Reha-Ausbildung Gelder beantragen

Hi@all!

Angenommen Person A macht eine Reha-Ausbildung als Erstausbildung und bekommt pro Monat 104 Euro Taschengeld, ca. 30 Euro Fahrtgeld und nochmal 50 Euro Essensgeld. Nachdem Person A das Kindergeld auf Grund des Erreichens des 25. Lebensjahres gestrichen wurde reicht ihr das Geld nichtmehr und sie möchte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, welche aber nicht bewilligt wird. Weil Sie nicht 2 staatliche Leistungen zur gleichen Zeit beantragen könne. Bafög würde auch nicht bewilligt werden.

Hat Person A irgendwelche Möglichkeiten dennoch Unterstützungsgelder zu beantragen?

M.f.G., Peter

Nachfragen!
Hallo,

Angenommen Person A macht eine Reha-Ausbildung als Erstausbildung

  1. wer ist der Träger der Ausbildung? Arbeitsagentur (AA), Krankenkasse (KK) oder Rentenversicherung (RV)?

  2. Aus welchem Grund kommt/kam keine „normale“ Ausbildung infrage? Ist A z.B. schwerbehindert?

  3. Wie ist die Wohnsituation? Lebt A noch bei den Eltern? Wenn nein: wie dann? Alleine? WG? Was anderes?

und bekommt pro Monat 104 Euro Taschengeld, ca. 30 Euro Fahrtgeld und nochmal 50 Euro Essensgeld.

Was ist mit dem Rest? Unten schreibst du doch, dass A bereits eine staatliche Leistung für die Ausbildung erhält. (Welche eigentlich? Ich vermute Übergangsgeld (Übg)?!)

sie möchte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, welche aber nicht bewilligt wird, weil sie nicht 2 staatliche Leistungen zur gleichen Zeit beantragen könne.

Dass das generell nicht möglich wäre, stimmt nicht, aber hier in diesem Fall; und zwar aus dem Grund, dass BAB nicht neben einer anderen staatl. Leistung, die speziell für die Ausbildung gedacht ist (so wie hier wohl), gewährt werden kann.

Bafög würde auch nicht bewilligt werden.

Is logisch, sofern es sich bei der Ausbildung um eine betriebliche handelt (wovon ich hier ausgehe) und nicht um eine schulische.

Hat Person A irgendwelche Möglichkeiten dennoch Unterstützungsgelder zu beantragen?

Erstmal obige Fragen beantworten!

Grüße, cornetto

  1. wer ist der Träger der Ausbildung? Arbeitsagentur (AA),
    Krankenkasse (KK) oder Rentenversicherung (RV)?

Träger ist die Agentur für Arbeit.

  1. Aus welchem Grund kommt/kam keine „normale“ Ausbildung
    infrage? Ist A z.B. schwerbehindert?

Nein, Person A hat keine Behinderung. Sie hatte ein (früheres) psychisches Leiden, ist aber nun gesund.

  1. Wie ist die Wohnsituation? Lebt A noch bei den Eltern? Wenn
    nein: wie dann? Alleine? WG? Was anderes?

Person A wohnt im Internat.

und bekommt pro Monat 104 Euro Taschengeld, ca. 30 Euro Fahrtgeld und nochmal 50 Euro Essensgeld.

Was ist mit dem Rest? Unten schreibst du doch, dass A bereits
eine staatliche Leistung für die Ausbildung erhält. (Welche
eigentlich? Ich vermute Übergangsgeld (Übg)?!)

Die Ausbildung an sich, inlusive des Essensgeldes, Taschengeldes und Fahrtgeldes, das Person A erhält, ist an sich schon eine staatlich finanzierte Maßnahme die Person A erhält. Somit zählt das für die Agentur für Arbeit schon als staatliche Leistung die Person A in Anspruch nimmt. Ansonsten bekommt sie z.Z. keine Gelder / Leistungen.

Gruß, Peter