Reha alle X Jahre - Suche nach SGB

Hallo!

Derzeit recherchiere ich über die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation durch die BfA bzw. dtsch. Rentenversicherung. Dabei stoße ich im Web auf seeehr unterschiedliche Erfahrungsberichte, die mich eher verwirren als konkret voran bringen.

Im allgemeinen findet sich die Aussage, dass eine Reha nur alle 4 Jahre genehmigt werden könne, bei chronischen Erkrankungen alle 2 Jahre. Es gibt aber wohl auch Erkrankungen, die unter Umständen jährlich in ‚Kur‘ über die BfA geschickt werden. (Evlt. gibt es da eine begriffliche Unschärfe?)

Nun, es wird doch sicher eine klare Regelung im SGB geben, wo die Fristen fest geschrieben sind, oder? Und welche Erkrankungen gelten als chronisch? Wer bewertet das ggf.? Ist ein dauerhaftes Rückenleiden mit mehrern Bandscheibenvorfällen schon chronisch? Oder dauerhafte Depressionen? Rheuma und Bechterew habe ich schon als ‚anerkannte‘ chronische Erkrankungen gefunden. Aber dazu gibt es doch sicher auch eine stabile Rechtsgrundlage, oder?

Ich war beim googeln leider nicht erfolgreich. Aber vielleicht kann mir jemand ein paar Recherchetipps oder §§ nennen, wo ich etwas weiter komme.

Danke schön!

Swantje

Hoi.

DAS ist ein komplexes Thema…hier nur mal kurz ein paar Fundstellen:

Was ist eine chronische Erkrankung: /www.g-ba.de/informationen/richtlinien/8/

Im SGB VI (Rentenversicherung) findet man unter §9 Abs.1 Nr.1 und §12 Abs.2 was zum Anspruch und wie oft man zur Kur könnte: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/

Aber im Prinzip liegt es auch immer beim Einzelfall, also der jeweiligen Diagnose und dem Krankheitsverlauf als auch bei den Gutachtern und wie die das Begründen.

Jetzt nur mal so aus der Hüfte geschossen…

Ciao
Garrett