Hallo, im Mai ds.J. sind am Gebäude des He. X erhebliche Hagelschäden
aufgetreten. Insbesondere an der Wetterfront des Hauses ist der Putz
stellenweise zerstört und das Mauerwerk kommt zum Vorschein.
Die Versicherung will die Schäden nicht übernehmen, weil es sich um
„Hohlputz“ handelt.
Es ist richtig, dass zwischen Mauer und Putz trockene Stellen vorhan-
den sind, wahrscheinlich schlecht verputzt bei der Gebäudeerstellung
von rd. 28 Jahren.
Trotzdem: Wie kann Herr X der Auffassung der Versicherung am besten
begegnen, damit die Schäden doch zu übernehmen sind?
Dank im Voraus. Gruß
Hallo,
wenn der Vers. dieses Risiko ohne Einschränkungen übernommen hat, muss er natürlich auch zahlen.
Wurde der Schaden zeitnah gemeldet und ist nachgewiesen, dass der Schaden durch Hagel entstanden ist? Gab es eine Besichtigung und existiert ein Gutachten?
Wenn eine Hageldeckung besteht und der VR trotzdem nicht zahlen will, bleibt nur eine Klage. Wobei manche VR gerne zunächst ablehnen in der Hoffnung, dass der Kunde Ruhe gibt…
Grüße, M
Trotzdem: Wie kann Herr X der Auffassung der Versicherung am besten
begegnen, damit die Schäden doch zu übernehmen sind?
Bevor Du, wie MASCH Dir geraten hast, klagst, würde ich erst einmal Deinen Vermittler einschalten, damit dieser sich in Deinem Sinne bei der Schadnesabteilugn einsetzt. Der nächste Schritt wäre für mich der Ombudsmann für das Versicherungswesen. Dieser arbeitet für Dich kostenlos. Sollte der Dir erklären, dass die Versicherung die Zahlung zu Recht verweigert, hast Du das Geld für die Klage gespart. Anderfalls wird er mit der Versicherung eine Zahlung an Dich vereinbaren. Klagen kannst Du dan immer noch, wenn Dir die Vereinarung nicht gefällt.