Regreßforderungen bei Urlaubsreisen

Liebe www-ler,

ich komme gerade aus dem sog. Urlaub zurück und brauche jetzt erst recht welchen…
Unsere Urlaubsreise war der totale Flop, ich würde gerne eure Meinunge hören bezgl. der Forderungen, die man realistischerweise an den Veranstalter stellen kann.

Am 12.12.2000 buchten wir über das Reisebüro xy in z eine
Flugreise an die Türkische Riviera zum Preis von 864,- DM. Es
handelte sich dabei um die Reise Türkische Riviera mit 5-Sterne-
Hotel, Paket B, mit Sylvester Gala-Dinner, Dauer vom 26.12.2000 –
02.01.2001 mit Flug ab Hannover.

Zu den Mängeln der Reise im einzelnen und in chronologischer
Reihenfolge:

1.Bei Eintreffen am Hotel am 27.12.2000 gegen 03.00 früh stand
keine Reiseleitung zur Verfügung, dieses führte zu einer
massiven Verzögerung der Zimmervergabe, so dass wir erst gegen
05.00 in unser Zimmer konnten. (Zeugen: xxxxx)

2.Die Unterkunft entsprach nicht im geringsten dem gebuchten
Standard eines 5-Sterne-Hotels; untergebracht wurden wir in
einem Zimmer in einem Bungalow im Simena-Feriendorf, welches
klein, muffig, dunkel, eiskalt und renovierungsbedürftig war und
in keinem Fall 5 Sterne hatte. Da für die Klimaanlage weder eine
Bedienungsanleitung vorlag noch diese von Hotelpersonal in
Betrieb gesetzt wurde haben wir die ganze Nacht gefroren. Das
Bad konnte gar nicht geheizt werden, am Waschbecken stand kein
Warmwasser zur Verfügung, es stand keine Sitzgruppe im Zimmer
zur Verfügung. (Fotos)

3.Bis zum Speisesaal des Hotels Inter-Continental Park, wo wir
Frühstück und Abendessen hatten, war ein Weg von ca. 700 m
zurückzulegen, der nachts teilweise unbeleuchtet war; mehrere
Male wurden wir dabei aufgrund schwerer Regenfälle klitschnass.
Auch dieses war für uns vorher ein Grund gewesen, ein Hotel und
kein Bungalowdorf als Unterkunft zu wählen.

4.Am Vormittag des 27.12. fand in einem benachbarten Hotel eine
Begrüßungsveranstaltung statt, in deren Verlauf wir die
minderwertige Unterbringung reklamierten. Daraufhin wurde uns
vom Regionalleiter von Öger die Unterbringung in einem 5-Sterne-
Hotel bis zum Abend zugesagt (Zeugen: Ehepaar xxxxx).
Diese Zusage wurde nicht eingehalten, obwohl wir am Nachmittag
nochmals bei unserem Reiseleiter die minderwertige Unterbringung
kritisierten. Zudem verweigerte er unseren Wunsch dieses sofort
schriftlich festzuhalten.

5.Am 27.12. Orientierungsfahrt nach Phaselis, in deren Verlauf
der Reiseleiter bezüglich der zusätzlich zu bezahlenden
Besichtigungspakete mit Eintritt und Mittagessen nach Wünschen
der Gäste bezüglich der Verpflegung fragt. Daraufhin wird von
meiner Freundin ausdrücklich vegetarische Kost verlangt, was vom
Reiseleiter zur Kenntnis genommen wird.

6.Am 28.12. fand eine Fahrt zu den antiken Stätten nach Perge
und Aspendos statt; zur Besichtigung der antiken Stadt von Perge
standen ca. 90 Minuten zur Verfügung, für das antike
Amphitheater in Aspendos ca. 25 Minuten. Die nicht im
Reisekatalog für das Paket B erwähnten Besichtigungen einer
Schmuckfabrik sowie einer Lederwarenfabrik mit anschließenden
Verkaufsveranstaltungen nahmen hingegen jeweils über 2 Stunden
in Anspruch. Diese „Butterfahrten“ waren nicht gebucht und nicht
Bestandteil des Reisepakets B. Aufgrund dieser
Werbeverkaufsveranstaltungen Rückkehr zur Unterkunft erst gegen
19.00 Uhr. (Zeugen: xxxxx)

7.Am Abend wird nochmals die Art der Unterbringung beim
Reiseleiter reklamiert.

8.Am 29.12. Aufbruch zur Fahrt nach Pamukkale. Dort Eintreffen
gegen 15.00 Uhr, Besichtigung von Hierapolis und den
Kalksinterterrassen in 2 Stunden. Am Vormittag des 30.12.
Besichtigung einer Teppichfabrik mit erneuter anschließender
Verkaufsveranstaltung über 2,5 Stunden. Im Reiseprospekt wird
für die Besichtigung von Hierapolis der Nachmittag des 1. Tages
und für die Besichtigung der Kalksinterterrassen der Vormittag
des 2. Tages angegeben. Auch ist nicht von einer mehrstündigen
Werbeveranstaltung mit Butterfahrtcharakter die Rede.

9.Im Verlauf der Werbeveranstaltung in der Teppichfabrik wird
ein Mittagessen serviert, ein vegetarisches Essen für meine
Begleiterin steht trotz entsprechender Order am ersten
Ausflugstag nicht zur Verfügung. Die Nachfrage wird mit dem
Satz: „Wieso, Sie hatten doch einen Salat und eine Suppe; Sie können ja um das Fleisch herum essen“ beantwortet.

10.Am Abend des 30.12. Rückkehr in die wieder ausgekühlte
Unterkunft, erneute Reklamation der Unterbringung.

11.Am 31.12. Ausflug nach Antalya; die im Prospekt beschriebene
Stadtrundfahrt besteht aus den Hinweisen: „dies ist die
Fressstrasse mit den Döner-Buden, dies ist die Handy-Strasse,
hier sind die meisten Ärzte niedergelassen, hinter diesen Läden
ist die Altstadt.“ Die ebenfalls im Prospekt beschriebene
Altstadtführung findet nicht statt. (Zeugen: xxxx)

12.Auf der Rückfahrt wird den Fahrgästen eröffnet, dass alle
Gäste des Gala-Dinners, die nicht bereit sind zusätzlich 20,- DM
für kostenlose Getränke am Sylvesterabend zu bezahlen in einem
anderen Hotel feiern müssen. Dadurch werden die Gäste, die
diesen zusätzlichen Betrag nicht zahlen wollten, genötigt ihn zu
zahlen, wenn sie mit Ihrem Reisepartner zusammen den
Jahreswechsel feiern wollen.

13.Nach mehrfachen Drängen erklärt sich der Reiseleiter bereit
auf der Rückfahrt bei der Öger-Zentrale in Kemer Beanstandungs-
Protokolle zu holen, die im Anschluss ausgefüllt werden müssen.
Zeitlicher Aufwand dafür über 2 Stunden.

14.Nachdem zuvor vom Reiseleiter immer behauptet worden war,
dass Busse von der Feier in Antalya im 20-Minuten-Takt zurück
zur Unterkunft nach Camyuva fahren, eröffnet uns der
Reiseleiter, dass für alle nur eine gemeinsame Rückfahrt um
01.30 möglich ist.

15.Aufgrund einer mangelhaften Organisation der Feier wird der
Nachtisch erst um 00.30 über eine Stunde nach dem Hauptgang
serviert, die drei weiteren in der Speisekarte ausgeschriebenen
Gänge werden gar nicht mehr serviert. Getränke werden ab 23.30
nicht mehr serviert. (Zeugen: xxxx)

16.Obwohl es hieß, dass von den 20,- DM für die freien Getränke
nur harte Drinks wie Bacardi, Campari und Whisky ausgenommen
seien, wird nicht einmal ein Glas Sekt zum Anstoßen um
Mitternacht angeboten. Die billigste Flasche Sekt kann für 100,-
käuflich erworben werden. (Zeugen: xxxx.)

17.Erst nach mehrfachem Intervenieren beim Hotelmanagement ist
man bereit die Holzkeile zu entfernen, mit denen sämtliche
Notausgänge des Saales, in dem sich schätzungsweise 1000 Gäste
befinden, verriegelt sind.

18.Am Morgen des 01.01.2001 nehmen wir eine feuchte Stelle
unterhalb der Balkontür im Zimmer wahr (ca. 1 qm). Dies wird
sofort der Hotelleitung gemeldet mit der Bitte Abhilfe zu
schaffen. Der Reiseleiter ist bereits abgereist und steht als
Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung. Die Besichtigung der
Felsengräber von Mira findet unter Führung des
Reiseleiters einer anderen Gruppe statt.

19.Da unser Reiseleiter bereits abgereist ist bitten wir den
Leiter der anderen Gruppe darum, die Mängel beim sogenannten
Gala-Dinner und die Feuchtigkeit im Zimmer zu dokumentieren;
dieses wird von ihm abgelehnt mit Hinweis auf unseren
Reiseleiter (der allerdings bereits abgereist ist).
(Zeugen: xxxx)

20.Am Abend des 01.01.2001 werden wir bei starkem Regen
plötzlich darauf aufmerksam, dass unser Zimmer binnen 15 Minuten
stark unter Wasser gesetzt worden ist. Betroffen sind etwa 2/3
des Zimmers, das Wasser steht stellenweise mehrere Zentimeter
hoch. Ein weiteres Bewohnen des Zimmers ist unzumutbar. (Zeugen:
xxxxx, Fotos) Dieser
Umstand wird unverzüglich dem Hotelmanager mitgeteilt mit der
Bitte ein anderes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Wir verlassen
mitsamt Gepäck die Unterkunft und begeben uns zum Hotel. Ein
Ansprechpartner vom Reiseveranstalter ist nicht mehr aufzutreiben. Die vom
Hotelmanager gegebene Zusage, wir könnten für die letzte Nacht
ein Zimmer im Hotel beziehen wird überholt vom völligen
Stromausfall im Hotel, woraufhin die Hotelgäste in die Bungalows
evakuiert werden. Dabei vergisst man uns offenbar, trotz
mehrfacher Anfragen ist man schließlich nicht in der Lage uns
ein warmes trockenes Zimmer für die Nacht zu stellen. Die Folge
ist, dass wir in der Lobby eines benachbarten Hotels die Nacht
verbringen, da das Inter-Continental Park völlig geschlossen
wird.

In Kurzfassung:

  • Unterkunft weit unter Standard, feucht, kalt, ungepflegt
  • Eine Nacht ganz ohne Unterkunft
  • Eklatantes Missverhältnis des zeitlichen Rahmens für die Besichtigung antiker Stätten gegenüber Werksverkäufen
  • Absolut mangelhafte Betreuung durch die Reiseleitung
  • Absolut mangelhaftes sogenanntes Gala-Dinner
  • Trotz Zahlung von 20,- extra für unlimitierte Getränke Sekt nur ab 100,- DM erhältlich (offenbar wollwissend um deutsche Bräuche an Sylvester)

Liebe www-ler, wie schätzt Ihr die Lage ein, wie hoch sollte die Forderung sein?
Mal ganz abgesehen davon, daß es einfach nur Stress und Ärger war und ich jetzt erst recht Urlaub brauche…

Vielen Dank, Claus

Hi Claus,

die Frage wie hoch Deine Regressforderung sein soll ist sehr schwer zu beantworten.

Das Problem liegt einerseits in dem eklatanten Missverhältnis zwischen Reiseausschreibung und erhaltener Leistung und andererseits an den örtlichen Gegebenheiten.

Grundsätzlich hast Du natürlich recht wenn Du die Qualität der Unterbringung bemängelst. Hier hätte auf jeden Fall Abhilfe geschaffen werden müssen. Hierüber habt Ihr ja auch ein Protokoll und somit eine Grundlage zu reklamieren. Unter http://www.jurathek.de/steude/frankfurt.htm findest Du die frankfurter Tabelle mit Anhaltspunkten.

Ich will jetzt mal provozieren und so argumentieren wie ich es schon oft bei Reklamationen erlebt habe:

ANFÜHRUNGSZEICHEN UNTEN

Für mich als Reisebürofuzzy stellt sich allerdings in diesem Zusammenhang eine Frage: Ihr habt folgende Reiseleistungen gebucht:

-Flug ab/bis Hannover
-7 Nächte im 5-Sterne Hotel
-Paket B mit Sylvesterdinner und, wie ich herausgelesen habe, vier Ausflügen (Phaselis, Perge, Pamukkale, Antalya)

zum Preis von DM 864,–/Person mit, denke ich mal, Halbpension.

Nach der Rechtssprechung der letzten Jahre habe ich den Eindruck daß die Richter nicht mehr ganz so pro Kunde sind und durchaus auch das Preis -leistungsverhältnis in ihre Beurteilungen mit einbeziehen. Für mich als „Fachmann“ ist leicht erkennbar daß bei diesem Preis ein Haken sein muß (Werbeveranstaltung finanziert die Ausflüge, Hotel hat „örtliche“ 5 Sterne).

Auch für den Laien aber müsste bei einem Preisvergleich klar sein daß die Qualität eine andere sein MUSS als z.B. bei TUI/Neckermann/Jahn u.s.w. Dort kostet eine Reise in ein 5-Sterne Haus ohne die Ausflüge ab DM 1000,–/Person. Hier sehe ich allerdings auch ein Manko in der Beratung des Reisebüros. Die hätten Euch schon sagen müssen daß 5-Stern und 5-Stern zwei paar Stiefel sind…(Regressanspruch entsteht daraus allerdings nicht fürchte ich).

Darüber hinaus wird sich Öger darauf hinausreden daß für das Wetter niemand was kann und nur WEGEN des Wetters das Hotel so kalt und feucht war. Auch darüber kann man trefflich streiten da Dir als aufgeklärtem Kunden bekannt sein müßte daß die Türkei im Dezember nicht unbedingt warm und trocken ist.

Die Organisation von Rundfahrten, Galadinner und Check in wirst Du im Grundsatz mit „örtlicher Gelassenheit“ entschuldigen müssen. Auch das nicht erhaltene vegetarische Essen für Deine Freundin war eine unverbindliche Zusage.

ANFÜHRUNGSZEICHEN OBEN

So in etwa könnte eine Gegenargumentation aussehen. M.E. gibt es klare Mängel bei der Hotelqualität, dem nicht erhaltenen Stadtrundgang in Antalya und in der Art und Weise wie das Galadinner stattfand (DM 20,-- abzocken und dann doch nix liefern). Gegenüber Öger würde ich vorerst keinen Geldbetrag oder Prozentsatz nennen sondern lediglich die Vorgänge schildern und eine „angemessene Erstattung“ fordern. Daraufhin wird eine Eingangsbestätigung kommen und dann erstmal einige Wochen nichts mehr. Irgendwann (Mahnen und Drohnen nicht vergessen) kommt dann entweder ein Scheck den Ihr nur einlösen dürft wenn ihr zufrieden seit. Wenn nicht ab damit zum Rechtsanwalt. Alternativ bietet Euch Öger vielleicht auch einen Reisegutschein an. Hier sind die Rechtler im Brett gefragt. Meines Wissens kann man den Gutschein auch auszahlen lassen, allerdings wird dann u.U. der Betrag niedriger.

So, jetzt fällt mir nix mehr ein und ausserdem muss ich jetzt was arbeiten. Nicht böse sein wenn ich Dir den Wind etwas aus den Segeln genommen habe…

Bye
Rolf

Hallo Rolf,

zunächst mal danke für deine ausführliche Antwort.
Ist auch interessant zu sehen, wie deine Vermutung bezgl. der Antwort aussehen wird, da du wohl schon einige gesehen hast.

-Flug ab/bis Hannover
-7 Nächte im 5-Sterne Hotel
-Paket B mit Sylvesterdinner und, wie ich herausgelesen habe,
vier Ausflügen (Phaselis, Perge, Pamukkale, Antalya)

zum Preis von DM 864,–/Person mit, denke ich mal,
Halbpension.

Nach der Rechtssprechung der letzten Jahre habe ich den
Eindruck daß die Richter nicht mehr ganz so pro Kunde sind und
durchaus auch das Preis -leistungsverhältnis in ihre
Beurteilungen mit einbeziehen. Für mich als „Fachmann“ ist
leicht erkennbar daß bei diesem Preis ein Haken sein muß
(Werbeveranstaltung finanziert die Ausflüge, Hotel hat
„örtliche“ 5 Sterne).

Daß man vermutlich schwer gegen diese Butterfahrten angehen kann, befürchte ich auch. Interessanterweise wird übrigens im preiswerteren Paket A darauf hingewiesen, im teureren Paket B nicht.

Die hätten Euch schon sagen müssen daß 5-Stern und
5-Stern zwei paar Stiefel sind…(Regressanspruch entsteht
daraus allerdings nicht fürchte ich).

Das Reisebüro riet uns extra zu dieser Reise, eben wegen der 5 Sterne, da der Standard bei gleicher Sternzahl wie hier in der Türkei deutlich niedriger sei.

Darüber hinaus wird sich Öger darauf hinausreden daß für das
Wetter niemand was kann und nur WEGEN des Wetters das Hotel so
kalt und feucht war. Auch darüber kann man trefflich streiten
da Dir als aufgeklärtem Kunden bekannt sein müßte daß die
Türkei im Dezember nicht unbedingt warm und trocken ist.

Ist klar, das Wetter ist das Einzige, wofür die nix konnten. Aber deshalb muss man hoffe ich doch ja nicht mit einem nassen Zimmer leben. Ist es richtig, daß die Nacht in der Hotelhalle mangels Zimmer zum anteiligen Vollabzug (also 1/7) bei den Gesamtzkosten führt?
Wir haben übrigens Fotos von unserem Zimmer gemacht und von Zimmern im benachbarten 5-Sterne-Hotel, der Unterschied ist mehr als offensichtlich.
Abgesehen davon: Berechtigt die Unterbringung im Bungalow statt im Hotel eine Wertminderung in deinen Augen? Mal abgesehen vom qualitativen Unterschied einfach schon nur die andere Art der Unterbringung?

So in etwa könnte eine Gegenargumentation aussehen. M.E. gibt
es klare Mängel bei der Hotelqualität, dem nicht erhaltenen
Stadtrundgang in Antalya und in der Art und Weise wie das
Galadinner stattfand (DM 20,-- abzocken und dann doch nix
liefern). Gegenüber Öger würde ich vorerst keinen Geldbetrag
oder Prozentsatz nennen sondern lediglich die Vorgänge
schildern und eine „angemessene Erstattung“ fordern. Daraufhin
wird eine Eingangsbestätigung kommen und dann erstmal einige
Wochen nichts mehr. Irgendwann (Mahnen und Drohnen nicht
vergessen) kommt dann entweder ein Scheck den Ihr nur einlösen
dürft wenn ihr zufrieden seit. Wenn nicht ab damit zum
Rechtsanwalt. Alternativ bietet Euch Öger vielleicht auch
einen Reisegutschein an. Hier sind die Rechtler im Brett
gefragt. Meines Wissens kann man den Gutschein auch auszahlen
lassen, allerdings wird dann u.U. der Betrag niedriger.

Also ehrlich gesagt, einen Reisegutschein können die sich sonst wohin, da ich mit denen sicher nicht mehr…
Ich frage mich übrigens, wie die sich das erlauben können, das Ganze mit der Unterbringung betrifft offenbar einige hundert Kunden.
Erklärung vor Ort war übrigens folgende: Dieses Jahr fallen Weihnachten, Sylvester und Zuckerfest zusammen. Was natürlich erst wenige Tage vorher bekannt war :wink:

So, jetzt fällt mir nix mehr ein und ausserdem muss ich jetzt
was arbeiten. Nicht böse sein wenn ich Dir den Wind etwas aus
den Segeln genommen habe…

Nein, vielmehr danke für deine Einschätzung der Lage, insbesondere die Vorwarnung bezgl, deren Reaktion. Ich denke positiv und hoffe darauf, daß denen die Sache selber peinlich ist und sie versuchen, das aus der Welt zu schaffen.

Bye
Rolf

Frohes Schaffen :wink:
Claus

Huhu Claus,

ich hab heut keinen Bock zu arbeiten :smile:

Die hätten Euch schon sagen müssen daß 5-Stern und
5-Stern zwei paar Stiefel sind…(Regressanspruch entsteht
daraus allerdings nicht fürchte ich).

Das Reisebüro riet uns extra zu dieser Reise, eben wegen der 5
Sterne, da der Standard bei gleicher Sternzahl wie hier in der
Türkei deutlich niedriger sei.

Das ist schon korrekt nur kommt es eben auch auf die Art der Sterne an. Jedes Hotel und jeder Reiseveranstalter kann Sterne vergeben bis ihm schlecht wird. Es gibt keine weltweit gültigen Standards dafür :frowning:

Ist klar, das Wetter ist das Einzige, wofür die nix konnten.
Aber deshalb muss man hoffe ich doch ja nicht mit einem nassen
Zimmer leben. Ist es richtig, daß die Nacht in der Hotelhalle
mangels Zimmer zum anteiligen Vollabzug (also 1/7) bei den
Gesamtzkosten führt?

Sorry, weiss ich nicht.

Wir haben übrigens Fotos von unserem Zimmer gemacht und von
Zimmern im benachbarten 5-Sterne-Hotel, der Unterschied ist
mehr als offensichtlich.
Abgesehen davon: Berechtigt die Unterbringung im Bungalow
statt im Hotel eine Wertminderung in deinen Augen? Mal
abgesehen vom qualitativen Unterschied einfach schon nur die
andere Art der Unterbringung?

M.E. nicht da das kein Mangel ist. Der qualitative Unterschied natürlich schon aber ob das Zimmer in einem großen oder kleinen Gebäude ist oder der Weg zum Speisesaal durch Gänge oder im Freien liegt spielt warscheinlich keine Rolle. ACHTUNG: ich bin kein Reiserechtsexperte!

Also ehrlich gesagt, einen Reisegutschein können die sich
sonst wohin, da ich mit denen sicher nicht mehr…
Ich frage mich übrigens, wie die sich das erlauben können, das
Ganze mit der Unterbringung betrifft offenbar einige hundert
Kunden.
Erklärung vor Ort war übrigens folgende: Dieses Jahr fallen
Weihnachten, Sylvester und Zuckerfest zusammen. Was natürlich
erst wenige Tage vorher bekannt war :wink:

Klasse, die Erklärungen vor Ort liebe ich besonders. Das Zuckerfest steht übrigens mit dem Datum im Winterkatalog der TUI (kommt im August raus!).
Wenn Du Adressen hast könntet Ihr ne Sammelklage anstrengen…

Frohes Schaffen :wink:

Danke, auch so!

Rolf

Mein Gott Claus, hat sich das denn immer noch nicht rumgesprochen: Mit Reklamationen ist bei ÖGER nix!!!
Die sind beinhart
G.

Mein Gott Claus, hat sich das denn immer noch nicht
rumgesprochen: Mit Reklamationen ist bei ÖGER nix!!!
Die sind beinhart
G.

Hi Guenther,

sach mal was soll den dieser unqualifizierte Spruch? Öger ist sicher nicht der kulanteste Veranstalter aber das kann nun ein Kunde wirklich nicht wissen. Claus deswegen so von der Seite anzuquatschen finde ich auf jeden Fall nicht so toll. Woher weisst es denn Du? Aus einer dieser tollen Verbrauchersendungen oder aus eigener Erfahrung?

Bye
Rolf

Hi Rolf,
wer weiss was???

Aus eigener leidvoller - und zahlreicher Freundes- Erfahrung -kann ich nur sagen: HW.

Dein „Reklamationslatein“ taugt bei Ö. nichts!
Wenn Claus wirklich gute Karten hat, mag er vor Gericht ne Chance haben, vielleicht…

Mehr darf ich dazu leider nicht anmerken…
G.

Mit separater Mail:

HW= HÄNDE WEG!!!

G.

Hallo Claus,

voweg a) bin seit 20 Jahren im Reisebuero taetig b) mein persoenliches Hobby ist Reiserecht (auch bei wer-weiss-was eingetragen) c) kenne ich die Tuerkei von vielen eigenen URLAUBEN (nicht Einladungsreisen oder so).

Daher folgendes in Kuerze:

Richtig: …was kann man sich fuer das Geld erwarten
aber trotzdem: auch die Deutsche Rechtssprechung sagt: der Veranstalter muss halten, was er verspricht
dann: wenn er schon vielleicht nicht ausdruecklich auf moegliche starke Regenfaelle im Katalog hinweist, das angebotene Quartier muss den ueblicherweise zu erwartenden Standard eines Hotels fuer Europaer haben. Details im EU-Recht „Informationspflichten eines Reiseveranstalters und Reisebueros“.

Ausfluege: Die im Katalog versprochenen Besichtigungen MUESSEN in einem zeitlich angemessenen Rahmen ERFOLGEN - ob dann zwei Stunden Teppichverdrehen oder zwei Stunden Freizeit, darueber wird man dann streiten muessen.

Aber - um nicht zu lange zu werden - grundsaetzlich bin ich der Meinung, dass a) eine schriftliche Reklamation - wie Rolf richtig meint - wichtig ist, damit keine Fristversaeumnis eintritt (ein Monat fuer Maengelruege, danach sechs Monate Gewaehrleistungsfrist), b) Beweise und Zeugen im Schreiben an Veranstalter nennen c) bei Nichtmelden oder unzufriedener Beantwortung doch Verbraucherschutz einbeziehen.

Uebrigens, du brauchts KEINE Gutscheine akzeptieren - das haben deutsche Gerichte bereits eindeutig geklaert - BARGELD

Und noch was: Es gibt viele serioese Veranstalter - z. B. TUI - die loesen teilweise sogar vor Ort Reklamationen in Geld ab; unserioese wird man leider nie ganz wegbringen, aber man sollte ihnen das Leben so schwer wie moeglich machen!

Viel Glueck - Peter, Reisefachmann