Reha mit Kindern

Angenommen eine Person beantragt Reha im Jan 2010
Ablehnung Rentenkasse-> Widerspruch -> Begutachtung Termin von Kasse erst im Aug -> nun im Aug Eilzustellung der Zusage
Allerdings haben sich die Vorraussetzunge miterweilen dahingehend geändert, das nun 2 Kinder U7 zwingend mitkommen müssen und eines ist miterweilen schulpflichtig.
Kann diese Person dann erwarten das die Reha so gelegt wird, das sie in die Herbstferien noch besser Weihnachtsferien fällt, da es keine Klinik gibt, die Mutter und zwei Kinder aufnimmt und Schulunterricht bietet?
Oder noch besser postum eine ambulante Reha beantragen?

Hallo,
um hier eine passende Antwort geben zu können gibt es zuwenig Infos.
Wie ist der Versichertenstatus der Antragstellerin - Arbeitnehmerin und vollschichtig tätig ?? - wer ist nun der Kostenträger der Reha-MNassnahme - die Rentenversicherung oder die Krankenkasse ??
Aus meiner Erfahrung kann ich zum Thema „Wünsche“ folgendes sagen -
Bei der Rentenversicherung kann man durchaus Wünsche hinsichtlich des Ortes und begrenzt auch hinsichtlich der Zeit loswerden, nur einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht (Ferientermin beispielsweise), es kommt auch hier auf die Dringlichkeit der Massnahme an. Bei der Krankenkasse geht das natürlich auch,m funktioniert dort auch oft besser, z.B. wenn die Kasse über eigene Häuser vefügt.
Eine Umwandlung von stationär in ambulant - da glaube ich nicht dran, denn auch bei einer ambulanten Reha. wäre nicht sichergestellt dass sich die Mutter „so nebenher“ um ihre Kinder kümmern könnte, ausserdem
gibt es seht odt auch medizinische Gründe die eine stationäre vor eine ambulante Reha stellen.
Gruss
Czauderna