Regressansprüche

Hallo!
Im Mai diesen Jahres habe ich mit einem Firmenwagen (Mercedes Sprinter) einen Unfall verursacht. Ich bin auf regennasser Fahrban statt der erlaubten 70 km/h 104 km/h gefahren (laut Tachoscheibe). Danach kam ich ins Schleudern und der Sprinter krachte in die Leitplanke. Es entstand Sachschaden am Fahrzeug und der Leitplanke. Ich habe Polizei angerufen und der Fall wurde aufgenommen.
Ich bekam einen Bussgeldbescheid über 93 Euro und 3 Punkte.
Heute bekam ich ein Schreiben der Versicherung meines Arbeitnehmers (VGH). Diese stellen nun Regressansprüche in Höhe von ca. 7000 Euro, da ich angeblich grob fahrlässig gehandelt habe.
Diese bin ich nicht in der Lage zu zahlen und sehe es persönlich auch nicht ein diese zu zahlen!
Wer weiss um Rat???
Vielen _Dank!
N.L.

Hallo

Heute bekam ich ein Schreiben der Versicherung meines
Arbeitnehmers (VGH). Diese stellen nun Regressansprüche in
Höhe von ca. 7000 Euro, da ich angeblich grob fahrlässig
gehandelt habe.
Diese bin ich nicht in der Lage zu zahlen und sehe es
persönlich auch nicht ein diese zu zahlen!
Wer weiss um Rat???

Die Antwort gibt Dir der Richter, wenn Du die Zahlung verweigerst. Zumindest mittlere Fahrläaaigkeit wird hier vermutlich vorzuwerfen sein. Das wäre dann anteilige Haftung. Vielleicht kannst Du dich mit der Versicherung ja außergrichtlich einigen. Dürfte billiger werden, als es vergeblich aussitzen zu wollen. Die Forderung einer Haftung scheint mir hier auf den ersten Blick zumindest nicht abwegig.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Das Wichtigste hast du nicht erwähnt und zwar ob du mit dem Firmenwagen beruflich oder privat unterwegs warst!!!

Dies ist hier ein wichtiger Unterschied der zur Beantwortung wichtig ist!

Bernd

Ich war geschäftlich unterwegs!!!

N.L.

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Hi!

Ich bekam einen Bussgeldbescheid über 93 Euro und 3 Punkte.
Heute bekam ich ein Schreiben der Versicherung meines
Arbeitnehmers (VGH). Diese stellen nun Regressansprüche in
Höhe von ca. 7000 Euro, da ich angeblich grob fahrlässig
gehandelt habe.

Sorry, aber was heißt: ANGEBLICH?!
Tut mir Leid, Dir das so deutlich zu sagen, aber wenn Du auf regennasser Fahrbahn 34 km/h schneller bist, als es unter optimalen Bedingungen erlaubt ist: Wie anders als grob fahrlässig würdest Du es denn bezeichnen?
Ich bin kein Richter, aber leichte Fahrlässigkeit sollte hier in jedem Fall ausscheiden!

Diese bin ich nicht in der Lage zu zahlen

Da sollte sich eine Möglichkeit finden lassen!

und sehe es
persönlich auch nicht ein diese zu zahlen!

Ich kenne jemanden, der durch solches Verhalten (leider kam hier auch noch ein Mensch ums Leben) noch zusätzlich zum Regress seinen Job verloren hat!
Und da „siehst Du es nicht ein“ ?!?!?!

Wer weiss um Rat???

Nur den: Mache es, wie Leo schon gesagt hat! Versuche, das Ganze außergerichtlich über die Bühne zu bekommen und verbuche es unter schlechte Erfahrung!

Ich will Dich hier nicht blöde anmachen oder den Moralapostel spielen, aber ich zweifel eine echte Chance Deinerseits, hier ohne Konsequenz rauszukommen stark an!

Liebe Grüße
Guido

Hi,
zunächst müssen alle Umstände geklärt sein. Dazu gehören auch Dinge wie
das Arbeitsklima. Erinnern wir uns an die spektakulären Busunfälle. Nur
zu gerne schiebt man dem Fahrer die Schuld zu, doch Termine, Vorschriften zur Unfallverhütung, einschließlich ordentliche Ruhepausen uns., na ja, die Lebenspraxis sieht eben anders aus.
Den Letzten beißen die Hunde, heißt es sprichwörtlich. Und hier ist eben der Fahrer, wenn es nicht eine Kultur der Rechtsprechung gäbe.
Beim Fahrlässigkeitsbegriff kann und darf man einfach nicht alles abladen, was sonst nicht stimmig ist.
Also, ein pfiffig und echt guter Anwalt kann hier Wunder wirken. Bei Armut holst Du Dir einen kostenlosen Beratungsschein beim nächsten Amtsgericht und nimm Dir einen Alten! Alte Anwälte haben Lebenserfahrung, auch im Straßenverkehr und zeigen jungen Anklägern und Richtern auch mal, was eine Harke ist.
Wünsch Dir Erfolg! Und fahr nächstens sinnig, hätte auch Gesundheit oder gar Leben kosten können!!!
Chris

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