Moin zusammen!
Unser Anfang Mai bei einem kleinen „Feierabendhändler“(zugelassen) erstandener Peugeot 106 GND (Bj.1994) leckte nach wenigen Tagen Öl. Von mir moniert, tauschte der Händler ein paar Kleinteile aus, der Wagen leckte aber nach wenigen Tagen bereits wieder. Vermutlich wird die Reparatur teurer (Simmeringe…) - wer ist zahlungspflichtig ?Gilt „gekauft wie besehen“? Gibt es eine Art Garantieanspruch auch bei einem ganz normalen Standartkaufvertrag? Herzlichen Dank schon im Voraus!
T.P.
Hi Thomas,
bei einem Händler als Verkäufer gilt die Vereinbarung „gekauft wie gesehen“ nicht, bzw. nicht in dem ausschließlichen Sinn der Formulierung.
Der Händler muß bei auftretenden Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges betreffen, nachbessern.
Ihr habt schließlich ein Auto zum fahren gekauft und nicht, um darin Blumen zu pflanzen.
Wenn ihm die Nachbesserung nicht gelingt, kannst du das Fahrzeug zurückgegeben und dein Geld zurückverlangen.
Gruß,
Francesco