Mal sehen, ob ich mit diesem Thema hier richtig gelandet bin. Sollte dies das falsche Brett sein, seit doch bitte so nett und sagt mir wo es hingehört.
Also, wie sieht es bei einer Rehamaßnahme, die normalerweise der Rententräger finanziert, bei einem Beamten aus? Wer zahlt denn da eine Rehamaßnahme, der Dienstherr?
Die Beihilfe ok, aber die übernimmt ja nicht alles, sondern eben nur den normalen Prozentsatz. Aber wer trägt den Rest?? Die private Krankenversicherung sagt nein, weil sie kein Rententräger ist.
Wenn es eine AnschlussHeilBehandlung AHB ist, sollte eigentlich die PKV zahlen, bei einer Reha eines Beamten im Dienst sollte dies eigenlich KOMPLETT der Dienstherr bezahlen.
Bitte direkt bei der Beihilfestelle fragen, ob hier nicht der Dienstherr die Kosten komplett übernimmt.
Also, wie sieht es bei einer Rehamaßnahme, die normalerweise
der Rententräger finanziert, bei einem Beamten aus? Wer zahlt
denn da eine Rehamaßnahme, der Dienstherr?
Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfevorschriften. Unter Umständen ist vorherige Genehmigung; Untersuchung Amtsarzt erforderlich. Beihilfestelle befragen.
Beihilfe beteiligt sich nur prozentual an den Kosten; in der Regel besteht ergänzender PKV-Schutz. Ob und inwieweit sich die PKV an den Kosten für eine Rehamaßnahme beteiligt hängt von dem bestehenden Versicherungsschutz ab. Auch der Anlass der Massnahme kann entscheidend sein (Reha? Anschlussheilbehandlung? Ca-Nachsorgekur?) Von Null Leistung bis volle (anteilige) Kostenübernahme ist alles möglich.
Gruß J.K.