Reha nach Bandscheibenvorfall. Was passier danach

Guten Tag,

Ich habe seit Jahren Probleme mit meiner Bandscheibe. Immer wieder Schmerzen. Mal mehr mal weniger.
Letztens war es mal wieder so weit. Die Schmerzen waren so schlimm das ich mit den Rettungswagen am 23.07.09 ins Krankenhaus befördert wurden bin. Dort wollte man erst operieren ist dann aber nach sorgfältiger Untersuchung vom Chefarzt als nicht unbedingt nötig eingestuft wurden. Ich lag bis 06.08.09 im KH. Die Schmerzen wurden weniger (Schmerzmittel) und meine Bewegungsfreiheit wurde auch weitgehend wieder hergestellt.
Ich bin jetzt bis zum 09.08.09 krank geschrieben und fahre am 10.08.09 für 3 Wochen zur anschlussreha.
Diese wird von der Rentenkasse bezahlt.
Meine Fragen

  1. in den drei Wochen bin ich wie ich ja sicherlich weiterhin krank geschrieben. und bekomme dort in der Klinik auch ein nachweis für mein Arbeitgeber . oder?
  2. was ist nach den drei Wochen. Kann eine Reha verlängert werden? falls die Bewegungsfreiheit noch nicht 100% wieder da ist und die schmerzen die momentan immer noch da sind nicht verschwinden?
  3. Falls die Reha nicht verlängert wird und man trotz geringer Genesung entlassen wird. Wird man da als arbeitsfähig entlassen? oder muss ich mich nach einer Reha sowieso bei meinem Hausarzt vorstellen der mich dann falls notwendig weiter krank schreibt.

Momentan ist mit den Schmerzen und mit der Bewegungseinschränkung an arbeit leider nicht zu denken

Guten Tag,

Ich habe seit Jahren Probleme mit meiner Bandscheibe. Immer
wieder Schmerzen. Mal mehr mal weniger.
Letztens war es mal wieder so weit. Die Schmerzen waren so
schlimm das ich mit den Rettungswagen am 23.07.09 ins
Krankenhaus befördert wurden bin. Dort wollte man erst
operieren ist dann aber nach sorgfältiger Untersuchung vom
Chefarzt als nicht unbedingt nötig eingestuft wurden. Ich lag
bis 06.08.09 im KH. Die Schmerzen wurden weniger
(Schmerzmittel) und meine Bewegungsfreiheit wurde auch
weitgehend wieder hergestellt.
Ich bin jetzt bis zum 09.08.09 krank geschrieben und fahre am
10.08.09 für 3 Wochen zur anschlussreha.
Diese wird von der Rentenkasse bezahlt.
Meine Fragen

  1. in den drei Wochen bin ich wie ich ja sicherlich weiterhin
    krank geschrieben. und bekomme dort in der Klinik auch ein
    nachweis für mein Arbeitgeber . oder?

Ja, bekommen Sie, den Entlassungsschein - da steht die Dauer drauf, denn können Sie in Kopie dem Arbeitgeber geben - müssen Sie aber nur solange wie sie auch Entgelt im Rahmen der Lohnfortzahlung erhalten.

  1. was ist nach den drei Wochen. Kann eine Reha verlängert
    werden? falls die Bewegungsfreiheit noch nicht 100% wieder da
    ist und die schmerzen die momentan immer noch da sind nicht
    verschwinden?

Es handelt siche hier um eine Anschlußheilbehandlun (AHB) - die zwar verlängert werden kann - das passiert aber recht selten - man wird dann eben arbeitsunfähig entlassen.

  1. Falls die Reha nicht verlängert wird und man trotz geringer
    Genesung entlassen wird. Wird man da als arbeitsfähig
    entlassen? oder muss ich mich nach einer Reha sowieso bei
    meinem Hausarzt vorstellen der mich dann falls notwendig
    weiter krank schreibt.

siehe oben - Sie sollten sich schon sofort mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und ihm auch den Entlassungsschein geben

Momentan ist mit den Schmerzen und mit der
Bewegungseinschränkung an arbeit leider nicht zu denken

Kann ich mir gut vorstellen - gute Besserung

Gruß

Czauderna

  1. was ist nach den drei Wochen. Kann eine Reha verlängert
    werden? falls die Bewegungsfreiheit noch nicht 100% wieder da
    ist und die schmerzen die momentan immer noch da sind nicht
    verschwinden?

Es handelt siche hier um eine Anschlußheilbehandlun (AHB) -
die zwar verlängert werden kann - das passiert aber recht
selten - man wird dann eben arbeitsunfähig entlassen.

Moin,

Ergänzung…

Ich war jetzt dreimal in AHB und einmal in stationärer Reha. Davon wurden zwei AHBs und die Reha verlängert. Bei mir genauso wie bei ALLEN Mitpatienten (mit denen ich Kontakt hatte), die über die Deutsche Rentenversicherung Bund („BfA“) da waren. Die AHB, die nicht verlängert wurde, hatte nur das reguläre Ende, weil eine OP anstand. Das waren in Summe drei verschiedene Kliniken. Nur die, die über private Versicherungen kamen bzw. über die gesetzliche KK als Träger konnten/mussten/durften selten verlängern.

Nach der AHB hat man als Teilnehmer der „BfA“ in der Regel noch die Möglichkeit, an einer folgend ambulanten Therapie teilzunehmen. Hiess bei mir „Irena“. Sollte man wissen und während der Reha nachfagen. Die müssen das noch von der Reha-Klinik aus ausstellen, danach geht das nicht mehr!

LG
Monroe