Ich habe 1979 mein linkes Augenlicht während des Dienstes verloren.
Das wurde als Wehrdienstbeschädigung anerkannt.
Zu Zeit bin ich als Handwerksmeister arbeitssuchend, benötige aber dringend eine Weiter/Fortbildung.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Rehamaßnahmen, resultierend aus der Wehrdienstbeschädigung?