Reha nach OP

Hallo,

innerhalb welcher Zeit muss man eigentlich eine Reha antreten nach einer OP mit anschliessendem Krankenhausaufenthalt, damit es noch als Reha anerkannt wird?

Hintergrund: Ich habe festgestellt, dass viele Frischoperierte, die sofort nach dem Krankenhausaufenthalt zur Reha gehen dort sehr eingeschränkt sind mit den Anwendungsmöglichkeiten. Daher möchte ich nach einer anstehenden HWS-OP
eine Weile verstreichen lassen bis ich die Reha antrete.

Gruss, hemba

Hallo,

Hallo,

innerhalb welcher Zeit muss man eigentlich eine Reha antreten
nach einer OP mit anschliessendem Krankenhausaufenthalt, damit
es noch als Reha anerkannt wird?

eine direkte „Reha“ nach stationärem Aufenthalt nennt sich „Anschlussheilbehandlung“

Hintergrund: Ich habe festgestellt, dass viele
Frischoperierte, die sofort nach dem Krankenhausaufenthalt zur
Reha gehen dort sehr eingeschränkt sind mit den
Anwendungsmöglichkeiten.

Das ist vlt. dein subjektiver Eindruck, stimmt aber meistens nicht. Was du „festgestellt“ hast waren alles HWS OPs?

Daher möchte ich nach einer
anstehenden HWS-OP
eine Weile verstreichen lassen bis ich die Reha antrete.

Wie willst du denn das, was du Einschränkung nennst, besser beseitigen, als unter fachlicher Anleitung bei einer Anschlussheilbehandlung?

Gruss, hemba

Gruß
rolli

Hallo,
ich denke, was da gemeint ist, ist zum Beispiel sowas wie "man darf noch nicht ins Wasser. Das ist bei einer orthopädischen AHB ziemlich hinderlich. Je nach Klinik schubsen sie einen aber doch schon recht früh ins Wasser. Hinterher neuen Verband oder neues Pflaster und weiter geht’s.
Und bei Inhalten wie theoretische Rückenschule oder Vorträge über Ernährung macht es auch keinen Unterschied.

Insgesamt würde ich die Möglichkeit einer AHB immer wahrnehmen. Die Beantragung ist deutlich leichter (zumindest für den Patienten). Und ob Monate nach der OP überhaupt noch eine Reha genehmigt wird, ist auch nicht automatisch gesagt.

Ich würde die AHB wahrnehmen. Eine so hohe Therapiedichte wie in einer AHB bekommt man zu Hause ziemlich sicher nicht. Außerdem ist die Grundversorgung (Wohnen, Essen, ggf. Hilfestellungen bei allgtäglichen Dingen) gleich mit sichergestellt. Eine große Erleichterung nach Operationen.

VG
Quambat.

Hallo,

Hallo Quambat,

ich denke, was da gemeint ist, ist zum Beispiel sowas wie "man
darf noch nicht ins Wasser… Je nach Klinik schubsen sie einen
aber doch schon recht früh ins Wasser.

das Fäden ziehen mit abheilen der Einstichkanäle ist natürlich ein Aspekt.

Außerdem ist die Grundversorgung (Wohnen, Essen, ggf.
Hilfestellungen bei allgtäglichen Dingen) gleich mit
sichergestellt. Eine große Erleichterung nach Operationen.

So sei es!
Eine AHB definiert sich zur „Reha“ dadurch, dass man nicht nach Hause entlassen wird, sondern von der Klinik in die entsprechenden Einrichtungen kommt. Die Reha wird aber idR in denselben Einrichtungen durchgeführt.

Leider hat der UP nicht geschildert, was operiert wird und ob er auch sicher weiß, dass eine AHB oder Reha stattfindet, denn eine HWS - OP ist nicht per se und unbedingt dafür prädisponiert.

VG
Quambat.

Gruß
rolli

Hallo,

ich möchte die AHB (ich weiss, dass sie so heisst, habe aber keinen Patienten kennengelernt, der sie so nennt, daher nahm ich den gängig verwendeten Begriff - trotzdem danke) weder um viele Wochen oder gar Monate verschieben, sondern um evtl. 2 - 4 Wochen. Meine Frage ist leider nicht beantwortet, und um die Vorteile weiss ich gut Bescheid. Meine Feststellung ist keine Unterstellung und auch kein einseitiges Beobachten, sondern resultiert aus Gesprächen mit Patienten, die konkret diese Erfahrung gemacht haben und auch von 3 Ärzten, die bestätigten, dass es bei einigen Eingriffen absolut sinnvoller sei, die AHB später und nicht direkt nach der OP anzutreten.

Deine Aufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich insofern nicht. Auch ist nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen wird - all diese Dinge sind für mich geklärt. Wenn Du aber meine Frage beantworten kannst, wäre es nett.

Viele Grüsse, hemba

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Hallo,

Hallo,

ich möchte die AHB (ich weiss, dass sie so heisst, habe aber
keinen Patienten kennengelernt, der sie so nennt,

man kann auch Anschlussreha sagen.
Der Unterschied war bisher, dass eine AHB idR von der GKV, die Kosten einer Reha vom Rentenvericherungsträger übernommen wird…

… weder um viele Wochen oder gar Monate verschieben, sondern um evtl. 2 -
4 Wochen.

Zunächst einmal kommt es u. U. darauf an, ob eine wohnortnahe Einrichtung überhaupt Betten frei hat…

Meine Frage ist leider nicht beantwortet,

Deine Frage war:
„innerhalb welcher Zeit muss man eigentlich eine Reha antreten nach einer OP mit anschliessendem Krankenhausaufenthalt, damit es noch als Reha anerkannt wird?“
Ich habe festgestellt und nun auch begründet, nicht nur dass es verschiedene Bezeichnungen gibt sondern dieser Unterschied auch von Relevanz ist.
Und du hast
„festgestellt, dass viele Frischoperierte, die sofort nach dem Krankenhausaufenthalt zur Reha gehen dort sehr eingeschränkt sind mit den Anwendungsmöglichkeiten“
Ich habe versucht dir verständlich zu machen, dass es nicht „die OPs“ und somit auch nicht „die“ Frischoperierten gibt, und dass es sehrwohl, auch wenn du anderes festgestellt haben willst, eine Rolle spielt, was für eine OP durchgeführt wurde.
Außerdem ist es Ratsam zur Kenntnis zu nehmen, dass der Mensch ein Individum ist und es somit individuelle Genesungs- und Rekonvaleszenzzeiten gibt und man ergo auch nicht pauschal und im Vorhinein bestimmen kann, ob eine AHB nötig ist, bzw. zu sein hat!

und um die Vorteile weiss ich gut Bescheid.

Ich bemerke es…

Meine Feststellung ist keine
Unterstellung und auch kein einseitiges Beobachten, sondern
resultiert aus Gesprächen mit Patienten, die konkret diese
Erfahrung gemacht haben

Erfahrungen von Pat. müssen nicht per se und vor allen Dingen auch für andere, zutreffen!

und auch von 3 Ärzten, die
bestätigten, dass es bei einigen Eingriffen absolut sinnvoller sei,

Ja, bei einigen Eingriffen…das können 100 andere Ärzte und ich auch, bestätigen!

die AHB später und nicht direkt nach der OP anzutreten.

Ja, auch diese Eingriffe gibt es mit Sicherheit!
Aber du läßt uns ja hier dumm sterben…

Deine Aufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich
insofern nicht.

Gut zu Wissen!

Auch ist nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen wird

Eben doch!

all diese Dinge sind für mich geklärt.

Schön für dich! Lass uns doch bitte an deiner Weisheit teilhaben.
Willst du hier ein heiteres „rate mal, was habe ich?“ veranstalten?

Wenn Du aber meine Frage beantworten kannst, wäre es nett.

Würde ich ja gerne!
Dann mußt du schon das Kind beim Namen nennen! Was soll operiert werden?
Warum sollst du eine AHB/Reha bekommen?
Und wenn du es sowieso besser weißt weil du ja schon etwas von anderen Patienten gehört hast, warum fragst du dann überhaupt?

Viele Grüsse, hemba

Gruß
rolli

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Hallo,

du hast dich in der Tat unglücklich ausgedrückt. Wenn dir der Unterschied zwischen Reha und AHB bekannt ist, sag es doch…

Dann findest du auch allgemeine Informationen, z.B. im Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Anschlussheilbehandlung

Wiki ist zwar nicht allwissend und immer richtig, bringt dir aber die Stichworte für eine verlässliche Recherche.

Viel Erfolg
Quambat

Hallo,

du reagierst ziemlich schnippisch, hast aber bisher nicht richtig geantwortet.

Die Anschlussheilbehandlung muss nicht unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgen. Sie sollte innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Sollen heißt, dass es auch Ausnahmen geben kann.
Siehe Seite 50
http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/…

Es gibt gute Gründe, die AHB direkt nach einen Krankenhaus beginnen zu lassen, zum Beispiel, wenn der Patient sich selbst gar nicht versorgen kann und keine Angehörigen hat, die das tun können. Direkter Beginn guter Physiotherapie kann auch ein Grund sein. Es kann aber genauso auch Gründe geben, die gegen einen sofortigen Antritt stehen. Bei blutiger Entlassung, der offenen Wunde, die dafür sorgt, dass ein Patient nicht vernünftig am Rehaprogramm teilnehmen kann. Oder weil für seine Psyche oder unter sozialen Aspekten (Familie, Kinder) eine Krankenhaus-Erholungspause ganz gut wäre.

Kein Grund, jemanden hier so anzufahren. Auch nicht deshalb, weil vielleicht nicht die ganz korrekten Begriffe verwendet werden, die selbst von Ärzten und Pflegekräften falsch benutzt werden!

Die Anschlussheilbehandlung ist übrigens eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation. Kostenträgerregelung ist wie bei der Rehabilitation auch: SGB IX vor SGB V.

Grüße

Uli

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Hallo,

der Artikel zur Anschlussheilbehandlung bei Wikipedia ist schlecht, die Information, dass innerhalb von 14 Tagen angetreten werden muss , ist falsch. Der Artikel beruht u.a. auf eine verlinkte Seite (Werbung?!) mit AHB Infos, die sachlich falsch sind. Gerade zu der hier gestellten Frage übrigens. Unter anderem bezieht man sich auf eine angebliche Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zur Rehabilitation. Die Richtlinie gibt es. Nur schließt die AHB ausdrücklich aus…

Grüße Uli

Hallo,

Hallo,

du reagierst ziemlich schnippisch,

dein Empfinden! Und ich würde dich bitten, diese deine Bemerkung auch genau so zu formulieren!

hast aber bisher nichtrichtig geantwortet.

Für dein Empfinden! Was ist „nicht richtig“?
Gegenfrage: habe ich falsch geantwortet?

Die Anschlussheilbehandlung muss nicht unmittelbar im
Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgen. Sie sollte
innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Sollen heißt, dass es
auch Ausnahmen geben kann.

Habe ich geschrieben das eine AHB direkt nach der Krankenhausbehandlung beginnen muß? Nein! Im Gegenteil und selbst schon mehr als einmal erlebt; ich schrieb:
"Zunächst einmal kommt es u. U. darauf an, ob eine wohnortnahe Einrichtung überhaupt Betten frei hat… "?

Es gibt gute Gründe, die AHB direkt nach einen Krankenhaus
beginnen zu lassen, zum Beispiel, wenn der Patient sich selbst
gar nicht versorgen kann und keine Angehörigen hat, die das
tun können. Direkter Beginn guter Physiotherapie kann auch ein
Grund sein.

Der guten Gründe gibt es noch sehr viel mehr! Und sie sind der Grund dafür, das sie die Regel definieren.

Es kann aber genauso auch Gründe geben, die gegen
einen sofortigen Antritt stehen. Bei blutiger Entlassung, der
offenen Wunde, die dafür sorgt, dass ein Patient nicht
vernünftig am Rehaprogramm teilnehmen kann. Oder weil für
seine Psyche oder unter sozialen Aspekten (Familie, Kinder)
eine Krankenhaus-Erholungspause ganz gut wäre.

Du meinst hier die Ausnahmen?
Habe ich gegenteiliges geschrieben?

Kein Grund, jemanden hier so anzufahren.

Es ist nicht meine Art jemanden anzufahren, im Gegenteil. Wenn hier die Antwortenden Gegenfragen stellen die ihnen zur Antwortfindung notwendig erscheinen und diese nicht beantwortet werden, sondern
wie in diesem Fall, man seine Aussagen auf „Erzählungen“ andere Pat. stützt und sich dann auch noch belehrend sagen lassen muss, das
" DeineAufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich insofern nicht. Auch ist nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen"
man ja sowieso blödsinniger Weise und unbegründet nachgefragt hat und Hintergründ einen (anscheinend) nicht Interessiern zu haben, und immer noch keine näheren Angaben macht, darf sich nicht wundern, wenn die Freundlichkeit derjenigen die hier ihre Zeit investieren, gegen Null sinkt!

Auch nicht deshalb,
weil vielleicht nicht die ganz korrekten Begriffe verwendet
werden, die selbst von Ärzten und Pflegekräften falsch benutzt
werden!

Das mag ja sein. Machst du mir zum Vorwurf, dass ich versucht habe Begrifflichkeiten zu differenzieren?

Die Anschlussheilbehandlung ist übrigens eine Sonderform der
medizinischen Rehabilitation. Kostenträgerregelung ist wie bei
der Rehabilitation auch: SGB IX vor SGB V.

Habe ich etwas anderes behauptet?

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Und wenn es hier jemanden zusteht (und es mag ja vlt. auch so sein, dass kann und will ich gar nicht verhindern) andere eines ungerechtfertigten „anfahrens“ zu bezichtigen, dann bist nicht in Oberlehrerhafter Art und Weise du es, sondern der/die Betreffende selbst, berechtigt!

Du hast ja auch nicht für mich die Bemerkung
„Deine Aufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich insofern nicht. Auch ist (für dich) nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen wird - all diese Dinge sind für mich geklärt. Wenn Du aber meine Frage beantworten kannst, wäre es nett.“

(Fettdruck in Klammer, von mir!)

als ironisch und spöttisch empfunden.
Oder aber, mit anderen Worten: Deine Aufklärung ist für den…
Und was bei mir operiert werden soll, geht dich mal überhaupt nichts an! Und wenn du jetzt mal bitte meine Frage beantworten könntest…(Am liebsten, dass, was ich hören möchte???)

Grüße

Uli

Grüße
rolli

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Liebe/r Uli,

ich möchte mich für Deine Antwort herzlich bedanken - genau das wollte ich wissen und ist für mich daher ausreichend. Also danke und alles Gute!

hemba

Hallo,

du hast dich in der Tat unglücklich ausgedrückt. Wenn dir der
Unterschied zwischen Reha und AHB bekannt ist, sag es doch…

Hallo,

ja, werde ich künftig drauf achten… Danke. Hemba

Es ist nun mal heutzutage so, dass fast alle Internetrecherchen als erstes Wikipedia liefern. Das Wiki mit Vorsicht zu genießen ist, weiß hoffentlich jeder und ich habe es auch noch geschrieben. Ich habe auch nicht gesagt, dass die dort verlinkten Beiträge richtig sind. Man findet aber erstmal ein bisschen Futter um das dann auf offiziellen Seiten zu recherchieren.

Gleiches gilt doch auch für diese Seite. Ich kann mich doch nicht darauf verlassen, was ein mir Unbekannter in diesem Forum postet. Die Antworten liefern mir Aussagen, die ich gedanklich für mich verproben muss oder ggf. auch durch Recherche auf offiziellen Seiten bestätigen lasse. Je nach Thema halt.

Wenn der Patient operiert ist wird er auch nicht sagen können „Die im Forum haben aber gesagt…“. Ich habe auch schon Ärzte live erlebt, die den Antrag auf AHB nicht unterschreiben wollten, obwohl die Erkrankung eine klare Indikation darstellt.

VG
Quambat

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Hallo,

Wenn der Patient operiert ist wird er auch nicht sagen können
„Die im Forum haben aber gesagt…“. Ich habe auch schon Ärzte
live erlebt, die den Antrag auf AHB nicht unterschreiben
wollten, obwohl die Erkrankung eine klare Indikation
darstellt.

ich habe doch nachgefragt, welche HWS OP, aber keine sachdienliche, sondern nur die belehrende Antwort erhalten, dass ja schon andere Pat. gesagt haben…bla bla bla…und 3 Ärzte haben was von Ausnahmen geagt…
Bei einer HWS OP als solche, ohne entsprichende, andere Indikationen/Diagnosen, muss nicht auch unbedingt eine AHB - und auch keine Reha - erfolgen, unabhängig vom Zeitraum nach der Entlassung…man zog es aber vor, zu schweigen.

VG
Quambat

Grüße
rolli

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