Wir wurden am 27.07. informiert, dass das Bodengutachten in Auftrag geben
worden ist. Am 13.08.2012 wurde uns gesagt, dass das Bodengutachten noch
nicht gemacht worden ist, weil auf 2 anderen Grundstücken, die mit dem selben Unternehmen bauen, noch zuviel Erde
liegt. Da frage ich mich ganz ehrlich, na und? Nur weil ich das Pech habe,
dass meine Nachbarn auch mit denen bauen muss ich auf diese warten, obwohl
ich wenn keine Nachbarn da wären, es fürs gleiche Geld schneller ging. Während die anderen dann aber irgendwann ihr Bodengutachten bekamen und die Planungen fortschritten, hörte ich nichts. Auf
mein Drängen erst wurde dann am 10.09.2012 festgestellt, dass mein
Bodengutachten vergessen wurde. Also 6,5 Wochen für das Bodengutachten.
Hätte ich mich selbst um eins gekümmert, wäre das wohl schneller gegangen.
Durch dieses Vergessen, wurde mein Planungsgespräch im Vergleich zu meinen
Nachbarn recht spät durchgeführt. Auch wenn Dies war dies ein weiterer Verlust von 3
Wochen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass mich das Bodengutachten für
welches das Unternehmen zuständig war zwischen 6 und 9 Wochen Zeitverlust bescherrt
hat, damit also auch den Bauanfang dieses Jahr (Bauunternnehmer hat gesagt, dass dieses Jahr nicht mehr angefangen wird). Was dann noch mehr
Zeitverlust mit sich bringt und durch längere Doppelbelastung Miete /
Zinsen (geschätz 4 Monate) auch ein finanzieller Verlust.
hallo steffan,
ich lebe zwar in spanien und bin hier makler,aber ich sage mal das es in deutschland nicht viel anders ist.
du wirst sicher ein vertrag haben mit dem bauunternehmer ? darin solten solche faelle geregelt sein. sicher ist es nnicht dein verschulden,und das man deine bodenuntersuchung vergessen hat liegt auch nicht an dir.
was dein mehraufwand angeht solte hier der bautraeger mal drueberschauen du kannst natuerlich jetzt auf schadenswiedergutmachung klagen, bleibt die frage wie lange dauert sowas und was bringt es. wie ich das sehe liegt das verschulden am Amt weil die eindeutig was verschlambt haben.( vergessen ) hier was zu machen ist wohl sinnlos. Leider! sorry das ich dir keine bessere antwort geben kann.
danke für die schnelle antwort
das bodengutachten kommt von einem Amt? Ist das nicht auch nur ein Betrieb, der den Auftrag bekommen hat? Was mich ärgert ist, dass auch nicht mein Bauunternehmer gemerkt hat, dass da was nicht stimmt sondern erst auf 1000 nachfragen rausgefunden worden ist, dass es vergessen wurde
naja, mal abwarten
grüße nach spanien
hallo,
wenn ein Baubeginn im Bauvertag vereinbart wurde und dann erheblich verspätet erst angefangen werden konnte, dann kann Schadenersatz (Ersatzunterkunft,Mietmehrkosten,Abschreibungsausfall,…usw.) ggü. der Baufirma beansprucht werden.
Warum verweist die Baufirma bzgl. eines Bodengutachtens auf Nachbargrundstücke? Handelt es sich hier um ein zusammenhängendes Flurstück, das noch nicht geteilt wurde und noch der Baufirma gehört?
Wenn Sie jedoch eingetragener Eigentümer Ihres Grund-stückes sind und ein Bodengutachten nur für Ihr Grundstück hätte gemacht werden können, ist mir der Bezug zu Nachbargrundstücken schleierhaft.
Zuviel Erde? Sollte ein Bodengutachten des Ursprungsbodens oder der bereits ausgehobenen Baugrube erfolgen?
Wie gesagt:
Bitte im Bauvertrag nachsehen wie die Sache mit dem Baubeginn und den Baufortschritt-Abschnitten geregelt ist.
„Dieses Jahr fangen wir nicht mehr an…“ kann so nicht so einfach gesagt werden. Bitte auch im Fall
von Witterungseinschränkungen (Frost) nachsehen, wie sich da die Baufirma absichert.
Liebe Grüße