Hallo Fachleute,
ich möchte gegen die Ablehnung einer Reha für meine alte Mutter
Widerspruch einlegen. Gibt es hier jemanden, der mir die richtigen
Ausdrücke bzw. Formulierungen nennen kann, die „wichtig“ sind, auf die
es ankommt.
Beim Antrag auf Merkzeichen B im Behindertenausweis schrieb der Arzt in
der Begründung u.a. … ohne Gefahr für sich und andere … und … ohne
Begleitung … nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen …
Der Erstantrag wurde abgelehnt, dem Widerspruch mit obiger Begründung
wurde stattgegeben.
Gibt es bei Reha vielleicht auch solche „Tricks“?
Besten Dank für Antworten.
Ute
Hallo,
solche „Tricks“ gibt es da nicht. Zunächst mal etwas Grundsätzliches.
Diese Anträge werden eigentlich immer vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) beguachtet. Eine Reha. muss ein entsprechendes Ziel haben, d.h. eine kurfristige Besserung oder Linderung stellt
kein Rehaziel da. Meist werden solche Anträge nur deshlab abgelehnt weil
schon die ärztliche BEgründung im Antrag als solches nicht passt.
So wird z.B. das Reha-Ziel nicht benannt und die Fragen nach der bisherigen Therapie am Wohnort nur halbherzig oder garnicht beantwortet.
Bei uns läuft das eigentlich immer so, dass wir die Versicherten beim
Widerspruch gegen eine solche Ablehnung entsprechend beraten. Es ist
tatsächlich so, wenn der Antrag passt, geht er auch durch.
Widerspruch nur durch den Versicherten bringt nichts - das ist Fakt.
Ich kann hier nur raten, zuerst bei der Krankenkasse vorstellig werden
und dann dem behandelnden Arzt ggf. nochmals zu einer intensiven
Antragsbegründung veranlassen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
besten Dank für die Antwort, ich werde danach verfahren.
Gruß
Ute
Hallo Günter,
jetzt muß ich doch noch mal was nachsetzen zu Deiner Antwort.
Ich habe nicht erwartet, „Tricks“ genannt zu bekommen. Aber die richtigen Formulierungen zu finden, Zielsetzungen zu benennen, Angabe der bereits durchgeführten Maßnahmen - das sind doch auch „Tricks“, die man halt wissen muß, wenn man Erfolg haben möchte. „Das Kind muß den richtigen Namen haben“ - so heißt es doch, so wie Du auch die Antragsteller entsprechend berätst.
Wie schon gesagt - ich werde gemäß Deinem Vorschlag vorgehen - nochmals Danke für Deine Antwort.
Gruß
Ute
Hallo,
ein Trick, z.B. ein Zaubertrick spielt dem Betrachter etwas vor,
oder suggeriert ihm etwas ein, was in Wirklichkeit nicht so existiert
oder stimmt. Insofern gibt es bei uns keine Tricks sondern nur die
Wahrheit - die allerdings muss so formuliert werden dass sie
auch sofort und richtig verstanden wird. Das hat mit Trickserei
nichts zu tun.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günther,
also der Hinweis, nochmal bei der Krankenkasse vorstellig zu werden, war schon mal gut. Aus irgendwelchen Gründen hat nämlich der Arzt ein falsches Formular verwendet (die haben mir das gezeigt), auf dem nichts anzugeben war über bisherige Maßnahmen, Ziel usw. Wie Du schon sagtest, daß das häufig der Fall ist.
Morgen werde ich mit Mutters Neurologen sprechen wegen neuem/richtigem Antrag - dann schau ma mal.
Gruß
Ute