Liebe Wissende,
ich habe mal eine Frage an Euch, die Ihr mir sicherlich beantworten könnt…
Folgende fikive Situation angenommen: A ist Ehemann und Beifahrer im Auto der B. Es passiert ein Unfall mit C. B und C streiten beide darüber, wer nun die Schuld an dem Unfall trägt. Die Versicherung des C streitet ebenfalls die Schuld ab. Es muss hier ein Gerichtsverfahren stattfinden. Das dauert…
Nun ist A bei dem Unfall verletzt worden und sein Laptop o. ä. ist beschädigt worden und die Brille ist zerstört.
Ich meine zu wissen, dass A, der natürlich auch denkt und aussagt, dass C Schuld an dem Unfall ist, sich dennoch in einem solchen Fall an die Versicherung seiner Ehefrau B wenden darf und diese den Schaden ausgleichen muss, denn A ist ja in jedem Fall unschuldig.
Je nachdem wie das Gerichtsverfahren ausgeht, kann sich dann die Versicherung der B die Leistungen (ggf. prozentual) bei der der Versicherung des C wiederholen.
Also: Ist es richtig, dass sich der geschädigte Beifahrer aussuchen kann, bei welcher Kfz-Versicherung er seine Ansprüche geltend macht?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Lieben Gruß
Trillian