Ein Bekannter von mir ist nach Krankenhausaufenthalt und Reha nicht mehr arbeitsfähig im alten Beruf. Der Arbeitgeber hat aber verschiedene Möglichkeiten für einen an deren Arbeitsplatz. Muß er für Ersatz sorgen?
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?.. Experte/-in,
Hallo Bozena,
zunächst ist es ein großes Glück, wenn man beim alten Arbeitgeber bleiben kann. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz sogar Zuschüsse zu beantragen und diese auch zu erhalten (für Umstellungen/ behindertengerechten Arbeitsplatz etc)…übrigens sollte ein Behindertenausweis ebenfalls beantragt werden, da der Kündigunsschutz besser ist ab 50%…Weiterhin sollte der Bekannte auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz beantragen. Das macht er beim Rentenversicherer. Ich habe das SPiel jetzt auch gerade, dass mein Arbeitgeber für einen anderen Arbeitslatz sorgen muss. Derweil kann ich nicht am „Hamburger Modell“ der WIedereingliederung teilnehmen - diese findet vor der Umsetzung am alten Arbeitsplatz statt und das sollte NICHT passieren - ALSO: der Rentenversicherer zahlt solange der Anspruch besteht; bis der neue Arbeitsplatz eingerichtet ist. Der Antrag zur Teilhabe sollte zügig gestellt werden!!! Sollte der Anspruch abgelaufen sein und der Rentenversicherer nicht mehr zahlen, kann das Arbeitsamt einspringen, ohne dass der Bekannte als arbeitslos gilt - siehe Nahtlosigkeitsprinzip. Das Arbeitsamt würde dann zahlen bis der neue Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Liebe Grüße
Hallo Bozena1965
Müsste über das Arbeits u.Sozialrecht geregelt sein. Bei den Mittelständischen Betrieben die ich kenn ist das so geregelt. Bei einem Drei Leute Betrieb sieht die Sache da schon anders aus.Die Krankenkasse kann dir dabei auch helfen.