Rehtsgrundlage für GEZ-Gebühren

Hallo,

ich frage mich gerade, mit welcher Begründung man die GEZ-Gebühren bezahlen muss , sobald man einen Fernseher besitzt. Es gibt ja damit keine Chance, RTL,Sat1 und wie sie alle heißen, zu empfanden, ohne das man an die ARD&Co Gebühren zahlt, auch wenn man sie nicht sehen möchte. Damit ist RTL&Co. doch eigentl. benachteiligt.
Aber es muss ja irgendwie rechtlich begründet sein und wurde sicherlich auch schonmal angeklagt. Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich begründet ist?

Grüße
Patrick

Auch hallo,

googeln unter dem stichwort GEZ geht schneller, als Deine Frage zu formulieren.

&Tschüß

Wolfgang

Hi,

die entsprechenden Urteile zur Gebührenpflicht auch bei Nutzung rein kommerzieller Sender:

Hess. VGH, Beschluss vom 09.09.1997 - 5 Zu 2089/97 (ZUM-RD 198, 94), OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1990 - OVG 8 B 43.90 (ZUM 1991, 212)

Die Rechtsgrundlage für die Gebürhenerhebung ist der von den Ländern abgeschlossene Rundfunkgebührenstaatsvertrag, welcher der GEZ, einer Anstalt des Öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit, die Aufgabe des Einzuges der den jeweiligen staatlichen Sendern zustehenden Rundfunkgebühren überträgt.
Gruß
Dea

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Hallo zusammen,

staatlichen Sendern

na, die Sendeanstalten sind doch wohl hoffentlich nicht staatlich.

Die Sendeanstalten der ARD und das ZDF sowie DW und Deutschlandfunk sind öffentlich rechtlich und eben nicht staatlich. Deswegen ist die GEZ auch kein Finanzamt und die GEZ-Gebühr eben auch keine Steuer. Und deswegen sind die Nachrichten von Heute und von der Tagesschau eben auch nicht staatlich gelenkt.

Wenn also die KEF (die Kommision zur Ermittlung des Finanzbedarfs) langwierig ermittelt hat, um wieviel die GEZ-Gebühren angehoben werden sollen, und die Länderchefs, die eigentlich nur noch zustimmen dürfen, stimmen nicht zu, sondern kürzen den Betrag, dann ist das ein Eingriff von politischen Institutionen in die Freiheit der Presse.

Diese Tatsache andert nichts daran, dass das GEZ-System vor Urzeiten entstanden ist und die Technik sich seither enorm weiterentwickelt hat.
Gerade in der Diskussion um GEZ für Internet argumentieren auch Rundfunkgebührenbefürworter längst, dass das jetztige System nicht mehr Zeitgemäß in seinen Strukturen ist.

Viele Grüße
Stefan

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Hallo,

na, die Sendeanstalten sind doch wohl hoffentlich nicht
staatlich.

Die Sendeanstalten der ARD und das ZDF sowie DW und
Deutschlandfunk sind öffentlich rechtlich und eben nicht
staatlich. Deswegen ist die GEZ auch kein Finanzamt und die
GEZ-Gebühr eben auch keine Steuer. Und deswegen sind die
Nachrichten von Heute und von der Tagesschau eben auch nicht
staatlich gelenkt.

Mir ist die rechtliche Organisation und das Verhältnis öffentlich rechtlicher Anstalten zum Staat durchaus bewußt. Die Aussage war laienhaft gemeint und sollte insb. von „Privaten“ abgrenzen.

Wenn also die KEF (die Kommision zur Ermittlung des
Finanzbedarfs) langwierig ermittelt hat, um wieviel die
GEZ-Gebühren angehoben werden sollen, und die Länderchefs, die
eigentlich nur noch zustimmen dürfen, stimmen nicht zu,
sondern kürzen den Betrag, dann ist das ein Eingriff von
politischen Institutionen in die Freiheit der Presse.

Nicht wirklich. Die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG stellt ein Abwehrrecht gegen Eingriffe dar. Hier würde es sich um eine Leistungskomponente handeln, deren verfassunsgrechtliche Exitenz überwiegend abgelehnt wird.
Zudem wird die Institution einer freien Presse als solche und nicht die Existenz einer oder mehrerer bestimmter Anstalten geschützt.

Auch die 7 Rundfunkurteile des BVerfG stellen die Existenz öffentlich rechtlicher Anstalten als eine staatliche Zielbestimung dar und verpflichten die Länder keinesfalls zur Ausstattung bestimmter Sender mit ganz bestimmten Finanzmitteln.

Und letztlich unterliegt die Pressefreiheit noch immer dem Eingriffsvorbehalt des Art. 5 II GG, dessen Unverhältnismäßigkeit in diesem Fall erst einmal begründet werden müsste.

Diese Tatsache andert nichts daran, dass das GEZ-System vor
Urzeiten entstanden ist und die Technik sich seither enorm
weiterentwickelt hat.
Gerade in der Diskussion um GEZ für Internet argumentieren
auch Rundfunkgebührenbefürworter längst, dass das jetztige
System nicht mehr Zeitgemäß in seinen Strukturen ist.

Ich hatte mich ja auch nicht für oder gegen das System geäußert…
Gruß
Dea

Die Sendeanstalten der ARD und das ZDF sowie DW und
Deutschlandfunk sind öffentlich rechtlich und eben nicht
staatlich. Deswegen ist die GEZ auch kein Finanzamt und die
GEZ-Gebühr eben auch keine Steuer.

Faszinierende Logik! Deiner Meinung nach erhebt also der Staat Steuern und die anderen Gebühren - oder wie soll man das verstehen?

Levay

GEZ= Gemeine Eigennützige (AB)Zocke…
Hallo,

die GEZ „mutiert“ immer mehr zu einer
„Gemeine Eigenützige (Ab) Zocke“…:frowning:

Die Rechstgrundlage,der Rundfunkgebührenstaatsvertrag,basiert ja schlielich auf einem Technischen Niveau von 1929…

Quatsch und o.T. wie immer! (owt)
-nix-