Reichshof

Guten Tag,

In Recklinghausen soll es einen „Reichshof“ gegeben haben.
Wozu diente ein Reichshof und wer betrieb diesen?

Mfg

Hallo,
Reichshöfe waren ursprünglich königliche Grundherrschaften, in der Regel aus einer größeren Anzahl von Einzelhöfen (Hobsgütern) bestehend. Hobsbauern waren persönlich frei und hatten ein vererbliches Nutzungsrecht an den Hobsgütern. Sie durften diese jedoch nicht verkaufen, aufteilen (für einen Erbgang z.B.), verpfänden oder mit Schulden belasten. Außer zur Pachtzahlung waren sie über ihre Besitzurkunde (‚Gewinnbrief‘) zu weiteren Abgaben und Diensten verpflichtet, die variieren konnten. Die grundherrlichen Rechte wurden in Vertretung des Königs von einem Vogt ausgeübt.

Im frühen Mittelalter waren solche Reichshöfe (deren Nobelvariante die Pfalz war) eine der königlichen Haupteinnahmequellen. Im Laufe des Mittelalters gelangten sie durch Verpfändung oder ‚Schenkung‘ (oder auch durch schlichte Okkupation) in die Hände lokaler Grundherren. So kam der Reichshof Recklinghausen bereits im 10. Jahrhundert an das Erzbistum Köln. Da Reichskirchengut auch weiterhin als Reichsgut betrachtet wurde, blieb die Bezeichnung ‚Reichshof‘ erhalten.

Freundliche Grüße,
Ralf