Regressansprüche

Hallo,
eine Stadt, bzw. deren Bauaufsicht ist doch verpflichteteinzugreifen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Ruinen gefährdet ist.
Angenommen der Stadt ist eine solche ruine bekannt, sie tut jedoch nichts (Eigentümer anschreiben, etc.)
Kann man dann, wenn es am eigenen Haus dadurch zu einem SChaden gekommen ist evtl. SChadensersatzansprüche geltend machen?

Danke, viele Grüße, Veronika

Hallo,
eine Stadt, bzw. deren Bauaufsicht ist doch
verpflichteteinzugreifen, wenn die öffentliche Sicherheit und
Ordnung durch Ruinen gefährdet ist.
Angenommen der Stadt ist eine solche ruine bekannt, sie tut
jedoch nichts (Eigentümer anschreiben, etc.)
Kann man dann, wenn es am eigenen Haus dadurch zu einem
SChaden gekommen ist evtl. SChadensersatzansprüche geltend
machen?

Gegen die Stadt hier Nein, wenn ein Giebel auf die Straße fallen könnte solltest Du sehen wie flott die werden. .
Gegen den Eigentümer der Ruine kannst Du Forderungen richten
Jakob.

Danke, viele Grüße, Veronika