Erkennst Du eigentlich das für Dich zuständige BAFin an?
Moin.
Wie soll ich etwas in der BRD anerkennen wenn BRD ein Witz ist ?
Selbst wenn ich das BRD-Rechtssystem anerkenne und danach „lebe“, tut es die BRD ja selbst nicht.
2 Beispiele:
Eine ehem. DDR-Bürgerin hat per 24.Nov 2005 (!) im Landkreis Demmin einen Antrag auf EINBÜRGERUNG gestellt (die Motivatio eines solchen Antrages sei mal 2.rangig). Die Antwort ist herrlich:
Per 1.3.2006 heißt es zum Schluß:
"… Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden geimeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt.
Anm: die gibt es tatsächlich nicht ! Du findest nirgens eine ges. Grundlage, das du eine Staatsangehörigkeit bestitz. Im o.a. Beispiel erzählt mir der Landrat somit, das ich staatenlos bin.
Wozu über bafin´s rechtmäßigkeit diskutieren.
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Es gibt div. höchstrichterliche Urteile, die besagen, das wenn einem Gesetz oder Verordnung der terr. Erstreckungsbereich fehlt oder entzogen wird, dieses Gesetz nicht gilt.
Nun kannst du im BGBl nachlesen, das der ZPO, dem GVG, der StPo dieser Geltungsbereich fehlt, da bsw. der §1 EGZPO (Einführungsgesetz zur ZPO) in 2006 gestrichen wurde.
Die ZPO hängt in der Luft. Schlimmer noch: das GG hängt seit 18.7.1990
ohne „Land“ da, aber jeder Richter spricht weiter „irgendwelches“ Recht (Art 101 GG, Anspruch auch ges.Richter).
Damit verstößt in JEDER Verhandlung ein „Richter“ gegen 139, 138 ZPO und müßte von Deinem Anwalt sofort nach 42 ZPO abgelehnt werden. ZPO war das „Ding“ was nach unseren Rechtsnormen ja auch nicht mehr galt.
Und du fragst, ob ich bafin anerkenne ?
Die ganze BRD ist Micky Mouse !
MK