Hallo,
eine kurze Bitte an alle die sich auskennen, was Regessforerungen angeht. Um folgendes geht´s:
Man wohnt seit ca. 6 Monaten in einem 2-Familienhaus. Zunächst alles super, alles schicko
Die Nachbarin jedoch, versucht einem Tag für Tag das Leben hier immer schwieriger zu machen und schreckt wirklich vor nichts zurück.
An der Haustür jedenfalls (die Tür, die jedes Mietshaus hat, die von jedem benutzt wird
) hat eine „Sicherheitskette“ wie man sie kennt. Ihrer Meinung nach, muss bei JEDEM Verlassen des Hauses die Tür abgeschlossen + sowie die Sicherheitskette angelegt werden. Die Tages- bzw. Uhrzeit spielt dabei keine Rolle, genauso wenig wie es eine Rolle spielt, ob man nur kurz den Müll rausbringt oder mit dem Hund spazieren geht. Sie macht es ja schließlich so, egal ob es morgens 11:00 Uhr ist oder Nachmittags 15:00 Uhr. Sie schließt IMMER AB! Es ist einem einfach zu blöd, zumal es auch nicht im Mietvertrag vermerkt ist.
Die nette Frau Nacbbarin droht nun aber damit (nach eigener Aussage, ist sie rechtlich gesehen ja sowas von fit
, Regressansprüche zu stellen, im Falle eines Einbruchs im Haus, denn die zwei Nachbarn von oben sind ja schließlich die Leute, die NIE abschließen! *gg*
KANN SIE DAS???
Man traut der mittlerweile sicher alles zu. Sowas wie einen gefakten Einbruch oder so…
Lieben Dank!
Moin,
ich denke, das Ganze sollte der-/diejenige mal aus einem anderen Gesichtpunkt sehen, nämlich dem Brandschutz.
Im Brandfall stellt eine abgeschlossene Haustür eine bedeutende Gefährdung der Hausbewohner dar, wenn diese nicht ohne Hilfsmittel (Schlüssel) zu öffnen ist. Es kann also kein Mieter gewzungen werden, die Haustür abzuschließen. Im Gegenteil: Der Mieter, der die Tür abschließt, kann sogar Probleme bekommen, wenn im Brandfall jemand durch den verschlossenen Fluchtweg zu Schaden kommt.
siehe auch:
Beantwortet zwar nicht unbedingt die Frage, hilft ab…
sehe ich genauso
ich wünsche der nachbarin nicht ausdrücklich eine lebenbedrohliche erkrankung, einen haushaltsunfall un der notarzt stehgt draussen und kann nicht zu ihr rein.
ich frage mich wie sie das finden würde.
man sollte das klärende gespräch suchen und ihr das aus dieser sicht erlätern.
JW III
also etwas sagen und etwas tun (gefakter Einbruch)sind immer zwei verschiedene baustellen.
man sollte sich von der nachbarin nicht verunsichern lassen.
Forderungen müssen immer begründet sein. wenn ein einbruch tatsächlich stattgefunden haben sollte, müsste ein eindeutiges verschulden eines dritten nachgewiesen werden. solange keiner einbricht entseht ja kein schaden.
insofern sollte man das gespräch suchen mit der nachbarin und dem vermieter, falls das nicht ein und dieselbe person sind. hinsichtlich der unten genannten gründe (feuerwehr/notarzt).
JW III