Nach einem privaten Unfall möchte ich gerne eine Reha-Kur beantragen. Ich möchte natürlich möglichst zeitnah an der Behandlung, die Reaha anschließen. Ich bin gestürzt und habe mir einen Fußknochen gebrochen (fragmentarische Talusfraktur). Telefonisch (weil ich noch nicht richtig gehen kann) habe ich mich bei der Krankenkasse erkundigt. Ich bekam die Auskunft beim Hausarzt das Formular 60 ausfüllen zu lassen. Der Hausarzt verwies mich an den behandelnden Chirurgen. Dieser wiederum erklärte mir, dass ich z.Zt. noch nicht rehha-fähig sei. Das sehe ich ja auch ein. Ich will ja nicht nächste Woche dahin, möchte aber den Antrag, so früh wie möglich, los werden… Ich muss noch dazu sagen, dass ich 60 bin und bereits durch das gleiche Bein eine Vorschädigung von 30 % Behinderung habe. Evtl will ich aus diesem Anlass vorzeitig in Rente gehen. Der Unfall war am 2.7. und ich kann erst jetzt wieder das Bein mit 20 kg belasten. Gehen kann ich z,.Zt. nur mit Unterarmstützen
Hallo Herr Rosenbaum,
eine stat. Reha über die Krankenkasse findet i.d.R. sehr zeitnah statt, daher wohl der Hinweis des Chirurgen, daß derzeit noch keine Rehafähigkeit vorliegt. Das liegt evtl. daran, daß bei der aktuellen Teilbelastung von nur 20 kg bei einer Reha noch nicht so viel gemacht werden kann.
Bei einer Reha über die Deutsche Rentenversicherung dauert es etwas länger mit der Beantragung, es sei denn sie müßten nach einer OP auf Anschlußheilbehandlung.
Übrigens können Sie sich auf Reha vom Sozialdienst wegen einer Beantragung von Rente beraten lassen. Es gibt ja bspw. die Möglichkeit einer Erwerbs-minderungsrente d.h. sie bekämen eine Teilrente und können hierzu noch 3-6 Stunden arbeiten (bis Eintritt der Altersrente). Ist vielleicht interessant um größere finanzielle Einbußen bei vorzeitigem Ruhestand zu vermeiden. Hierzu gibt´s auch Informationen Merkblätter) beim Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
C. Fleischmann
Guten Abend,
ich würde Ihnen ja gern helfen, aber ohne konkrete Frage ist dies eine wenig schwierig.
Bitte beachten Sie, dass ich mich mit den Reha-Maßnahmen der Krankenkassen nicht wirklich auskenne. Ein Gebiet sind die Reha-Maßnahmen der Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Clabie
Hallo,
Wenn der Chirurg keine Rehafähigkeit bescheinigt kann man auch den Antrag noch nicht stellen ,da der Zeitpunkt ja nicht fesstteht.Du musst den Chirurgen bitten Dir die Rehafähigkeit so mitzuteilen dass Du im Anschluss direkt zur Reha fahren kannst.
Inwieweit es dazu führt vorzeitig in Rente zu gehen wird sich aus der Beurteilung der Reha-Klinik deutlicher zeigen. Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen weil ich nicht richtig die Frage erkennen konnte. Also falls konkreter gewünscht, kannst Du mir gerne nocheinmal schreiben.
Liebe Grüße und gute Genesung
Roberta