Regulierung am Geschädigten vorbei

Hi all,
bin mir immer noch nicht ganz sicher ob das bei Recht besser aufgehoben wäre, aber probiers erstmal hier.
Folgender Fall interessiert mich:

Person V(ersicherter) hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund.

Dieser beisst nun den Hund von Person G(eschädigter) und G muss eine gesalzene Tierarztrechnung bezahlen.

V meldet den Fall seiner Versicherung, lässt den Scheck auf sich selbst ausstellen und verprasst die Kohle.

Bei V ist ansonsten nix zu holen, da hochverschuldet, Hartz4,etc.

Hat G irgendeine Möglichkeit an seine Kohle zu kommen?

Hat V sich damit strafbar gemacht?

Vielen Dank im vorraus
Nick

Hi all,
bin mir immer noch nicht ganz sicher ob das bei Recht besser
aufgehoben wäre, aber probiers erstmal hier.

Wäre sicher besser dort aufgehoben!

Folgender Fall interessiert mich:

Person V(ersicherter) hat eine Haftpflichtversicherung für
seinen Hund.

Dieser beisst nun den Hund von Person G(eschädigter) und G
muss eine gesalzene Tierarztrechnung bezahlen.

V meldet den Fall seiner Versicherung, lässt den Scheck auf
sich selbst ausstellen und verprasst die Kohle.

Bei V ist ansonsten nix zu holen, da hochverschuldet,
Hartz4,etc.

Hat G irgendeine Möglichkeit an seine Kohle zu kommen?

Klar. Er muss sich an V wenden - notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Ob aufgrund Harzt4 etc. Geld zu holen ist kann man in diesem fiktiven Fall schlecht sagen :smile:

Hat V sich damit strafbar gemacht?

Besser, wie schon gesagt im Rechtsbrett fragen. Meiner Meinung nach aber nein. G hat ja keinen Direktanspruch an den Versicherer. Vertragspartner des Versicherers ist V. G Muss sich also an V wenden.

Hat G irgendeine Möglichkeit an seine Kohle zu kommen?

Nein. Wenn da nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.

Hat V sich damit strafbar gemacht?

Durch das Nichtbegleichen der Schulden aus dem Haftpflichtfall? Nein. Das Geld aus der Versicherung stand dem Versicherungsnehmer zu und niemandem sonst.

Levay