Hallo,
angenommen ein AN arbeitet bei einer Firma (toller Anfang).
Nach ein paar Monaten hat er Grund sich eine neue Stelle zu suchen.
Jetzt kommen eine Menge Fragen, ich habe jede einzelne Situation allerdings schon mitbekommen (Gott sei Dank nicht persönlich), weiß aber nicht, inwieweit die Arbeitgeber hier geblufft hatten oder so etwas tatsächlich rechtlich machbar ist.
Folgende Situationen wären in diesem Fall interessant:
Der AN bekommt sein letztes Gehalt nicht. Was tut er?
Einmal mahnen, dann Mahnbescheid? Oder direkt auf Zahlung klagen?
Ersteres ist billiger, zweites schneller, nicht wahr?
Die Kosten für das Verfahren trägt doch sowieso der AG, da er Geld nachweislich schuldet oder nicht? Also warum nicht direkt klagen?
Wie schnell muss der AG im Falle der Verurteilung zahlen und was könnte der AN tun wenn er es nicht macht?
Angenommen die Firma wird tatsächlich zur Zahlung des Lohnes verurteilt, bzw. widerspricht nicht dem Mahnbescheid. Gezahlt wird aber nicht. Dann geht die Firma in Liquidation, Konkurs, Insolvenz oder was auch immer. Was nun? Kann der AN seinem Lohn hinterherpfeifen oder wird er irgendwie bevorzugt behandelt?
Angenommen die Firma existiert nun nicht mehr und der AN wartet auf sein letztes Gehalt. Kann er gegenüber dem Geschäftsführer ggf. Ansprüche geltend machen (oder strafrechtlich belangen), wenn z.B. nachweisbar wäre, dass dieser über Mittel verfügt hätte den AN auszubezahlen aber diese Mittel lieber in andere Sachen investiert bzw. abgeführt hat? Das er also willentlich die Auszahlung verschleppt hat? Könnte der AN auch im Voraus dem GF so etwas unterstellen und ggf. strafrechtliche Schritte einleiten?
Mehr Druck, mehr Reaktion, so ist es doch meistens…
Angenommen der AN hat noch einen Resturlaubsanspruch. Kann er durchsetzen, dass er diesen vor Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt?
Oder muss er darauf eingehen, wenn ihm mitgeteilt wird, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Urlaub momentan nicht zu nehmen sei (z.B. weil man Ersatz suchen muss o.ä.) und deshalb der Urlaub ausbezahlt wird?
So b), wie errechnet man die Auszahlung des Resturlaubs?
Kann der Resturlaub unter gewissen Umständen auch ohne Gegenleistung verfallen?
Könnte der AG geltend machen, der AN hätte „schlecht gearbeitet“ oder nach der Kündigung sich nicht mehr eingespannt? Und dementsprechend das letzte Gehalt nicht auszahlen bzw. kürzen, bzw. den Kündigungstermin „vorverlegen“?
Die grundsätzliche Ausgangslage ist also:
Ein AN möchte die Anstellung wechseln und befürchtet, dass seine jetzige Firma kurz vor dem Aus steht und nun noch so viel Geld wie möglich über Tochterfirmen usw. gerettet werden soll. Was hat er da zu befürchten und wie kann er dem rechtzeitig entgegenwirken?
Viele „Angenommens“ ich weiß. Aber heutzutage muss man ja leider alles annehmen. ICh bin für jede hilfreiche Antwort mehr als dankbar.
Bonusfrage: Wenn im AV diese „der Urlaub wird auf Antrag des AN nach den betrieblichen Bedürfnissen und in Abstimmung mit den Vorgesetzten gewährt“-Klausel steht, was genau muss sich ein AN dann gefallen lassen? Möchte der AN jetzt z.B. unbedingt „rund Weihnachten/Ostern usw“ zu seiner Familie in Weitweg und fragt für ein verlängertes WE Urlaub an, dieser wird im nicht gewährt, ist der AG dann verpflichtet auf den dritten oder vierten Vorschlag einzugehen?
Oder kann er tatsächlich festlegen „Nö, nur im Sommer/Herbst/Monat Juli“?
Im Voraus vielen Dank an jeden der sich den ganzen Text überhaupt angetan hat, noch viel mehr an jeden Antworter.
Grüße,
Fonz
