Nachfragen!
Hallo,
Angenommen Person A macht eine Reha-Ausbildung als Erstausbildung
-
wer ist der Träger der Ausbildung? Arbeitsagentur (AA), Krankenkasse (KK) oder Rentenversicherung (RV)?
-
Aus welchem Grund kommt/kam keine „normale“ Ausbildung infrage? Ist A z.B. schwerbehindert?
-
Wie ist die Wohnsituation? Lebt A noch bei den Eltern? Wenn nein: wie dann? Alleine? WG? Was anderes?
und bekommt pro Monat 104 Euro Taschengeld, ca. 30 Euro Fahrtgeld und nochmal 50 Euro Essensgeld.
Was ist mit dem Rest? Unten schreibst du doch, dass A bereits eine staatliche Leistung für die Ausbildung erhält. (Welche eigentlich? Ich vermute Übergangsgeld (Übg)?!)
sie möchte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, welche aber nicht bewilligt wird, weil sie nicht 2 staatliche Leistungen zur gleichen Zeit beantragen könne.
Dass das generell nicht möglich wäre, stimmt nicht, aber hier in diesem Fall; und zwar aus dem Grund, dass BAB nicht neben einer anderen staatl. Leistung, die speziell für die Ausbildung gedacht ist (so wie hier wohl), gewährt werden kann.
Bafög würde auch nicht bewilligt werden.
Is logisch, sofern es sich bei der Ausbildung um eine betriebliche handelt (wovon ich hier ausgehe) und nicht um eine schulische.
Hat Person A irgendwelche Möglichkeiten dennoch Unterstützungsgelder zu beantragen?
Erstmal obige Fragen beantworten!
Grüße, cornetto