Moin zusammen !
Gibt es Fristen innerhalb welcher die Versicherung eines „Verkehrsunfallgegners“ den Schaden (KFZ wirtschaftlicher Totalschaden /lt. Gutachter nicht mehr verkehrssicher / Fahrer+Beifahrer HWS-Distorsion/Ersatzfahrzeugbeschaffung auf Grund knapper Finanzen nur möglich wenn Versicherung endlich zahlt) der durch Ihren Versicherungsnehmer entstanden ist regulieren muß ?
Der hypothetische Unfallgegner wurde mit einem Bußgeld wg.
„Vorfahrtsvergehen“ belegt und steht auch in der Unfallanzeige an erster Stelle…
Vielen Dank schonmal vorweg für Eure Antworten…
Hallo,
feste Fristen gibt es in dem Sinne nicht, aber natürlich kann (sollte) der Geschädigte eine Forderung schriftlich formulieren und dann den Schuldner in Verzug setzen…
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist: morgen zum RA und Klage einreichen lassen, dann ist das Geld ganz sicher in max. 2 Wochen da.
Grüße, M
Es ist nicht ganz ungefährlich, sofort eine Klage einzureichen, denn wenn der Beklagte dann sofort anerkannt, können die gesamten Verfahrenskosten am Kläger hängen bleiben, selbst wenn er Recht bekommt, vgl. § 93 ZPO.
Levay
Es ist nicht ganz ungefährlich, sofort eine Klage
einzureichen,
Hi,
ja das stimmt, habe dazu sogar neulich noch ein Urteil gelesen.
Allerdings habe ich die Ausgangsfrage so verstanden, dass es bereits Korrespondenz gibt und der VR hier ohne echte Argumente verzögert… da sehe ich dann keine Gefahren.
Grüße, M