Rehaanspruch bei Wehrdienstbeschädigung

Ich habe 1979 ein Augenlicht verloren.
Das wurde als Wehrdienstbeschädigung anerkannt.
z.Zt. bin ich als Handwerksmeister arbeitslos und benötige dringenst eine Fort, bzw. Weiterbildung.
Habe ich einen aus der WDB resultierenden Rechtsanspruch auf Reha-maßnahmen?

Antworten auch gerne direkt an mich per E-Mail

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Lieben Dank, Harald Köhler