Reichsregierung Dönitz

Hallo!

Ich bin beim Googeln in Sachen Identität der Bundesrepublik (siehe unten…) drauf gestoßen: Die Regierung Dönitz war noch ca. zwei Wochen nach Kriegsende im Amt, bevor sie von den Briten verhaftet wurde. Ich habe gelesen, dass dieses Kabinett angeblich täglich getagt hat.

Weiß jemand, womit sich die beschäftigt haben? Die Gesundheitsreform war’s bestimmt nicht…

Michael

Hallo,
in dieser Situation unmittelbar nach der Kapitulation wollte die Regierung Dönitz/Schwerin von Krosigk vor allem möglichst viele deutsche Soldaten aus dem sowjetischen Bereich in den der Westalliierten überführen.
Die Idee, dass sich das Deutsche Reich zusammen mit den Westmächten gegen die Sowjetunion aufstellen sollte, stammte schon/noch aus der Endphase des Krieges, vertreten auch von Hitler. Er selbst hat ja den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der Wehrmacht eingesetzt.
Die UdSSR mit ihrer Propagierung der Weltrevolution von einem Vordringen nach Mitteleuropa abzuhalten, das war nach Dönitz’ Ansicht geradezu die europäische Mission des Deutschen Reiches.
Deshalb wandte sich Stalin so deutlich gegen Dönitz (der sich geweigert hatte, als Regierungssitz Berlin zu übernehmen und statt dessen im britischen Machtbereich blieb).
Beste Grüße!
H.

Moin.

Hallo,
in dieser Situation unmittelbar nach der Kapitulation wollte
die Regierung Dönitz/Schwerin von Krosigk vor allem möglichst
viele deutsche Soldaten aus dem sowjetischen Bereich in den
der Westalliierten überführen.
Die Idee, dass sich das Deutsche Reich zusammen mit den
Westmächten gegen die Sowjetunion aufstellen sollte, stammte
schon/noch aus der Endphase des Krieges, vertreten auch von
Hitler. Er selbst hat ja den Großadmiral Dönitz zum
Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der Wehrmacht
eingesetzt.

Nicht richtig. Vielleicht glaubte Hitler, Dönitz zum RP zu machen. Er konnte es aber nicht, ob mit oder ohne Ermächtigungsgesetz spielt hierbei keine Rolle.
Die Weim. Verfassung war nur zu rd. 2/3 außer Kraft gesetzt und der RP konnte nur vom Volk direkt gewählt werden.
Dönitz hätte max. RK durch Hitler werden können.

Somit galt nach dem Tode Hitlers die Weim.Verf. von 1919 wieder und Teile der eigentlichen Reichsregierung waren noch ca. 2 Wochen nach Hitlers Tod „aktiv“.

Wichtig ist dieses, weil nach Art. 45 der Weim.Verf. nur der RP das Deutsche Volk völkerrechtlich vertritt, also auch im Bezug auf Kapitulation oder Friedensvertrag.

Diese Situation hält bis einschl. JETZT so an.
Das ist Völkerrecht, keine „braune Soße“.

Die UdSSR mit ihrer Propagierung der Weltrevolution von einem
Vordringen nach Mitteleuropa abzuhalten, das war nach Dönitz’
Ansicht geradezu die europäische Mission des Deutschen
Reiches.
Deshalb wandte sich Stalin so deutlich gegen Dönitz (der sich
geweigert hatte, als Regierungssitz Berlin zu übernehmen und
statt dessen im britischen Machtbereich blieb).
Beste Grüße!
H.

MK

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Diese Situation hält bis einschl. JETZT so an.
Das ist Völkerrecht, keine „braune Soße“.

Wenn man noch erfahren dürfte, was Weim. Verf. ist?

Diese Situation hält bis einschl. JETZT so an.
Das ist Völkerrecht, keine „braune Soße“.

Wenn man noch erfahren dürfte, was Weim. Verf. ist?

Weimarer Verfassung von 1919.

MK

Hallo

Somit galt nach dem Tode Hitlers die Weim.Verf. von 1919
wieder .

Für uns im Rückblick ist das, nach den ausgestandenen Diskussionen über die Kontinuitätsfrage, inzwischen Konsens, so sehr, dass man es als Selbstverständlichkeit bezeichnen kann. Aber in der konkreten Situation anfangs Mai 1945 kam doch niemand z. B. auf die Idee, eine Kapitulation durch die Heeresführung (7./8.5.) könne es nicht geben, weil nach Hitlers Tod (30.4.) die Reichsverfassung von 1919 wieder gilt und infolgedessen nur ein direkt gewählter Reichspräsident als Oberbefehlshaber des Heeres auftreten und nur er als RP das Reich im Außenverhältnis, hier: im Kapitulationsvertrag, vertreten kann.

Die Weim. Verfassung war nur zu rd. 2/3 außer Kraft gesetzt

Diese Betrachtung halte ich für formalistisch. Die Prozente kann man nicht auszählen. Denn auch die Artikel, über die Hitler sich einfach hinwegsetzte, wurden ja faktisch auch außer Kraft gesetzt. (Und: Wieviel Richtiges gibt es im Falschen?)

Vielleicht glaubte Hitler, Dönitz zum RP zu machen.
Er konnte es aber nicht, ob mit oder ohne
Ermächtigungsgesetz spielt hierbei keine Rolle.
Dönitz hätte max. RK durch Hitler werden können.

In dieser Situation des im Zusammenbruch endenden totalen Krieges waren das alles nicht - weder auf der Seite der Deutschen noch auf der der Alliierten - die primäre Frage. Diese „Geschäftsführende Regierung” bestand und sah ihre Aufgaben darin:

  1. Chaos und Anarchie zu vermeiden
  2. Flüchtlingen und Soldaten den Übergang in die von den Westalliierten besetzten Gebiete zu ermöglichen
  3. Zentral über Kapitulation(en) zu verhandeln.

und Teile der eigentlichen Reichsregierung […]

Wen oder was hat man unter der „eigentlichen Reichsregierung” zu verstehen?

[…] waren noch ca. 2 Wochen nach Hitlers Tod „aktiv“.

Nach Hitlers Tod war die Regierung („Regierung”, wenn Du Wert darauf legst), Dönitz „aktiv” und verhandelte sofort mit den Amerikanern und Briten über die Kapitulation - und diese auch mit ihm; vgl. die Darstellung dieser Verhandlungen in:
Dönitz, Karl: Zehn Jahre und zwanzig Tage. Bonn 1958. Dort S. 449 ff.).
Was ich zu wenig kenne:
Die Quellenlage über die Meinungsbildung hinsichtlich dieser provisorischen Regierung bei den Alliierten bis zur Absetzung und Verhaftung (23.5.). Wie vertrugen sich die genannten Verhandlungen mit der bestehenden Absicht, die Souveränität des Deutschen Reiches zu beenden und die Herrschaft durch die Besatzungsmächte auszuüben? Weißt Du darüber Genaueres?

Beste Grüße!
H.

Moin

Hallo

Somit galt nach dem Tode Hitlers die Weim.Verf. von 1919
wieder .

Für uns im Rückblick ist das, nach den ausgestandenen
Diskussionen über die Kontinuitätsfrage, inzwischen Konsens,
so sehr, dass man es als Selbstverständlichkeit bezeichnen
kann. Aber in der konkreten Situation anfangs Mai 1945 kam
doch niemand z. B. auf die Idee, eine Kapitulation durch die
Heeresführung (7./8.5.) könne es nicht geben, weil nach
Hitlers Tod (30.4.) die Reichsverfassung von 1919 wieder gilt
und infolgedessen nur ein direkt gewählter Reichspräsident als
Oberbefehlshaber des Heeres auftreten und nur er als RP das
Reich im Außenverhältnis, hier: im Kapitulationsvertrag,
vertreten kann.

War eine Kapitulation der Heeresführung. Wichtig bei der Betrachtung (völkerrechtlich), ob eine sog. debellatio vorliegt. Und das ist nicht der Fall.

Die Weim. Verfassung war nur zu rd. 2/3 außer Kraft gesetzt

Diese Betrachtung halte ich für formalistisch. Die Prozente
kann man nicht auszählen. Denn auch die Artikel, über die
Hitler sich einfach hinwegsetzte, wurden ja faktisch auch
außer Kraft gesetzt. (Und: Wieviel Richtiges gibt es im
Falschen?)

Genau. Es kommt letztendlich nicht auf die genaue Prozentzahl an, sondern darauf ob Teile der Weim.Verf. während des Hitler-Regimes immer bestanden haben.
Die Verfassung gilt, sie hat einen terr. Erstreckungsbereich, sie ist mit Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt. Was man vom GG leider nicht mehr behaupten kann.

In dieser Situation des im Zusammenbruch endenden totalen
Krieges waren das alles nicht - weder auf der Seite der
Deutschen noch auf der der Alliierten - die primäre Frage.
Diese „Geschäftsführende Regierung” bestand und sah ihre
Aufgaben darin:

  1. Chaos und Anarchie zu vermeiden
  2. Flüchtlingen und Soldaten den Übergang in die von den
    Westalliierten besetzten Gebiete zu ermöglichen
  3. Zentral über Kapitulation(en) zu verhandeln.

und Teile der eigentlichen Reichsregierung […]

Wen oder was hat man unter der „eigentlichen Reichsregierung”
zu verstehen?

Per 23.5.1945 wurde die Regierung des „III.Reiches“ unter Großadmiral von Dönitz durch brit. Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet,
mit 2 Ausnahmen:

  1. RM f.Verkehrswesen Dr.Julius Dorpmüller
  2. RM f.Post-u.Fernmeldewesen Dr. Wilhelm Ohnesorge

Beide hatten ihren Beamteneid noch zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die „anderen“ auf den „Führer“ geschworen.

Regierungsmitglieder, die auf die Weim.Verf. geschworen hatten, waren noch NACH Dönitz´ Verhaftung (kurz) im Amt. Ein wichtiger Aspekt.

[…] waren noch ca. 2 Wochen nach Hitlers Tod „aktiv“.

Nach Hitlers Tod war die Regierung („Regierung”, wenn Du Wert
darauf legst), Dönitz „aktiv” und verhandelte sofort mit den
Amerikanern und Briten über die Kapitulation - und diese auch
mit ihm; vgl. die Darstellung dieser Verhandlungen in:
Dönitz, Karl: Zehn Jahre und zwanzig Tage. Bonn 1958. Dort S.
449 ff.).
Was ich zu wenig kenne:
Die Quellenlage über die Meinungsbildung hinsichtlich dieser
provisorischen Regierung bei den Alliierten bis zur Absetzung
und Verhaftung (23.5.). Wie vertrugen sich die genannten
Verhandlungen mit der bestehenden Absicht, die Souveränität
des Deutschen Reiches zu beenden und die Herrschaft durch die
Besatzungsmächte auszuüben? Weißt Du darüber Genaueres?

Beste Grüße!
H.

Verhandlungen mit Vertretern Deutschlands sind nie aufgenommen worden. Die BRD (alt/neu) hatte kein Mandat dafür.
Alles weiter ist weiter unten in meinem Artikel „breit“-getreten.

MK

Hallo

Die Verfassung gilt, sie hat einen terr. Erstreckungsbereich,
sie ist mit Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt.
Was man vom GG leider nicht mehr behaupten kann.

WAS kann man für das GG nicht behaupten?

Verhandlungen mit Vertretern Deutschlands sind nie aufgenommen
worden. Die BRD (alt/neu) hatte kein Mandat dafür.

Was soll in diesem Zusammenhang vom Mai 1945 die Bundesrepublik, und was meinst Du mit „(alt/neu)“?
Gruß!
H.

Moin.

Hallo

Die Verfassung gilt, sie hat einen terr. Erstreckungsbereich,
sie ist mit Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt.
Was man vom GG leider nicht mehr behaupten kann.

WAS kann man für das GG nicht behaupten?

Der Art.23 GG gibt den „Gültigkeitsbereich“ des GG wieder. Da man ihn zum Zwecke der „Wiedervereinigung“ mal so per 18.7.1990 gestrichen hat ist - schwups - das GG ohne Gebiet da.

Verhandlungen mit Vertretern Deutschlands sind nie aufgenommen
worden. Die BRD (alt/neu) hatte kein Mandat dafür.

Was soll in diesem Zusammenhang vom Mai 1945 die
Bundesrepublik, und was meinst Du mit „(alt/neu)“?
Gruß!
H.

Die BRD vor und nach 3.10.1990.
MK

Die BRD bezeichnet sich gerne als Rechtsnachfolger des Dt.Reiches, was sie definitiv nicht ist.
Man versucht es auch gerne mit einer erfundenen Definition, indem die BRD mit dem Dt.Reich „teilidentisch“ ist.
Das wären dann die DDR und die Ostgebiete (Grenzen von 1937 sind mit Kapitulationsurkunde genannt) auch identisch.
Sollte einer der ehemaligen Feindstaaten Deutschlands (nicht BRD, hat nie Krieg geführt) Friedensverhandlungen aufnehmen wollen, hätten wir 3 potentielle Vertragspartner auf „deutscher“ Seite.

Wer so argumentativ durchs Leben stolpern mag. Gibt genügend hier auf www.

Deshalb ja die Zensur weiter unten. Wurde deklariert als „es passiert ja nix wesentliches mehr.“

Niedlich. MK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erkennst Du eigentlich das für Dich zuständige BAFin an?

Erkennst Du eigentlich das für Dich zuständige BAFin an?

Moin.

Wie soll ich etwas in der BRD anerkennen wenn BRD ein Witz ist ?

Selbst wenn ich das BRD-Rechtssystem anerkenne und danach „lebe“, tut es die BRD ja selbst nicht.

2 Beispiele:

Eine ehem. DDR-Bürgerin hat per 24.Nov 2005 (!) im Landkreis Demmin einen Antrag auf EINBÜRGERUNG gestellt (die Motivatio eines solchen Antrages sei mal 2.rangig). Die Antwort ist herrlich:

Per 1.3.2006 heißt es zum Schluß:

"… Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden geimeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.

Anm: die gibt es tatsächlich nicht ! Du findest nirgens eine ges. Grundlage, das du eine Staatsangehörigkeit bestitz. Im o.a. Beispiel erzählt mir der Landrat somit, das ich staatenlos bin.
Wozu über bafin´s rechtmäßigkeit diskutieren.

Es gibt div. höchstrichterliche Urteile, die besagen, das wenn einem Gesetz oder Verordnung der terr. Erstreckungsbereich fehlt oder entzogen wird, dieses Gesetz nicht gilt.
Nun kannst du im BGBl nachlesen, das der ZPO, dem GVG, der StPo dieser Geltungsbereich fehlt, da bsw. der §1 EGZPO (Einführungsgesetz zur ZPO) in 2006 gestrichen wurde.

Die ZPO hängt in der Luft. Schlimmer noch: das GG hängt seit 18.7.1990
ohne „Land“ da, aber jeder Richter spricht weiter „irgendwelches“ Recht (Art 101 GG, Anspruch auch ges.Richter).

Damit verstößt in JEDER Verhandlung ein „Richter“ gegen 139, 138 ZPO und müßte von Deinem Anwalt sofort nach 42 ZPO abgelehnt werden. ZPO war das „Ding“ was nach unseren Rechtsnormen ja auch nicht mehr galt.

Und du fragst, ob ich bafin anerkenne ?
Die ganze BRD ist Micky Mouse !

MK

Köstlich . . .

Köstlich . . .

Köstlich ist daran gar nix.

Darfst aber gerne konkret - ist hier nicht usus, ich weiß - werden, wenn du glaubst, etwas verstanden zu haben.

mk

Hi!

Die Verfassung gilt, sie hat einen terr. Erstreckungsbereich,
sie ist mit Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt.
Was man vom GG leider nicht mehr behaupten kann.

WAS kann man für das GG nicht behaupten?

Verhandlungen mit Vertretern Deutschlands sind nie aufgenommen

Na, ist doch eindeutig zu lesen:

1.Aussage: Die Weimarer Verfassung ist durch Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt worden

2.Aussage: Was man für das GG nicht behaupten kann

Schlussfolgerung:
Das GG ist durch den Tod Hitlers nicht in Kraft gesetzt worden.

:wink:)

Grüße
Heinrich

Moin Heinrich.

Bitte gebe Aussagen doch künftig vollständig wieder und reiße nicht irendetwas aus dem Kontext um es dann absichtlich falsch zu verknüpfen. Ich habe da noch so ein Hinweis in Sachen Mengenlehre im Ohr…

Hi!

Die Verfassung gilt, sie hat einen terr. Erstreckungsbereich,
sie ist mit Hitlers Tod wieder vollständig in Kraft gesetzt.
Was man vom GG leider nicht mehr behaupten kann.

WAS kann man für das GG nicht behaupten?

Verhandlungen mit Vertretern Deutschlands sind nie aufgenommen

Na, ist doch eindeutig zu lesen:

1.Aussage: Die Weimarer Verfassung ist durch Hitlers Tod
wieder vollständig in Kraft gesetzt worden

Falsch. Was steht oben genau.

2.Aussage: Was man für das GG nicht behaupten kann

Schlussfolgerung:
Das GG ist durch den Tod Hitlers nicht in Kraft gesetzt
worden.

Da Aussage 1 falsch und Schlussfolgerung auf Aussage 1 und 2 beruht, ist Heinrichs Schlussfolgerung auch falsch.

:wink:)

Grüße
Heinrich

Viele Grüße MK