Einem Arbeitnehmer wurde nach einer Knie OP eine stationäre Reha-Maßnahme zugestanden.
Folgende Konstellation trifft zu:
- Träger der Rehamaßnahme: Deutsche Rentenversicherung Bund
- Arbeitnehmer ist seit 2001 nicht mehr über DRV rentenversichert sondern über Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk
- DRV zahlt kein Übergangsgeld da keine Beiträge im Bemessungszeitraum gezahlt wurden
- Versorgungswerk zahlt prinzipiell keine Beiträge zu Rehamaßnahmen sondern nur Renten
- 42-tägige Lohnfortzahlung durch AG wegen Krankheit ist bereits abgegolten
Wo und wie kann der Arbeitnehmer jetzt finanzielle Unterstützung für den Zeitraum der Reha-Maßnahme beantragen / erhalten?
Muß der Rehabilitant nun die Zuzahlung (10,-€/ Tag) trotzdem leisten
Ich sage schonmal Danke für die Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Thomas