REHA Antrag

Frau A hat einen REHA antrag gestellt, der wurde abgelehnt nur erstaunlicherweise wurde geschrieben, das im „zustand nach einer OP“ keine REHA bewilligt werden kann.
stimmst das so oder hat der Sachbearbeiter einfach die einzige Abkürzung:„z.n.OP“ kopiert und die Diagnosen die dann noch später aufgeführt wurden und zu einem GDB 30% geführt haben igniriert.
Was macht Frau in so einem Fall für einen Einspruch?
Danke

Hallo
es handelt sich um 2 Maßnahmen. REHA bei der Kranken-oder Rentenversicherung. Behinderung-GdB- Versorgungsamt. Wer hat jetzt was abgelehnt?
Gruß Günter

Hallo,
da kann ich Guenter, mich dem Guenter nur anschliessen - wer hat was genau abgelehnt ?
Gruß
Czauderna

Genau wie geschrieben GDB 30% liegt vor und REHA ist abgelehtnt mit Begründung geht nicht nach:" Z.n. OP." kann keine REHA bewilligt werden.
Z.n.OP ist aber keine Diagnose sondern küzt ab Zustand nach Operation und dann folgen 5 Diagnosen (allerdings wurden die nicht in der Ablehung aufgeführt nur im Antrag vom Arzt geschrieben allerdings sind dies keine Abkürzungen sondern der Arzt hat freundlicherweise ne Überstzung für den Sachbearbeiter hingeschrieben), die zum GDB 30% geführt haben.
Nun meine Frage ist also eine REHA offensichtlich generell nicht Möglich wenn eine OP erfolgt ist? Denn dies geht aus dieser Begründung hervor.

Hi Ninchen,

nach einer OP gibt es doch eher eine AHB (Anschlußheilbehandlung) als eine REHA. Vielleicht solltest du bzw. dein Arzt das beantragen.

Ansonsten wird oft erst einmal abgelehnt und bei Widerspruch dann doch genehmigt.

Viel Erfolg
Karin

Hallo,
wer hat die Reha. abgelehnt ???

Wie bereits geschrieben - bei einem stationären Krankenhausaufenthalt kann es, je nach Diagnose, zu einer AHB (Anschlussheilbehandlung) kommen, die direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erfolgt zumindest ab innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausnetlassung angetreten werden muss.
Kostenträger dieser AHB sind entwerder der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse - kommt auf den Versichertenstatus an.
Die „normale“ Reha über den Rentenversicherungsträger oder als Leistung der Krankenkasse kennt keinen Ausschlussgrund der das heisst z.n. Op.

Gruß
Czauderna

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Hallo Ninchen
nochmal zur Sache. Reha ist das was früher Maßnahme „Kur“ zur Erhaltung der Arbeitskraft genannt wurde. Nach Operationen gibt es die Anschlußheilbehandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit. Diese AHB beantragt in der Regel die Klinik, sodaß man sie direkt oder innerhalb von 14 Tagen antreten kann. Die „Kur“ beantragt man selber mit seinem Arzt bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung. Wenn diese Reha „Kur“ abgelehnt wird hat man ein Widerspruchsrecht steht auch unten dran wie und wann es erfolgen muß. Dann entscheidet der Rehaträger ob man nochmals einem Gutachter vorgestellt oder welche anderen Untersuchungen noch erforderlich sind.
Vielleicht wurde nur ein falscher Antrag gestellt, daß anstatt AHB eine REHA beantragt wurde und die abgelehnt wurde mit der Maßgabe daß nach einer OP eine AHB angesagt ist.
Gruß Günter