Reha durch LVA

Ein Bekannter (52)musste Beruf wegen Wirbelsäule aufgeben, jetzt BU Rente, die aber nicht reicht. LVA will Reha verweigern und nur berufsfördernde Zuzahlungen leisten, die aber keinen neuen Job bringen.
Was kann man machen? Anerkennung Schwerbehinderung ist nach SG Verfahren wahrscheinlich
Gruss Rudi

das ist die übliche Praxis der REHA-Träger, dass sie bei 52-jährigen als berufliche Rehabilitationslistung eine Eingliederungshife für einen einstellungsbereiten Arbeitgeber anbieten, der einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz anbieten kann. In Einzelfällen können aber auch berufliche Anpassunsmanahmen - nicht mehr komplette Umschulungen bei dem Alter - finanziert werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen anschließenden Arbeitsplatz spricht. Am besten ist hier natürlich eine Einstellungszusage, die an einen absolvierten Kurs geknüpft ist. Für bessere Info wäre es notwendig, die genauen Umstände zu kennen: Berufausbildung, bisherige Tätigkeiten, sonstige Erfahrungen und Interessen und nicht zu vergessen der bisherige Verdienst.
mfg
erle

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> Berufausbildung,
Mittlere Reife (DDR)

> bisherige Tätigkeiten,
Klempner, Heizungsbauer

> sonstige Erfahrungen
keine

> und Interessen
wieder Arbeiten

> und nicht zu vergessen der bisherige Verdienst
??? aber ioch glaube Branchenüblich

letzteres interessiert die LVA aber überhaupt nicht
das AA hat empfohlen, sich als Einkaufswagenschieber oder Assistent eines Hausmeisters zu bewerben (!) nach LVA Gutachten darf er aber nicht mehr als 5 kg heben und ist damit volschichtig leistungsfähig (leichte Arbeitüberwiegend im Sitzen und stehen wechselnd). Gibt es keine Mäöglichkein auf einer beruflichen Reha zu bestehen?
gruss Rudi

hi,
tja nicht ganz einfach.
nicht so körperliche Arbeiten sind in diesem Beruf z.B. denkbar als Wartungs/Service-Monteur für Heizungsanlagen. Kurse in Richtung Abgas-Untersuchung, Brennereinstellung, KD bei verschiedenen Brennern (Gas, Öl) u.U. neue Technik der Ernergiegewinnung z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen etc. Notwenig dafür natürlich der Führerschein und die Bereitschaft zum Bereitschaftsdienst. Das mit den 5 kg. darf man nicht so wörtlich nehmen. Arbeitsmedizinisch ist damit die Dauerbelastung gemeint, die nicht überschritten werdn sollte, d.h. einmal die Stunde einen Kasten Bier =15kg zu heben wirft ihren Bekannten nicht um. Ähnliches gilt für das Sitzen, bei WBS ist Bewegung
bsser als Sitzen.Entsprechende Kursangebote kann er unter http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs finden und am besten mit einem Eingliederungszuschuß dann einen Arbeitgeber finden, notfalls über Umweg betriebliches Praktikum.mfg erle

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Das mit den 5 kg. darf man nicht so wörtlich nehmen.

Richtig, aber ein Arbeitgeber braucht blos Wirbelsäule und 1 1/2 Jahre krank hören und er winkt ab.
Die Tips bezüglich Weiterbildungberufe sind aber Goldwert

Arbeitsmedizinisch ist damit die Dauerbelastung gemeint, die nicht überschritten werdn sollte, d.h. einmal die Stunde einen Kasten Bier =15kg zu heben wirft ihren Bekannten nicht um.

richtig, abe siehe oben

http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs

Danke