Regressansprüchen bei zwei eigentümern

Hallo,
wie verhält es sich wenn zwei menschen einen Kaufvertrag für ein Gebäude abschließen und dieses dann mit einem Kredit abtragen, beide unterschreiben bei der Bank, nun aber wird einer der Eigentümer Arbeitslos und verweigert jeglichen weiteren Abtrag des Kredites an die Bank. der Verbleibende eigentümer zahlt nun den Abtrag allein. kann man Regressansprüche geltend machen ? wie stellt man diese und was ist mit der Arbeitslosigkeit des anderen 2 Kreditnehmers? Das Arbeitslosengeld beträgt heibei maximal 899 euro, der abzutragende Anteil des Kredites 275. Eine entsprechende Arbeitslosen versicherung besteht nicht. wird der 1. Kreditnehmer verpflichet sein den gesamten Betrag nunmehr alleine zu tragen? wie kommt der 1. Kreditnehmer an kohle des 2. kreditnehmers ran???

Hallo,
ueblicherweise haften beide Kreditnehmer fuer die Raten des Kredits, gesamtschuldnerisch. Sollte im Vertrag drinstehen. Von irgendeinem will die Bank die Rate. Wer es ist, duerfen die beiden untereinander ausmachen. Wenn zuwenig bei der Bank ankommt, wird der Weg Richtung Zwangsversteigerung irgendwann gegangen.
Gruss Helmut

Ja das ist soweit schon klar die benk bekommt ja auch das geld, nur wie bekommt es Kreditnehmer 1 von Kreditnehmer 2 wieder…

es gibt einen richterlichen Beschluss wonach Kreditnehmer 2
auch zu Zahlungen Verpflichtet ist, aber der Kreditnehmer 2 ist nun Arbeitslos und weigert sich auch nur etwas zu zahlen.

eine Komunikation ist bei Kreditnehmer 2 nur via anwalt möglich aber dieser Verursacht erneute kosten die Kredinehmer 1 tragen muss.
Kreditnehmer 1 ist aber ohnehin schon blank…