Regressansprüche bei Ladendiebstahl

Hallo,
folgendes ist mir gestern im Baumarkt passiert. Da ich mich rechtlich nicht allzu gut auskenne, bin ich über jeden Tipp von Euch dankbar. Danke und SG Gue.

Sachverhaltsdarstellung in einem österreichischen Baumarkt:
Nachdem Herr W an der Kassa seinen Einkauf in der Höhe von 35€ bezahlt hat, wird er vom Privatdetektiv des Marktes angehalten, der sich auch unmittelbar mit seinem Dienstausweis ausweist. Herr W wird darauf hingewiesen, dass er einen Meißel (Wert 18€), nicht bezahlt hat. Der Meißel war in der Hosentasche von Herrn W verstaut, sodass die Hälfte des Teiles und das angeheftete Produktschild (Kunststoffschild) deutlich sichtbar waren. Die Hosentasche befindet sich am rechten Oberschenkel vorne.
Herr W entschuldigt sich, da er vergessen hat das Teil zu bezahlen. Er erklärt ihm, dass er mehrere Beratungsgespräche in unterschiedlichen Abteilungen hatte, sich einige Notizen machte und auch andere Waren in der Hand hielt. Nach dem kurzen Gespräch wollte Herr W den Meißel an der Kassa bezahlen, doch dass wurde vom Privatdetektiv nicht akzeptiert. Der Privatdetektiv weist darauf hin, dass ab einem Wert von 15€ Anzeige bei der Polizei erstattet wird, doch dass letztendlich die Filialleitung entscheidet.
Beim Zusammentreffen mit dem stellvertretenden Filialleiter entscheidet dieser in diesem Fall keine Anzeige zu machen. Anschließend wurde im Büro des Privatdetektivs ein Formular ausgefüllt und die Daten von Herrn W aufgenommen. Das Formular beinhaltete den Tatbestand und eine Regresszahlung von 120€, die Herr W zu zahlen hätte. Diese Zahlung deckt alle anfallenden Kosten (z.B. Gericht) des Baumarktes bei Ladendiebstahl ab. Herr W zahlte die 120€ und den Meißel an der Kasse und bat den Detektiv ihm eine Kopie des unterschriebenen Formulars zu machen. Dieser verweigerte mit den Worten, dass er das nicht machen darf.

Frage 1:
Darf der Baumarkt in diesem Fall eine Regresszahlung verlangen, beziehungsweise besteht Möglichkeit dass Herr W die Zahlung zurückerstattet bekommt?

Frage 2:
Spricht der Sachverhalt, dass Herr W die Ware offensichtlich sichtbar mit Produktschild an der Kassa eingesteckt hatte, für Herrn W und kann das als Argument für die Rückerstattung verwendet werden?

Frage 3:
Ist es legitim, dass von einem unterschriebenen Dokument keine Kopie oder Duplikat ausgehändigt wird?

Hallo guejackwi,

so genau kann ich dir deine Fragen leider nicht beantworten. Doch als ich deinen Bericht las, kam mir sofort ein Satz in den Sinn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall könnte man sagen, Unaufmerksamkeit schützt vor Strafe nicht.

Ich möchte nicht wissen, wieviel Ausreden und Erklärungsversuche sich der Dedektiv oder die Fillialleitung täglich anhören müssen.
Auch sind Diebe sicher sehr erfinderisch, mit Ausreden.

Ich möchte hier Herrn W nichts unterstellen, doch der Dedektiv wird sicher genervt sein, wenn jeder Dieb sich irgendwie versucht rauszureden, hier sprechen einfach nur die Tatsachen.

Daher denke ich, die Zahlung zu leisten, war sicher richtig, um weitere Kosten und Ärger zu vermeiden.

Dass Herr W keine Kopie seines unterschriebenen Dokumentes erhielt, ist schon seltsam, doch auch hier kenne ich die Gesetzteslage nicht und gehe davon aus, die Marktleitung oder der Dedektiv kennen die Gesetzteslage besser und wissen schon, was sie tun!

Es tut mir leid, dir nichts Besseres schreiben zu können, doch mit einer scheinheiligen Antwort ist dir sicher nicht geholfen.

Ich wünsche alles Gute!!

G.

Hallo Golter,
danke für die rasche Antwort.
Von Ladendieben mit erfinderischen Ausreden die eigentlich Stammkunden waren und schon viele tausende Euros im Markt ausgegeben haben, hat er mir auch erzählt. Das verstehe ich auch, dass man in diesem Job schon einiges erlebt hat.
Was ich mir nicht vorstellen kann, ist dass er mir eine Kopie, des von mir unterschriebenen Dokuments nicht aushändigt. Ich hatte bis jetzt noch immer von jedem unterschriebenen Vertrag, Formular,…auf Verlangen eine Kopie bekommen. Diesbezüglich werde ich mich morgen mit meinem Rechtsschutz in Verbindung setzen.
Eine unangenehme Situation war noch der Marsch quer durch den Baumarkt zum stellvertretenden Filialleiter, dem ich nicht den ganzen Sachverhalt erzählt konnte. Dabei haben uns natürlich andere Baumarktmitarbeiter gesehen, die ich mittlerweile gut kenne. Ich denke ich werde morgen bei der Filialleitung meine Sichtweise genau schildern - egal ob es was ändert. Mich stört es hier, dass ich einfach als Ladendieb abgestempelt werde.
Danke nochmals und schöne Grüsse Gü