Für die Kostenübernahme einer REHA ist bei mir die gesetzliche Krankenkasse (HEK) zuständig. Diagnostiziert wurde Fibromyalgie. Rehaantrag wurde nach Widerspruch genehmigt. Meinen Wünschen nach und Vorschlägen für entsprechend spezialisierte Kliniken wurde nicht entsprochen. Nach meinem telefonischen Widerspruch gegen die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik (Zitate der Mitarbeiterin: „Passt nicht ganz, kriegt das aber hin“. „Ist Vertragsklinik, Betten müssen belegt werden“) wurde mir nun folgender Kompromiss schriftlich vorgeschlagen: Für meine Wunschklinik Kostenübernahme für **18 Tage(?); An- und Abfahrtkosten müsste ich selbst übernehmen.
Ist das rechtlich von der Krankenkasse so durchsetzbar? Begrenzung auf 18 Tage? Wo liegen die Grenzen des formulierten Wahlrechts? Was kann ich tun?
Bitte um Mithilfe und Rat!
Vielen Dank im Voraus
Cornelia2