Reha-Massnahme für Selbstständige

Hallo!

Mal eine vielleicht für Euch dumme Frage: Selbstständige sind ja, wenn ich es richtig verstanden habe, zumeist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mehrzahl zieht wohl eine private Rentenvorsorge vor.

Wie sieht das bei denen mit Reha-Massnahmen aus? Medizinische und berufliche Reha. Wer zahlt das? Sie selbst? Die private… ja was denn eigentlich…?

Liebe Grüße,
Swantje

Hallo,

Mal eine vielleicht für Euch dumme Frage:

Es gibt keine dummen Fragen!

Selbstständige sind
ja, wenn ich es richtig verstanden habe, zumeist nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mehrzahl zieht wohl eine
private Rentenvorsorge vor.

Wie sieht das bei denen mit Reha-Massnahmen aus?

Wenn Sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, dann müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen!

Allerdings ist Reha ein weites Feld, dass von Anschlussheilbehandlung (i.d.R. die GKV/PKV) über Sanatoriumsbehandlung bis hin zur Kur reicht!

Medizinische
und berufliche Reha.

Ich gehe einmal davon aus das medizinische Reha die medizinisch notwendige Reha meint. Was meint dann berufliche Reha??? Ist die nicht notwendig oder Folge eines Berufsunfalls bzw -krankheit?

Da gilt das gleiche wie oben - es sei die Person ist freiwilliges Mitglied der BG!

Wer zahlt das? Sie selbst? Die private…
ja was denn eigentlich…?

Das ist im Einzelfall sehr unterschiedlich und i.d.R. oft nicht abgedeckt. Als Selbstständiger ist man eigenverantwortlich!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,
ist der Selbständige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und
hat er keinen Anspruch gegenüber der Rentenversicherung oder der
Berufsgenossenschaft ist die GKV Träger der notwendigen
m e d i z i n i s c h e n Reha.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo nochmal!

Wenn Sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben,
dann müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen!

Entsprechende Versicherung? Es gibt Extra-Versicherungen für Reha?

Ich gehe einmal davon aus das medizinische Reha die
medizinisch notwendige Reha meint.

Ja. Wobei ich den Unterschied zwischen Reha und Kur noch nie verstanden habe. Ich habe ‚berufliche Reha‘ als Wiedereingliederungsmaßnahmen und ggf. Umschulung usw. verstanden. Aber auch das mag falsch sein. Sind aber alles so Dinge, die von der ehem. BfA irgendwie abgedeckt waren.

Mich interessiert auch wirklich nur der ‚theoretische‘ Fall, wie diese Leistungen privat abgesichert sind. Oder vielleicht sogar besser abgedeckt?

Liebe Grüße,
Swantje

Hallo,

Wenn Sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben,
dann müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen!

Entsprechende Versicherung? Es gibt Extra-Versicherungen für
Reha?

Kurtarife - ja, sogar ziemlich Gute! Leider überwiegend nur in Kombi mit der KKV bei der gesellschaft mit einer Ausnahme!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]