Reha im Eilverfahren-Verschiebung möglich?!

Mein Vater ist seit Monaten in psychiatrischer Behandlung wegen Depressionen, Burn out und völliger Überlastung. Rehaantrag vom Arzt wurde abgelehnt, mein Vater hat Einspruch eingelegt. Dann sollte ihn ein Gutachter nochmal untersuchen.
Wochen bis Monate verstrichen - nichts. Daraufhin hat er einen relativ zynischen Brief an die Rentenversicherung geschickt. Nach Wochen kam ein Brief zurück, dass er eben nochmal von einem Gutachter untersucht werden soll. Dieser meldete sich auch nach ca. 3 Wochen und untersuchte ihn.
Nun kam am verg. MOntag die Nachricht, dass die Reha im Eilverfahren genehmigt wurde - 6 Wochen lang mind. und ca. 700 km weit weg. Alles kein Thema, er wartet ja relativ verzweifelt auf Hilfe.
Ein Anruf in der Rehaklinik: er ist für den 14. Februar vorgemerkt.

Allerdings hatten er und ich vom 29.2. - 5.3 einen Urlaub geplant, auf den er sich schon seit Monaten extrem freut!
Könnte man die Reha um ca. 3 Wochen verschieben?! Er hat selbstverständlich Angst, dass bei einer Nachfrage bei der Rentenversicherung diese sich komplett quer stellt und die Reha wieder ablehnt. Ist diese Angst begründet? Und wo und wie bittet man um eine Verschiebung - bei der Versicherung oder direkt bei der Klinik?

Bin gerade etwas hilflos…

Danke und viele Grüße, Tina

Hallo Tina,

versuchen sie die Terminverschiebung unmittelbar mit der Aufnahmeeinrichtung ggf. telefonisch zu vereinbaren denn es geht ja wesentlich darum ob und wann dort Kapazitätten frei sind. Das kann der Sachbearbeiter bei der RV ja auch nicht wissen und müsste ebenfalls erst dort rückfragen. Das Hin- und Her dann dauert natürlich. In der Regel gibt es da auch kein Problem. Wenn die Aufnahmeeinrichtung grünes Licht gibt für die Verschiebung kann man das der RV immer noch mitteilen.

Gruß Bernd Schrupp

Ich verstehe den Sachveralt so, dass die Rehaklinik bereits bekannt ist.
In dem Fall wuerde ich mich telefonisch an die Klinik wenden und diese ueber den bereits gebuchten Urlaubszeitraum informieren.
Die Klinik wird den Zeitraum sicherlich beruecksichtifen, da ansonsten strittige Stornokosten anfallen.
Ich sehe daher, die Aengste als unbegruendet.

Hallo,

ertmal herzlichen Dank für deine schnelle Antwort!
Ja, die Rehaklinik ist bekannt…wir haben eben dort angerufen, da wir eigentlich die Hoffnung hatten, dass er aufgrund des Eilverfahrens schon nächste Woche oder so eingewiesen wird - dann hätte das auch mit dem Urlaub geklappt.
Wir werden gleich am Montag dort nochmal anrufen und nett nachfragen:smile:

LG, Tina

Hallo,

eine genehmigte Reha kann wg. der Bitte um " Verschiebung " nicht wieder aufgehoben werden. Wäre ja noch schöner !

Natürlich kann man versuchen, den Termin zu verlegen - ebenso die Auswahl der Klinik. z.B. wenn Familienbesuch wegen der Entfernung problematisch wird.

Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht !

Da hilft nur ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter - so lapidar die Antwort auch klingt

gruß

j türk
www.tuerk-versicherungen.de

Liebe Doriline,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung/ Rehamaßnahmen nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei der Renten- und der Krankenkasse – falls Sie dies noch nicht getan haben.

Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

Hallo Tina,

wie kann ich Dir da helfen??
Ich bin der Meinung, das ein geplanter Urlaub, der ja auch zur Genesung beiträgt eine Verschiebung möglich machen sollte.
Ich würde einmal bei der Klinik anrufen und ohne Namensnennung „vorsichtig“ nachfragen.
Da dort jede Woche neue Patienten aufgenommen werden sollte das logistisch kein Problem sein.
Nur Mut mehr als nein sagen können die nicht.
Und zur Not wird der Urlaub halt verschoben.
Viel Glück
Franjo

Hallo,

ein verschieben der Kur ist durchaus möglich.
Ich würde das aber direkt mit der Klinik klären.

LG
Harry 61