Weiß jemand von euch, ob das stimmt bzw wo ich dies evtl
gesetzlich festgelegt finden kann?
Man muss hier unterscheiden. Es gibt allgemein die Zuzahlungsregelung für die Krankenkasse. Hierunter fallen die so genannte Praxisgebühr, aber auch Kostenbeteiligung bei Heil- und Hilfsmitteln (bspw. Massage, KG) und Medikamentenzuzahlung. Hierzu zählen auch die 10 Euro Zuzahlung, wenn der Patient ins Krankenhaus (Akut oder Reha) geht - und nun Achtung: Voraussetzung, die Krankenkasse ist Kostenträger. Alle diese Zuzahlungen werden zusammengerechnet. Es gibt eine Belastungsgrenze, die bei 2 % des Bruttoeinkommens liegt, völlig gleich ob mit Einkommen, Lehrgeld oder Hartz IV, auch das gilt als Einkommen. Rechenbeispiel: bei 600 Euro Lehrgeld monatlich sind das 140 Euro im Jahr. Wer in jedem Quartal beim Arzt war, braucht nur noch für 10 Tage Krankenhaus zu zahlen, mit schon geleisteter Zuzahlung für Physiotherapie oder anderes ist die Grenze schnell erreicht.
Das bedeutet: Quittungen sammeln und bei Erreichen der Grenze bei der Krankenkasse einreichen. Zu viel gezahltes bekommt man wieder, dann gibt es für den Rest des Jahres eine Befreiungskarte, die beim Arzt (Physiotherapie, KH, etc. vorgelegt wird)
Ist die Krankenkasse nicht Kostenträger der Reha, sondern die Rentenversicherung, was sehr wahrscheinlich bei dir der Fall sein wird, läuft das anders. Die Zuzahlungsregelung läuft hier völlig unabhängig. Bei der Rentenversicherung gibt es eigene Belastungsgrenzen, mit geringem Einkommen, was bei dir wahrscheinlich der Fall sein dürfte, kann man sich auf Antrag! befreien lassen.
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