Hallo!
Im Mai diesen Jahres habe ich mit einem Firmenwagen (Mercedes Sprinter) einen Unfall verursacht. Ich bin auf regennasser Fahrban statt der erlaubten 70 km/h 104 km/h gefahren (laut Tachoscheibe). Danach kam ich ins Schleudern und der Sprinter krachte in die Leitplanke. Es entstand Sachschaden am Fahrzeug und der Leitplanke. Ich habe Polizei angerufen und der Fall wurde aufgenommen.
Ich bekam einen Bussgeldbescheid über 93 Euro und 3 Punkte.
Heute bekam ich ein Schreiben der Versicherung meines Arbeitnehmers (VGH). Diese stellen nun Regressansprüche in Höhe von ca. 7000 Euro, da ich angeblich grob fahrlässig gehandelt habe.
Diese bin ich nicht in der Lage zu zahlen und sehe es persönlich auch nicht ein diese zu zahlen!
Wer weiss um Rat???
Vielen _Dank!
N.L.
hallo
leider nein!
Es ist zwar etwas eigenartig von der Versicherung, doch dagegen wirst Du nichts machen können. Beri einer Überschreitung des Tempolimits von über 30 km/h und das auch noch bei Regen…
Du kannst nur die Versicherung bitten, Dir Teilzahlúng zu erlauben. Weiztere Möglichkeit: Deinen Boss fragren um Übernahme. Denn Du bist ja deswegen so schnell gefahren, weil der Auftrag eilte, oder? Du hättest auch „Dienst nach Vorschrift“ machen können.
Grüße
Raimund
Arbeitnehmers?
Hallo Raimund,
ich kenne das zwar, dass gegen Fahrer und Versicherungsnehmer Regressansprüche geltend gemacht werden können, aber als Versicherung würde ich mich doch an den Arbeitgeber wenden (der wirtschaftlich stärkere).
Wirklich komisch.
Andreas
Hallo N.L.,
einzige Tip von mir, ab zum Anwalt. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall so komplex, das nur eine anwaltliche Beratung dir helfen wird. Inwieweit dir, in Ausübung der beruflichen Tätigkeit, eine Haftung von seitens deines AG über die versicherung anlasten kann??? daher sofort los und ordentlich beraten lassen.
Gruß
Martin
Hallo N.
du kannst ja hier mal nachschauen…
Vgl. Wollenschläger, Dr. M., Die Arbeitnehmerhaftung NWB Nr. 35 (1999) S. 3229
Darin wird beschrieben, dass dem AN nur dann ein Verschulden angelastet werden kann, wenn es billig ist. Billig im Sinne des Gesetzes, nicht des Geldes.
In meinen Augen wäre es allerdings billig. Allerdings gibt es normalerweise in der Kaskoversicherung nicht dieses Durchgriffsrecht in meinen Augen.
Gruß
Marco
Hallo Berger,
eigentlich müssen sie das auch. Nicht der Fahrer ist der Geschäftspartner der Versicherung, sondern der Versicherungsnehmer… Wenn der dann die Forderung weiterreicht an seinen Fahrer, dann ist das eine Sache zwischen AG und AN. Die Versicherung hat hier nichts mit zu tun.
Grüße
Raimund