Reha-Entlassbericht: Schweigepflichtentbindung für KK?

Hallo zusammen,

gegebener Fall: Arbeitnehmer im Krankengeldbezug einer gesetzlichen Krankenkasse.
Diese möchte eine Schweigepflichtentbindung für den ausführlichen Entlassbericht einer medizinischen Rehabilitationsklinik (zusätzlich zum Kurzbericht).

Darf sie das (Rechtsgrundlage)? Was sind die Folgen, wenn der Patient sie nicht unterschreibt?

Vielen Dank im voraus

Servus,

die Krankenkasse hat kein Rechtsmittel, um die Entbindung von der Schweigepflicht zu erzwingen.

Sie hat aber ein sehr wirksames Druckmittel, das dazu führt, dass es die Leute in Nachhinein reut, wenn sie nicht kooperiert haben: Das ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK); und den kann man nicht zwingen, sich aus purer Kollegialität der Einschätzung des Reha-Arztes anzuschließen.

Wie Du weißt, kann eine solche Begutachtung trotz aller gebotenen Sachlichkeit bei gleichem Sachverhalt unterschiedlich ausfallen. Wenn man sie dem MDK überlässt, ist das schon fast eine Garantie dafür, dass sie so weit wie im Rahmen des medizinisch Begründbaren möglich im Interesse des Kostenträgers (d.h. zu Ungunsten des Patienten) ausfallen wird.

Mit dem Beharren auf der Schweigepflicht des Reha-Arztes kann also sehr leicht ein Michael Kohlhaas geboren werden.

Überleg Dir, was es Dir wert ist.

Schöne Grüße

MM