Regress wg. Busfahrerstreik

Tach zusammen

Söben habe ich im Radio (SWR) gehört, dass die Urlauber, welche am Wochenende mehr als 4 Std. Verspätung wg. des Busfahrerstreiks in Mallorca hatten, ein Anrecht auf eine Entschädigung ihres Reiseveranstalters hätten.

Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln!

Ich denke eigentlich sehr konsumentenorientiert, aber das geht doch entschieden zu weit. Was können die Reiseveranstalter dafür, wenn die örtlichen Tarifpartner sich die Hauptreisezeit für ihre Lohnrunden aussuchen. Komme mir keiner mit dem Argument, sie müssten den Busunternehmen mehr zahlen, damit diese den Fahrern bessere Löhne zahlen können. Die Kette fängt nämlich bei den Reisenden an, die dann auch mehr für ihren Urlaub zahlen müssten.

Warum bleiben diese Reklamationsfuzzis nicht mit dem Hintern daheim auf dem Balkon oder am Baggersee, dann müssen sie sich auch nicht darüber beklagen, dass die Pizza auf Mallorca (!) nicht so gut ist.

Tschö ErBi

Hallo Erwin,

für gewöhnlich werden streikbedingte Unannehmlichkeiten hinsichtlich irgendwelcher Ersatzansprüche wie Naturgewalten behandelt. Da gibt es kein Geld. Warum sollte es hier anders sen? Vielleicht ist es nur eine Nachrichten-Ente.

Gruß
Wolfgang

Tach Wolfgang

So wie Du das siehst, habe ich mir das bis dato auch immer gedacht.

Inzwischen bin ich sogar über den folgenden Link gestolpert:

http://www.spiegel.de/reise/reiseticker/0,1518,14297…

Bin mal gespannt, ob man davon noch was hört.

Tschö ErBi

Hi,

ich denke auch, der Ärger der durch den Streik entsteht ist wohl größer als eine Entschädigung, die man ggf. in kleiner Höhe erhalten würde! Aber immerhin! Ich denke aber vielen wird wohl die Lust auf Ansprüche vergehen…

Gruß
Jens

Hallo ErBi,

das deutsche wie das oesterreichische Reiserecht sprechen von sogenannten „Erfuellungsgehilfen“ - Erfuellungsgehilfen sind alle jenen Leistungserbringer, die im Auftrag fuer einen Reiseveranstalter Leistungen erbringen: oertliche Busunternehmen, Hotels, oertliche Reiseleiter, Restaurants usw.

Weiter heisst es, dass der Reiseveranstalter fuer Reisemaengel seiner Erfuellungsgehilfen geradestehen muss, unabhaengig davon, ob der Reiseveranstalter dies selbst direkt zu veranworten hat oder direkten Einfluss darauf nehmen kann.

Und: Streiks zaehlen NICHT zu Hoeherer Gewalt, da die Definition von „Hoeherer Gewalt“ wie folgt lautet: ein von aussen kommendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist…

Zumutbar waere z. B. die Einigung des Tarifstreiks. Feinheit am Rande: Streikt das Flugpersonal, haftet der Veranstalter, weil sein Erfuellungsgehilfe. Streiken die Fluglotsen - keine Haftung - weil nicht Erfuellungsgehilfe (dann auch natuerlich kein Reisemangel, kein Geld zurueck).

Das auf Mallorca hat also tatsaechlich nichts mit Reklamationsfuzzis zu tun, sondern ist eine rechtlich ganz klare Angelegenheit.

Soweit die rechtlichen Hintergruende im Kurzueberblick (ginge noch weiter…)

Schoenen Tag noch - Peter

PS: im Grunde hast du voellig recht - die Reisepreise sind relativ im Keller - aber das wuenscht nun einmal der Konsument…

Tach zusammen

Söben habe ich im Radio (SWR) gehört, dass die Urlauber,
welche am Wochenende mehr als 4 Std. Verspätung wg. des
Busfahrerstreiks in Mallorca hatten, ein Anrecht auf eine
Entschädigung ihres Reiseveranstalters hätten.

Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln!

Ich denke eigentlich sehr konsumentenorientiert, aber das geht
doch entschieden zu weit. Was können die Reiseveranstalter
dafür, wenn die örtlichen Tarifpartner sich die Hauptreisezeit
für ihre Lohnrunden aussuchen. Komme mir keiner mit dem
Argument, sie müssten den Busunternehmen mehr zahlen, damit
diese den Fahrern bessere Löhne zahlen können. Die Kette fängt
nämlich bei den Reisenden an, die dann auch mehr für ihren
Urlaub zahlen müssten.

Warum bleiben diese Reklamationsfuzzis nicht mit dem Hintern
daheim auf dem Balkon oder am Baggersee, dann müssen sie sich
auch nicht darüber beklagen, dass die Pizza auf Mallorca (!)
nicht so gut ist.

Tschö ErBi