Reha Begleitperson

Moin, Gruß aus Flensburg.

Meine Frage ist:
Meine Frau und ich haben eine Reha bewilligt bekommen.
Ich soll die Reha machen, meine Frau ist aus besonderen
Gründen die Begleitperson.
Meine Frau arbeitet als Minijobberin.
Wie machen wir das mit der Arbeit meiner Frau?
Unbezahlte Freistellung, notwendige Krankmeldung oder Urlaub nehmen?

Danke für Antworten.

Hallo,
das sollte mit dem Kostenträger der Reha besprochen werden. Theoretisch ist es so, dass bei einer medizinisch notwendigen Begleitperson deren Verdienstausfall vom Kostenträger der Reha übernommen wird, also unbezahlter Urlaub. Natürlich geht auch bezahlter Urlaub - schwierig wird es mit der Arbeitsunfähigkeit, denn die Ehefrau ist ja nicht selbst arbeitsunfähig.
Also, wie schon geschrieben -mit dem Kostenträger der Reha abklären.
Gruss
Czauderna

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S. Antwort von Guenter_Czauderna. Zusätzlich wäre es ganz gut, den Arbeitgeber Deiner Frau schon mal auf das kommende Problem anzusprechen und zu fragen, ob er sich eine entgegenkommende Lösung vorstellen kann.
LG
Amokoma1

Vielen Dank für die Antworten.
Das Thema konnten wir klären.

Hallo,
würdest du uns bitte schreiben, wie die Lösung aussieht `?
Gruss
Czauderna

Wenn es unbedingt sein muß. :grin:
Ich hätte auch nachgefragt. Bin Forenleiter bei:
Link

Wir sehen ein, das es mit einem gelben Schein nicht machbar ist.
Die Reha ist von Mitte des Jahres. Also noch genügend Zeit,
etwas zu klären. Es wird auf eine unbezahlte Freistellung aus
laufen.
Wir sind beide 70 j. alt und in Rente. Der unbezahlte Monat
tut uns nicht weh. Der Job (Altenpflege) ist quasi ihr Hobby.
Meine Frau kommt mit, der Kostenträger übernimmt Kost und Logie.
Alleine das hat uns sehr gefreut, denn das wäre teuer. 70€ pro Tag.

Gruß Wolfgang

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Hallo Wolfgang
vielen Dank für die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

die Leistungen für eine Begleitperson bei einer Reha, wenn diese Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist, nach § 11 Abs. 3 SGB V umfassen grundsätzlich auch Entgeltausfall.
Dies gilt unabhängig davon, ob die/der begleitete Patient*in Kind oder Erwachsener ist.

&tschüß
Wolfgang

Ups, Danke Wolfgang,
das gucke ich mir nachher mal an. Interessant.

Gruß Wolfgang

Hallo,
nur der Ordnung wegen - das hatte ich auch schon geschrieben
Gruss
Czauderna

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