Hi all,
bin mir immer noch nicht ganz sicher ob das bei Recht besser
aufgehoben wäre, aber probiers erstmal hier.
Wäre sicher besser dort aufgehoben!
Folgender Fall interessiert mich:
Person V(ersicherter) hat eine Haftpflichtversicherung für
seinen Hund.
Dieser beisst nun den Hund von Person G(eschädigter) und G
muss eine gesalzene Tierarztrechnung bezahlen.
V meldet den Fall seiner Versicherung, lässt den Scheck auf
sich selbst ausstellen und verprasst die Kohle.
Bei V ist ansonsten nix zu holen, da hochverschuldet,
Hartz4,etc.
Hat G irgendeine Möglichkeit an seine Kohle zu kommen?
Klar. Er muss sich an V wenden - notfalls mit anwaltlicher Hilfe. Ob aufgrund Harzt4 etc. Geld zu holen ist kann man in diesem fiktiven Fall schlecht sagen
Hat V sich damit strafbar gemacht?
Besser, wie schon gesagt im Rechtsbrett fragen. Meiner Meinung nach aber nein. G hat ja keinen Direktanspruch an den Versicherer. Vertragspartner des Versicherers ist V. G Muss sich also an V wenden.
Hat G irgendeine Möglichkeit an seine Kohle zu kommen?
Nein. Wenn da nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.
Hat V sich damit strafbar gemacht?
Durch das Nichtbegleichen der Schulden aus dem Haftpflichtfall? Nein. Das Geld aus der Versicherung stand dem Versicherungsnehmer zu und niemandem sonst.