Reha-Kur

Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige dringend einen Rat.
Wegen einer Krebsbehandlung (Mandel-Tumor) bin ich z.Zt. krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Ich möchte auf keinen Fall zur Kur; wenn ich schon eine Klinik sehe, wird mir schlecht. Jetzt hat mir die DRV eine Reha-Kur bewilligt, die ich aber nicht annehmen möchte, weil ich medizinisch hier vor Ort gut versorgt werde durch Logopädie, Physiotherapie etc. Die Dame von meiner Krankenkasse (GEK) riet mir diese Kur anzunehmen, anderfalls würde man mir das Krankengeld entziehen.
Was soll ich bloß machen?
Freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße
Ralf

Hallo Ralf,

Auch ich würde dazu raten, diese Kur anzutreten. Es ist einfach so, daß man bei jemand der eine Kur nicht annehmen will, vermuten muß - egal ob berechtigt oder nicht - daß derjenige nicht wieder gesund werden will. Ich habe es jetzt ausdrücklich so plastisch geschrieben, damit Du siehst was man dann unterstellt. Das mag man kritisieren oder beklagen, aber die Fakten sind nun mal so. Damit muß man leben.

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Frag die Dame von der Krankenkasse auf welches Gesetz, welchen Paragraphen sie sich bei dieser Aussage bezieht.

Hallo Ralf,
ich will das mal ein bisschen bürokratisch aufdrösseln:
Gem. §§ 63 und 64 SGB I - Sozialgesetzbuch (Erstes Buch) SOLL ein Leistungsempfänger sich (auf Verlangen des Leistungsträgers) einer Heilbehandlung unterziehen, damit der Gesundheitszustand verbessert werden kann bzw. die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Du musst wissen, in der Sozialverwaltung wird zu 98% immer zwischen MUSS-Vorschriften (z.B. „ist“, „hat“) und Ermessensvorschriften (z.B. „kann“) unterschieden. Dieses SOLL stellt hierbei eine Ausnahme dar.

Da die von der Krankenkasse keine Ärzte sind, können sie diese nicht einfach sagen, „hey, wenn du krank bist, dann machst de ne Kur“.

Sie können dich höchstens dazu auffordern einen entsprechenden Antrag zu stellen (§ 51 SGB V - Sozialgesetzbuch [Fünftes Buch]).

Folgendes an deinem Fall:
Wenn schon der Arzt gesagt hat, dass du diese Kur antreten sollst, kann sich die Krankenkasse auch darauf berufen.
Dies entspricht dann deinen Mitwirkungspflichten (s.o.)

Wenn du es nicht tust KANN die Krankenkasse (unter Würdigung aller Umstände) das Krankengeld ganz oder teilweise entziehen oder versagen (§ 66 Abs. 2 SGB I).

== Daher würde ich dir empfehlen die Kur anzutreten. Objektiv entsteht nämlich der Eindruck, dass du gar nichts genug bist, alles zu tun, um deine Gesundheit wiederherzustellen.

Da gibt es aber noch einen Paragrafen auf den du dich theoretisch nicht berufen könntest.
Dieser nennt sich „Grenzen der Mitwirkung“ (§ 65 SGB I). Vielleicht solltest du den einfach mal google’n.

Bevor die Krankenkasse jetzt ankommt und dir wegen Nicht-Antretung das Krankengeld entziehen will, muss zuvor eine Anhörung stattfinden (§ 24 Abs. 1 SGB X - Sozialgesetzbuch [Zehntes Buch]).
Da könntest du dich äu0ern, warum du dies nicht getan hast - brauchst aber schon einen triftigen Grund.

das muss heißen:
Da gibt es aber noch einen Paragrafen auf den du dich theoretisch berufen könntest.
Dieser nennt sich „Grenzen der Mitwirkung“ (§ 65 SGB I). Vielleicht solltest du den einfach mal google’n.

=> du kannst dich darauf berufen.

die Kur natürlich annehmen…!!!
was sonst??? ;-(

MfG Thomas Wolter

Hallo,
Sie haben ja wohl von allen den größten Sprung in der Schüssel. Mir auf meinen „Hilferuf“ hin so eine Antwort zu erteilen. Ich war letztes Jahr an Krebs erkrankt, hatte 4 Operationen, danach 6 Wochen Chemotherapie und Strahlentherapie. Ich kann keine Klinik mehr sehen, dann werde ich depressiv. Und Sie geben mir so eine überhebliche Antwort…pfui.

1.) Sie geben sich als „Experte“ aus, obwohl Sie von der Sache überhaupt „keinen Schimmer“ haben.
2.) Sie schicken mir diese Antwort mit 2 Wochen Verspätung. Da ist die ganze Sache schon längst gelaufen.
3.) Sie geben mir einen „völlig bescheuerten“ Rat.
4.) Ich habe mich mittlerweile schlau gemacht und brauche die Kur nicht anzunehmen. Und mir entsteht auch kein Schaden.
Sie sollten sich schnellstens als „Experte“ hier austragen. Solche „Experten“ wie Sie brauchen wir hier ganz bestimmt nicht.
Blöder Angeber!!!
los, austreten!!!
Was sonst ??? ;-(

die Kur natürlich annehmen…!!!
was sonst??? ;-(

MfG Thomas Wolter

…gute Genesung…

Hallo Ralf, Ich konnte wegen Krankenhausaufenthalt und mail- problem leider nicht früher antworten.

Bitte versuchen Sie Ihr Problem telefonisch mit dem Reha-Fachberater Ihrer DRV zu besprechen, evtl. gibt es Reha-Möglichkeiten, die nicht klinikmäßig organisiert sind, so daß Ihnen dann nicht schlecht wird.
Evtl. auch ambulante Maßnahmen- wie Sie sie bereits betreiben bei Logopäde etc.
Fragen Sie auch nach, ob Sie hier das " persönliche Budget " in Anspruch nehmen können- und sie Ihre "Reha-"Bausteine selber organisieren und zusammensetzen dürfen.
Auf keinen Fall kommentarlos Reha ablehnen!
Ekel begründen und Alternativen aufzeigen und anregen.
Viel Glück dabei und gute Besserung wünscht Ihnen
Marot

Hallo,
vielen Dank, das sind wirklich gute Tips.
Herzliche Grüße
Ralf

Hallo,
vielen Dank, das sind wirklich gute Tips.
Herzliche Grüße
Ralf

hallo, nutzen Sie dazu das kostenlose

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* Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr

* Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
dann den rehafachberater geben lassen.
und vorab im internet über das persönliche Budget informieren- hier ganz unten:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15820/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15820/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen node.html nnn=true)