Regulierung Personen-/ Sachschäden bei Kfz-Unfall

Liebe Wissende,
ich habe mal eine Frage an Euch, die Ihr mir sicherlich beantworten könnt…:smile:

Folgende fikive Situation angenommen: A ist Ehemann und Beifahrer im Auto der B. Es passiert ein Unfall mit C. B und C streiten beide darüber, wer nun die Schuld an dem Unfall trägt. Die Versicherung des C streitet ebenfalls die Schuld ab. Es muss hier ein Gerichtsverfahren stattfinden. Das dauert…

Nun ist A bei dem Unfall verletzt worden und sein Laptop o. ä. ist beschädigt worden und die Brille ist zerstört.

Ich meine zu wissen, dass A, der natürlich auch denkt und aussagt, dass C Schuld an dem Unfall ist, sich dennoch in einem solchen Fall an die Versicherung seiner Ehefrau B wenden darf und diese den Schaden ausgleichen muss, denn A ist ja in jedem Fall unschuldig.
Je nachdem wie das Gerichtsverfahren ausgeht, kann sich dann die Versicherung der B die Leistungen (ggf. prozentual) bei der der Versicherung des C wiederholen.

Also: Ist es richtig, dass sich der geschädigte Beifahrer aussuchen kann, bei welcher Kfz-Versicherung er seine Ansprüche geltend macht?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Lieben Gruß

Trillian

Also: Ist es richtig, dass sich der geschädigte Beifahrer
aussuchen kann, bei welcher Kfz-Versicherung er seine
Ansprüche geltend macht?

Meiner Meinung nach muß A warten, bis festgestellt wurde, wer der Unfallverursacher war.

Hallo,

Meiner Meinung nach muß A warten, bis festgestellt wurde, wer
der Unfallverursacher war.

Beide haften als Gesamtschuldner. Man kann sich für den ganzen Schaden an einen Versicherer wenden. Die Verteilung erfolgt später im Innenverhältnis zwischen beiden Versicherern, gglfs. sogar nach Teilungsabkommen. Das spart beiden Versicherern Kosten.

Gruß Woko

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Vielen Dank Woko!

Dann hat mich meine Erinnerung doch nicht getrogen.

Lieben Gruß

Trillian