Hallo,
folgendes ist mir gestern im Baumarkt passiert. Da ich mich rechtlich nicht allzu gut auskenne, bin ich über jeden Tipp von Euch dankbar. Danke und SG Gue.
Sachverhaltsdarstellung in einem österreichischen Baumarkt:
Nachdem Herr W an der Kassa seinen Einkauf in der Höhe von 35€ bezahlt hat, wird er vom Privatdetektiv des Marktes angehalten, der sich auch unmittelbar mit seinem Dienstausweis ausweist. Herr W wird darauf hingewiesen, dass er einen Meißel (Wert 18€), nicht bezahlt hat. Der Meißel war in der Hosentasche von Herrn W verstaut, sodass die Hälfte des Teiles und das angeheftete Produktschild (Kunststoffschild) deutlich sichtbar waren. Die Hosentasche befindet sich am rechten Oberschenkel vorne.
Herr W entschuldigt sich, da er vergessen hat das Teil zu bezahlen. Er erklärt ihm, dass er mehrere Beratungsgespräche in unterschiedlichen Abteilungen hatte, sich einige Notizen machte und auch andere Waren in der Hand hielt. Nach dem kurzen Gespräch wollte Herr W den Meißel an der Kassa bezahlen, doch dass wurde vom Privatdetektiv nicht akzeptiert. Der Privatdetektiv weist darauf hin, dass ab einem Wert von 15€ Anzeige bei der Polizei erstattet wird, doch dass letztendlich die Filialleitung entscheidet.
Beim Zusammentreffen mit dem stellvertretenden Filialleiter entscheidet dieser in diesem Fall keine Anzeige zu machen. Anschließend wurde im Büro des Privatdetektivs ein Formular ausgefüllt und die Daten von Herrn W aufgenommen. Das Formular beinhaltete den Tatbestand und eine Regresszahlung von 120€, die Herr W zu zahlen hätte. Diese Zahlung deckt alle anfallenden Kosten (z.B. Gericht) des Baumarktes bei Ladendiebstahl ab. Herr W zahlte die 120€ und den Meißel an der Kasse und bat den Detektiv ihm eine Kopie des unterschriebenen Formulars zu machen. Dieser verweigerte mit den Worten, dass er das nicht machen darf.
Frage 1:
Darf der Baumarkt in diesem Fall eine Regresszahlung verlangen, beziehungsweise besteht Möglichkeit dass Herr W die Zahlung zurückerstattet bekommt?
Frage 2:
Spricht der Sachverhalt, dass Herr W die Ware offensichtlich sichtbar mit Produktschild an der Kassa eingesteckt hatte, für Herrn W und kann das als Argument für die Rückerstattung verwendet werden?
Frage 3:
Ist es legitim, dass von einem unterschriebenen Dokument keine Kopie oder Duplikat ausgehändigt wird?