Regreßanspruch?

Hallo
Wenn eine, als „gelegentlich“, aufgezählte Nebenwirkung eines Medikamentes nach Einnahme auftritt,( nicht unerheblich für den Patienten)kann man Regreßansprüche an die Herstellerfirma stellen? Sone Art Schmerzenzgeld??? Ansonsten verstehe ich nicht, warum mein Arzt sich so zickig hat mit einem schnellen Termin um auf ein anderes Präparat umzustellen.
Er hat die Probs damit ja nicht!!!„schnaub“
mfG Croeti

Hallo Croeti,

das mit dem Regreß wird in der Praxis nichts werden wenn der Hersteller
auf die Nebenwirkung hingewiesen und
sich über die Zulassung ein ausreichendes Nutzen/Risiko-Verhältnis hat bestätigen lassen.
Abgesehen davon ist es sehr schwer nachzuweisen das die Nebenwirkung tatsächlich durch das Medikament verursacht ist und nicht durch andere Einflüsse, z. B. Nahrung.
Aber eine Umstellung auf ein anderes Präparat muß der Arzt schnell vornehmen, sonst ist er am Ende verantwortlich (auch finanziell).
Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Croeti!

Wenn eine, als „gelegentlich“, aufgezählte Nebenwirkung eines
Medikamentes nach Einnahme auftritt,( nicht unerheblich für
den Patienten)kann man Regreßansprüche an die Herstellerfirma
stellen? Sone Art Schmerzenzgeld???

Kannst es versuchen, aber ich denke nicht, daß du damit Erfolg hast, denn diese Nebenwirkung ist ja eben deswegen aufgeführt, um darauf hinzuweisen, daß soetwas vorkommen kann, um damit alle Regreßansprüche zu unterbinden.

Ansonsten verstehe ich
nicht, warum mein Arzt sich so zickig hat mit einem schnellen
Termin um auf ein anderes Präparat umzustellen.
Er hat die Probs damit ja nicht!!!„schnaub“

Will er jetzt schnell wechseln oder gerade nicht? Das ist mir nicht ganz klar.

Tyll

Hallo

Danke, dann werde ich mal ein wenig forscher auf einen Termin beharren!!!
Gruss Croeti