Hallo ich habe mal eine Frage was kann ich tun ich habe einen Reha Antrag gestellt ,wurde abgelehnt zu krank das ich in 5 Wochen nicht gesund werde na toll und nun? Die Krankenkasse sagt wir sind nicht dafür zuständig ja was kann mann machen … bin für Antworten sehr dankbar
5 wochen? so eine reha massnahme dauert mindestens ein jahr habe auch schon eine gemacht. normalerweise zahlt das die rentenversicherung falls man nichts eingezahlt hat zahlt es die krankenkasse so war das bei mir
Servus,
und was bringt Dich zu dem Glauben, das sei immer so?
Es gibt in D insgesamt sieben Träger für Rehabilitationsmaßnahmen, und wie lange eine solche dauert, hängt völlig vom Einzelfall ab - ebenfalls hängt vom Einzelfall ab, ob ein Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme besteht oder nicht. Aus den vorgelegten Angaben kann man überhaupt nicht erkennen, worum es eigentlich geht.
Schöne Grüße
MM
ich meine ja eben das eine mediinische reha ein jahr dauert. das kann im einzelfall auch auf ein halbes jar verkürzt werden , nach einer medizinischen reha folgt die berufliche reha das ist eigentlich das gleiche… reha heisst arbeiten.
was hast du eigentlich für eine krnkheit , wenn es psychisch ist kannst du ja zu aller erst in die psychiatrie da nimmst du dann hauptsächlich an arbeitstherapien teil und die psychiater dort sind sehr schnell was reha anträge angeht die drängen diem ganzen kranken dort sogar dazu nach etwa 4-6 wochen läuft der antrag
Hallo,
grundsätzlich ist zur Reha zu sagen, dass es sich bei dem begriff Rehabilitation weitläufig um eine Wiedereingliederung handelt, d.h. es ist eine Massnahme, die nach Abschluss der Intensivbehandlung, z.B.#Krankenhausbehandlung oder ambulante Therapie, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben aber auch die Wiedereingliederung in das Alltagsleben ermöglichen bzw. beschlunigen soll.
In der Regel ist in erster Linie der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse für eine solche Reha-Massnahme zuständig wenn es sich um die medizinische Reha. handelt - wie schon gesagt, gibt es auch noch andere Reha-Träger, z.b. Berufsgenossenschaften, aber meist sind es eben diese zwei.
Eine medizinische Reha dauert in der Regel drei Wochen - längere Zeiten kenne ich eigentlich nur bei
Entzug, z.B. Alkohol oder andere Drogen. Die Aussage, dass eine Reha 1 Jahr dauert, war wahrscheinlich so nicht gmeint ?.
In der Reihenfolge ist zunächst der Rentenversicherungsträger zuständig (wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind) und danach die Krankenkasse, d.g. lehnt der Rentenversicherungsträger eine medizinische Reha ab obwohl die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist die Krankenkasse am Zug. Zum Fall hier - so, wie geschildert sehe ich es so, dass der Reha-Antrag offenbar zu früh
kommt.
Gruss
Czauderna
Da meinst Du vollkommen falsch.
Eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme darf längstens drei Wochen dauern, mit möglicher Verlängerung.
Eine ambulante medizinische Rehabilitationsmaßnahme dauert längstens zwanzig Behandlungstage, auch hier kann eine Verlängerung beantragt werden.
Unsinn.
Vermutlich meinst Du die stufenweise Eingliederung, das ist eine von vielen Rehabilitationsmaßnahmen. Diese dauert regelmäßig sechs Wochen bis sechs Monate.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das hier
stimmt nicht ganz.
Gem. § 40 Abs. 3 Satz 3 SGB V
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html
wird eine medizinische Reha bei psychischen Krankheiten grundsätzlich für 4 (!) Wochen genehmigt.
&Tschüß
Wolfgang
es ist wahr dass die reha am anfang für 4 wochen beantragt wird …mein arzt fügte halt hinzu dass das nur irgendwelche formalitäten sind. kein arzt lässt einen rehabilitanten nach 4 wochen wieder gehen, sofern der rehabilitant damit einverstanden ist wird eine verlängerung auf ein halbes jahr immer beantragt und nur in seltenen fällen keine weiteren 6 monate
Hallo,
das stimmt so leider auch nicht - dann ist dein Arzt eben schlecht informiert wenn er solche Aussagen macht.
Eine medizinische, stationäre Reha wird in der Regel ohne Zeitvorgaben beantragt und in der Regel zunächst für 3 Wochen (21 Tage) bewilligt - ergibt es sich während der Reha, dass eine Verlängerung erforderlich ist, so beantragt die Reha-Klinik die Verlängerung, meist für eine Woche, ab und an auch mal für 14 Tage - die absoluten Ausnahmen sind Verlängerungen über 14 Tage. Anders ist es, wie ich schon schrieb, bei Entzugsbehandlungen, da können durchaus längere Reha-Zeiten anfallen, aber auch sehr, sehr selten 12 Monate.
Bei ambulanten Reha-Massnahmen kann sich die Zeit der Durchführung naturgemäß etwas hinziehen, da es bei ambulanten Maßnahmen durch aus auch mal Behandlungspausen geben kann, während bei stationären Maßnahmen nahezu täglich behandelt wird, aber auch hier sind in der Regel die Massnahmen innerhalb von 3 - 6 Wochen abgeschlossen.
Über die Wiedereingliederungsmassnahmen wurde ja schon in einem anderen Beitrag geschrieben, auch hier
auf keinen Fall über sechs Monate - normal zwischen 1 und 3.
Gruss
Czauderna
Bei den Rehaanlagen gibt es noch die Unterscheidung ob sie auf Bildung und Beruf vorbereitet oder auf einen Arbeitsplatz.