Reha beantragt - Ablehnung und EM Rente

Hallo zusammen,

im Mai wurde einen Antrag auf eine Reha Maßnahme gestellt. Gestern kam ein Schreiben mit der Ablehnung und ein weiteres Schreiben mit der Feststellung von verminderter Erwerbstätigkeit.Laut dem Schreiben hat der Med. Dienst festgestellt, dass eine Tätigkeit von weniger wie 6 Std. am Tag gegeben wäre. Aktuell besteht volle Berufstätigkeit.Hat jemand Erfahrung mit solchen Schreiben? Können im Nachgang Nachteile entstehen, wenn gegen diese Feststellung Einspruch eingelegt wird? Bei dem ausgeführten Job handelt es sich um Bürotätigkeiten, die auch von zu Hause aus, ausgeführt werden könnten.

Vielen Dank über jeden Tipp und jede Erfahrung!!

Hallo,

im Mai wurde einen Antrag auf eine Reha Maßnahme gestellt.
Gestern kam ein Schreiben mit der Ablehnung und ein weiteres
Schreiben mit der Feststellung von verminderter
Erwerbstätigkeit.Laut dem Schreiben hat der Med. Dienst
festgestellt, dass eine Tätigkeit von weniger wie 6 Std. am
Tag gegeben wäre.

Klingt zwar blöd, aber im Endeffekt hat man festgestellt, dass eine Reha nichts bringt, weil sich (vermutlich) der Gesundheitszustand dadurch nicht bessern würde, was ja eigentlich Sinn und Zweck einer Reha ist.

Aktuell besteht volle Berufstätigkeit.Hat
jemand Erfahrung mit solchen Schreiben? Können im Nachgang
Nachteile entstehen, wenn gegen diese Feststellung Einspruch
eingelegt wird?

Es steht jedem auf dieser Welt frei, einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen oder nicht. Im Prinzip kann man dazu nicht gezwungen werden. Außer wenn man Krankengeld bezieht, kann die Krankenkasse einem ein wenig die Pistole auf die Brust setzen. Wenn der Beratungsdienst tatsächlich recht hat, dann arbeitet man momentan auf Kosten seiner Gesundheit, weil man eben keine 8 Stunden am Tag mehr schafft, sondern nur noch weniger als 6.

Aber sicherlich, man kann in den Widerspruch gehen und die Reha versuchen zu bekommen. Oder was auch immer man feststellen lassen möchte.

Bitte auch beachten: Wäre man vollständig gesund, wäre die Reha wahrscheinlich abgelehnt worden. D.h. es muss schon eine gewisse Beeinträchtigung vorhanden sein. Diese wurde beurteilt, aber eben als dauerhafte Beeinträchtigung, die durch eine Reha nicht beseitigt werden kann. Von daher müsste an der Feststellung des Arztes schon etwas dran sein.

Bei dem ausgeführten Job handelt es sich um
Bürotätigkeiten, die auch von zu Hause aus, ausgeführt werden
könnten.

Kann man pauschal nicht sagen, ob man da leistungsfähiger ist als der Arzt meint (keiner kennt die Akte, den Fall im Detail, und Ärzte sind wir auch nicht). Und übrigens: Früher wurde speziell danach geschaut, was für einen Beruf man ausübt und ob man den noch machen kann. Heutzutage schaut man insgesamt auf den Arbeitsmarkt und bezieht quasi alle Tätigkeiten mit ein und inwieweit man hierfür noch leistungsfähig ist. Da kommt es natürlich zu gewissen Differenzen. Mit Rücken kann man vielleicht kein Stahlbetonbauer mehr werden, aber Büro könnte noch halbwegs funktionieren.

Greetz
S_E

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann ein Wíederspruch denn negative Auswirkungen für die Zukunft mitsichbringen? Z. B. wenn in 2 Jahren eine Ausübung des Berufes nicht mehr möglich wäre? Aktuell besteht eine Herzschwäche bei einem Alter von 34 Jahren.

Vielen Dank im voraus!!

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann ein Wíederspruch
denn negative Auswirkungen für die Zukunft mitsichbringen? Z.
B. wenn in 2 Jahren eine Ausübung des Berufes nicht mehr
möglich wäre? Aktuell besteht eine Herzschwäche bei einem
Alter von 34 Jahren.

Nein, ich denke nicht. Auf keinen Fall in der Hinsicht, dass dann mögliche Leistungen verwehrt werden nach dem Motto „Beim ersten Mal wolltest du nicht, jetzt haste Pech gehabt“.

Man sollte aber beachten, dass später ggfs. auf den ursprünglichen Zeitpunkt der Leistungsminderung abgestellt wird. Hat jemand z.B. einen Autounfall und erst fünf Jahre später stellt er einen Antrag, dann wird auf den Zeitpunkt des Autounfalls für die Rentenbewilligung abgestellt. So gehen z.B. nur die Erwerbszeiten bis zu diesem Zeitpunkt in die Berechnung mit ein. Rente gibts aber erst ab Antragsdatum dann.

Mir erschließt sich nur nicht, warum überhaupt Widerspruch eingereicht werden soll. Geht es nur um die Feststellung der geminderten Erwerbsfähigkeit?

LG
S_E

Hallo Schnuller,

wenn es um die Reha geht:

Wenn die Rentenversicherung abgelehnt hat, kommt ggf. die Zuständigkeit der Krankenkasse ins Spiel. Am besten der Krankenkasse auch den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung zukommen lassen.

Vermutlich wird zunächst nur eine Rente auf Zeit bewilligt. Ggf. den Rahaantrag etwa 6 Monate vor Rentenende stellen. Dann gibt es von der Rehaklinik sehr genaue medizinische Befunde und Beratungen zum weiteren beruflichen Fortgang.

Gruß

RHW

Hallo,

zunächst einmal sorry für die späte Antwort. Da es sich um eine Bürotätigkeit handelt bei der „nur der Kopf“ benötigt wird und eine Teilrente finanzielle Einbußen entstehen würden, würde dies auch starke Auswirkungen auf das Familienleben bedeuten (Allein erziehende Mutter mit 11jähriger Tochter ohne Unterhaltszahlungen). Mit 34 Jahren würde auch nur eine Teilrente alles durcheinander schmeißen. Solange möglich, soll die „Finanzierung der Familie“ ohne staatliche Hilfe erfolgen. Die Sorge war, dass durch dieses Schreiben quasi eine „Zwangsverordnung“ zu geringerer Arbeit erfolgen hätte können. Diese Woche wurde bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung ein Wiederspruch ohne Begründung eingelegt. Diese soll nun vom Hausarzt nachgereicht werden. Macht das Sinn?

VG

Hallo RHW,

vielen Dank für die Antwort. Ist die Krankenkasse auch der richtige Ansprechpartner, wenn noch eine Vollzeitbeschäftigung besteht? Eine Rente bzw. auch eine Teilrente soll aktuell überhaupt nicht in Frage kommen, da es sich bei der Ausübung des Jobs um keine körperlichen Aktivitäten handelt.

VG

Hallo,

nach § 40 SGB V sind Rehamaßnahmen durch die Rentenversicherung vorrangig vor denen durch die Krankenkasse. Da die Rentenversicherung jetzt abgelehnt hat, ist jetzt die Krankenkasse Ansprechpartner. Bei der Rentenversicherung ist das Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Bei der Krankenkasse geht es um den Ausgleich einer Behinderung bzw. die Linderung von Schmerzen etc.

Gruß

RHW

Hallo,

Rehaanträge können bei der Kranken- oder Rentenversicherung gestellt werden.

Nach § 40 SGB V sind die Leistungen der Rentenversicherung vorrangig.
Wenn die Rentenversicherung nicht leistet bzw. nicht leisten kann (z.B. Rentner oder Arbeitnehmer, bei denen durch die Reha keine Besserung der Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann) ist die Krankenkasse für die Reha Ansprechpartner (auch wenn laufend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden).

Gruß

RHW