Rehaantrag bei Rentenversicherung

Hallo
Ich habe am 05.05.10 einen Antrag auf Teilhabe am
Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit abgegeben,weil ich meinen Beruf als Lackierer wegen einer Alergie nicht mehr ausüben kann.
Allergiepass und Ärtzliches Gutachten liegt vor.
Am 07.05.10 wurde der Antrag an die RV weitergeleitet,weil ich über 15 Jahre in die RV eingezahlt habe.Nach 4 Monaten am 07.09.10 wurde der Antrag an die Knappschaft weitergeleitet.Von dort habe ich bis heute nichts gehört.
Nun meine Frage.
Der Rehaantrag darf doch nur einmal weitergeleitet werden
und das innerhalb einer bestimmten Frist und beginnt jetzt die Bearbeitungsfrist wieder von neuem?
Ich weiss bald nicht mehr weiter,wie ich der RV
beikommen soll.
Um Rat bin ich sehr dankbar.

Hallo

Hallo,

Ich habe am 05.05.10 einen Antrag auf Teilhabe am
Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit abgegeben,weil ich
meinen Beruf als Lackierer wegen einer Alergie nicht mehr
ausüben kann.
Allergiepass und Ärtzliches Gutachten liegt vor.
Am 07.05.10 wurde der Antrag an die RV weitergeleitet,weil ich
über 15 Jahre in die RV eingezahlt habe.Nach 4 Monaten am
07.09.10 wurde der Antrag an die Knappschaft
weitergeleitet.Von dort habe ich bis heute nichts gehört.

Frage: Der Antrag wurde vom RV-Träger an die DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) als RV-Träger weitergeleitet oder an die Knappschaft als Krankenkasse? Auch wenn’s viele immer noch nicht wissen, das ist ein Unterschied!!!

Ich gehe mal davon aus, dass ein anderer RV-Träger, z.B. die DRV Bund in Berlin den Antrag an die KBS -die ja auch ein RV-Träger ist - weitergeleitet hat. Da geht es um Zuständigkeiten zwischen den RV-Trägern. Die etwas lange Bearbeitung hängt wohl damit zusammen, dass schlicht und ergreifend die Zuständigkeit der KBS erst sehr spät festgestellt wurde. Das sollte eigentlich nicht so lange dauern, passiert aber hin und wieder … leider.

Nun meine Frage.
Der Rehaantrag darf doch nur einmal weitergeleitet werden
und das innerhalb einer bestimmten Frist und beginnt jetzt die
Bearbeitungsfrist wieder von neuem?

Es wäre mir nicht bekannt, dass der Antrag nur einmal weitergeleitet werden darf!? Zudem ist ja eigentlich nur eine Weiterleitung erfolgt, von der Bundesagentur an die RV. Zuständigkeiten innerhalb der RV wären hierbei nicht von Bedeutung.

Und eine Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Falls Du Dich um den Zeitpunkt der Antragstellung sorgst, der bleibt trotz Weiterleitungen beim 05.05.2010, dem Tag der Antragstellung bei der Bundesagentur.

Ich weiss bald nicht mehr weiter,wie ich der RV beikommen soll.

Schreib - nicht anrufen! - an die Rehaabteilung der KBS unter Angabe Deines Namens und der RV-Versicherungsnummer. Schildere Ihnen, dass Du Dich schon sehr über die lange Klärung der Zuständigkeit wunderst und bitte um schnellstmögliche Mitteilung über den Stand des Verfahrens. Gleichzeitig würde ich anfragen, wie lange mit der abschließenden Bearbeitung noch zu rechnen ist.

Um Rat bin ich sehr dankbar.

Wenn’s denn einer war … gern geschehen! :smile:

Servus,
Robert

hallo,

kann zwar nicht viel helfen, aber so ein Antrag kann schon mal 9 Monate Bearbeitungszeit dauern.

viel glück

lisa

Hallo,

der Link hilft wahrscheinlich bei der Argumentation: § 14 SGB IX:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__14.html

Ggf. kommt auch die Unfallversicherung ins Spiel (Berufskrankheit?). Das dürfte aber nicht zu weiteren Verzögerungen führen.

Tipp: In solchen Situationen kann es sehr von Vorteil sein, wenn man bereits ein geklärtes Versicherungskonto bei der Rentenversicherung hat (z.B. Schulzeiten, Ausbildungszeiten, Auslandszeiten etc.).

Gruß

RHW