Rehaentlassung mit Leistungseinschränkung: Krankengeld?

Hallo,

folgender Fall: Jemand aus Jahrgang nach 1961 ist in einer Teilzeitstelle arbeitsunfähig krankgeschrieben, bezieht Krankengeld aus der GKV und tritt eine medizinische Rehamaßnahme an (Antrag selbst gestellt, jedoch Aufforderung dazu von der Krankenkasse nachgeschoben). Wenn er von der Rehaklinik nun arbeitsunfähig entlassen wird und zudem mit eingeschränktem Leistungsvermögen (d.h. für den allg. Arbeitsmarkt), z.B. quantitativ zwischen 3-6 Stunden - bewirkt das dann automatisch, das der Rehaantrag nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet wird und derjenige eine halbe EM-Rente bekommt? Würde weiterhin Krankengeld bezahlt? Ich wäre dankbar, wenn jemand aufklären könnte, wer da was entscheidet, und welche Möglichkeiten der Versicherte ggf. hat.

Vielen Dank im voraus