Rehamaßnahmen bei einem Berufsförderungswerk

Hallo, hat jemand von Euch Erfahrung mit „Rehabilitationsmaßnahme bei einem Berufsförderungswerk“?

Was versteht man darunter? Wie läuft das ab? Wie lange dauert sowas?

(es geht darum, dass die Agentur für Arbeit momentan prüft, ob ich eine Umschulung bekomme, weil ich den alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Beraterin meinte, dass so eine Rehabilitationsmaßnahme bei einem Berufsföderungswerk eine Option für mich wäre)

Danke für eure Antworten.

Hallo,

sämtliche Maßnahmen zur beruflichen (Weiter-)Qualifikation sowie beruflich benötigte Hilfen fallen mittlerweile unter den Oberbegriff der „beruflichen Rehabilitation“ gem. der §§ 33 - 43 SGB IX. Eine „Umschulung“ ist eine Maßnahme gem. § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html

Diese Reha kann betrieblich oder ausserbetrieblich erfolgen. Ein Berufsförderungswerk ist eine ausserbetriebliche Ausbildungseinrichtung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsf%C3%B6rderungswerk
http://www.arge-bfw.de/

Evtl. wird vor Beginn der Reha eine sog. „Belastungserprobung“ und/oder „Eignungsüberprüfung“ gem. § 33 Abs. 4 SGB IX vorgeschaltet um Rehafähigkeit und grundsätzliche Eignung zu überprüfen.
Abhängig von den „Vorschaltmaßnahmen“ dauert eine solche Reha ca. 2 - 2,5 Jahre und endet mit IHK-Abschluß.
Während der Reha erhältst Du Übergangsgeld - unabhängig von der Dauer Deines ALG-Anspruches.
Die Maßnahme kann grundsätzlich sowohl ambulant wohnortnah als auch stationär mit Unterbringung von Mo. - Fr. im BFW erfolgen.
Du solltest Dich unbedingt selber schlau machen, um auch Dein Wunsch- und Wahlrecht gem. § 9 SGB IX ggfs. ausüben zu können.

Hilfreich könnte auch eine unabhängigere Beratung bei der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle sein:
http://www.reha-servicestellen.de/

&Tschüß
Wolfgang