Hallo,
generell ist es möglich, Kinder bis 12 Jahren zu einer Reha/Kur mitzunehmen, ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Begleitperson mitgenommen werden, z.B. wenn eine Behinderung vorliegt.
Wie es allerdings in Ihrem speziellen Fall aussieht, kann ich nicht beurteilen. Ich empfehle daher, sich hier zu erkundigen:
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Vielleicht lässt sich ja da was austüfteln. Eventuell könnte Ihre schwangere Frau parallel eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vorsorgekur beantragen, die in der gleichen Einrichtung stattfindet. Allerdings werden hier i.d.R. nur 3 Wochen genehmigt.
"Vorsogekuren für Väter und Mütter, meist als Mutter-Kind-Kur bezeichnet, werden generell stationär durchgeführt in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung. Die Mutter-Kind-Kur dauert normalerweise 3 Wochen, wobei eine Verlängerung aus medizinischen Gründen möglich ist.
Eine Mutter-Kind-Kur ist dann angezeigt, wenn beim Vater, der Mutter und/oder dem Kind eine gesundheitliche Belastung vorliegt. Sie können dann einzeln oder gemeinsam eine Rehabilitation erhalten, wenn das Kind oder ein Elternteil rehabedürftig ist, eine Trennung vom Kind unzumutbar wäre oder das Kind während des Reha-Aufenthaltes nicht betreut werden könnte."
Viele Grüße
Patrik
http://www.reha-patient.de