Fall: wenn ein Unternehmen wie z.B. Skype, aber mit Sitz in Deutschland, nicht nur über den PC, sondern auch über lokale Einwahlnummern über Telefone erreichbar wäre und dann Gespräche weitervermitteln würde, wie z.B. JaJah das ansatzweise macht, nur eben international, welche Regularien würden greifen?
Ist ein solches Unternehmen dann automatisch Netzbetreiber, oder nach wie Diensteanbieter?
Es sollen Einwahlnummern in verschiedenen Ländern inner- und außerhalb der EU verfügbar sein.
Ich würde mich auch über Verweise zu den relevanten Paragraphen im Telekommunikationsgesetz oder anderen relevanten Gesetzen freuen.
Hi,
da in D nur 2 D-Netze (D1, D2) und 2 E-Netze (E-Plus, O2) betrieben werden, sehe ich andere nur als Diensteanbieter, wenn sie keine Tochterfirmen der vorgenannten Firmen sind.
Wenn ich einen Anbieter wähle, der meinen Anruf weiter vermittelt, sehe ich es als Dienstleistung.
Festnetztelefonie wurde auch schon vor offiziellem „Erscheinen“ von VoIp über Netzwerke und Funkstrecken abgewickelt.
Habe mich schon 1985 in Funkstrecken der damaligen „Post“ eingeklinkt um Festnetzanschlüsse anwählen zu können.
UMTS habe ich absichtlich nicht erwähnt.
Gruß
BJ
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Hallo, Mathias,
Vielleicht genügt Dir als Antwort ein Zitat aus der Stellungnahme eines Mitbewerbers zu einer Anhörung über VoIP (aus dem Jahre 2004) zu diesem Thema:
Die technische Mindestvoraussetzung, um aus einem Anbieter von VoIP-Diensten einen Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten zu machen, ist daher die Anwesenheit von Übertragungswegen, die ggf. durch Vermittlungs- und Leitwegeeinrichtungen aufgestockt werden können. Die Kontrolle über Vermittlungs- und Leitwegeeinrichtungen allein ist nach der Definition in $ 3 Nr. 27 TKG nicht ausreichend. Um aus vereinzelten Übertragungswegen ein „Netz“ zu kreiren, ist zudem die tatsächliche und rechtliche (z.B. durch Besitz oder Miete) Kontrolle über dieses Netz notwendig.