Hallo,
Hallo,
du reagierst ziemlich schnippisch,
dein Empfinden! Und ich würde dich bitten, diese deine Bemerkung auch genau so zu formulieren!
hast aber bisher nichtrichtig geantwortet.
Für dein Empfinden! Was ist „nicht richtig“?
Gegenfrage: habe ich falsch geantwortet?
Die Anschlussheilbehandlung muss nicht unmittelbar im
Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgen. Sie sollte
innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Sollen heißt, dass es
auch Ausnahmen geben kann.
Habe ich geschrieben das eine AHB direkt nach der Krankenhausbehandlung beginnen muß? Nein! Im Gegenteil und selbst schon mehr als einmal erlebt; ich schrieb:
"Zunächst einmal kommt es u. U. darauf an, ob eine wohnortnahe Einrichtung überhaupt Betten frei hat… "?
Es gibt gute Gründe, die AHB direkt nach einen Krankenhaus
beginnen zu lassen, zum Beispiel, wenn der Patient sich selbst
gar nicht versorgen kann und keine Angehörigen hat, die das
tun können. Direkter Beginn guter Physiotherapie kann auch ein
Grund sein.
Der guten Gründe gibt es noch sehr viel mehr! Und sie sind der Grund dafür, das sie die Regel definieren.
Es kann aber genauso auch Gründe geben, die gegen
einen sofortigen Antritt stehen. Bei blutiger Entlassung, der
offenen Wunde, die dafür sorgt, dass ein Patient nicht
vernünftig am Rehaprogramm teilnehmen kann. Oder weil für
seine Psyche oder unter sozialen Aspekten (Familie, Kinder)
eine Krankenhaus-Erholungspause ganz gut wäre.
Du meinst hier die Ausnahmen?
Habe ich gegenteiliges geschrieben?
Kein Grund, jemanden hier so anzufahren.
Es ist nicht meine Art jemanden anzufahren, im Gegenteil. Wenn hier die Antwortenden Gegenfragen stellen die ihnen zur Antwortfindung notwendig erscheinen und diese nicht beantwortet werden, sondern
wie in diesem Fall, man seine Aussagen auf „Erzählungen“ andere Pat. stützt und sich dann auch noch belehrend sagen lassen muss, das
" DeineAufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich insofern nicht. Auch ist nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen"
man ja sowieso blödsinniger Weise und unbegründet nachgefragt hat und Hintergründ einen (anscheinend) nicht Interessiern zu haben, und immer noch keine näheren Angaben macht, darf sich nicht wundern, wenn die Freundlichkeit derjenigen die hier ihre Zeit investieren, gegen Null sinkt!
Auch nicht deshalb,
weil vielleicht nicht die ganz korrekten Begriffe verwendet
werden, die selbst von Ärzten und Pflegekräften falsch benutzt
werden!
Das mag ja sein. Machst du mir zum Vorwurf, dass ich versucht habe Begrifflichkeiten zu differenzieren?
Die Anschlussheilbehandlung ist übrigens eine Sonderform der
medizinischen Rehabilitation. Kostenträgerregelung ist wie bei
der Rehabilitation auch: SGB IX vor SGB V.
Habe ich etwas anderes behauptet?
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Und wenn es hier jemanden zusteht (und es mag ja vlt. auch so sein, dass kann und will ich gar nicht verhindern) andere eines ungerechtfertigten „anfahrens“ zu bezichtigen, dann bist nicht in Oberlehrerhafter Art und Weise du es, sondern der/die Betreffende selbst, berechtigt!
Du hast ja auch nicht für mich die Bemerkung
„Deine Aufklärung mag gut gemeint sein, derer bedarf ich insofern nicht. Auch ist (für dich) nicht relevant, welcher konkrete Eingriff vorgenommen wird - all diese Dinge sind für mich geklärt. Wenn Du aber meine Frage beantworten kannst, wäre es nett.“
(Fettdruck in Klammer, von mir!)
als ironisch und spöttisch empfunden.
Oder aber, mit anderen Worten: Deine Aufklärung ist für den…
Und was bei mir operiert werden soll, geht dich mal überhaupt nichts an! Und wenn du jetzt mal bitte meine Frage beantworten könntest…(Am liebsten, dass, was ich hören möchte???)
Grüße
Uli
Grüße
rolli