Hallo!
Ich interressiere mich für Reichswehr der Zwischenkriegszeit. Besonders für die Ausbildung; in verbindung mit solchen Themen/Stichwörter wie: Konzeption des „Führerheeres“ und „grande armee en miniature“. Wie konnte ein 100000 Mann Heer des Versaillen Friedens sich während nur 20 jahre so aufbauen, dass es die ganze Europa überrennen konnte?
Ich danke schon voraus!
Taavi Urb
Hallo!
Ich interressiere mich für Reichswehr der Zwischenkriegszeit.
Besonders für die Ausbildung; in verbindung mit solchen
Themen/Stichwörter wie: Konzeption des „Führerheeres“ und
„grande armee en miniature“. Wie konnte ein 100000 Mann Heer
des Versaillen Friedens sich während nur 20 jahre so aufbauen,
dass es die ganze Europa überrennen konnte?
Hallo !
Nur mal eine dumme Frage : Wieso in nur 20 Jahren??
Von 1919 bis 1933 (14 Jahre) gab es das 100 000 Mann-Heer, dann aber, 1933, wurde die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt und die Wehrmacht im Eiltempo aufgebaut.
In verschiedenen europ. Ländern wie Schweden und Rußland wurde die deutsche Luftwaffe trainiert (während der Weimarer Republik) und Panzereinheiten aufgebaut. Dazu Flugzeuge entwickelt und Panzer konstruiert. In Holland wurde die U-Bootentwicklung durch deutsche Techniker und Marineangehörige fortgeführt. Der „Schnorchel“ wurde in Holand durch deutsche und holländische Konstrukteure „erfunden“.
USW.
Den Aufbau der deutschen Wehrmacht hatten die Nazis den europäischen Umländern zu verdanken. Zu mindest ein Großteil.
Gruß max
Das sind doch alles bekannte Tatsachen!
Hallo,
nun der Hauptgrund warum sich später eine derart gut ausgebildete Armee aufbauen liess in so kurzer zeit lag darin, das in der Reichswehr zum grössten teil Reservisten ausgebildet wurden. Weiterhin wurden die 100.000 Mann derart ausgebildet… das sie problemlos einen Posten erfüllen konnten der 2 Ränge über dem bestehenden lag… so rückten diese später bei der Wehrmacht sofort auf. Dieses Prinzip wurde übrigens beibehalten, so kam es manchmal vor das ein Oberfeldwebel durchaus eine Kompanie führen konnte.
Es blieb also beim 100.000 Mann Heer, jedoch durchliefen viele Rekruten diese Reichswehr und erhielten ich glaube eine zweijährige Ausbildung. Weiterhin waren viele spätere Soldaten Mitglieder der Schutz- oder Landespolizei und erhielten dort ihre Ausbildung. Die lUftwaffe entwickelte sich technisch gesehen in Lipezk (Russland)… doch personell wurdne hier nur hunderte ausgebildet, diese bildeten später dann aber die Führungsschicht der Luftwaffe. Weiterhin schuf man den DLV (Deutscher Luftsportverband), der zukünftige Piloten beriets am Segelflugzeugen ausbildete, im Sinn eine spätere Tätigkeit als Flieger in einer deutschen Luftwaffe.
DIe Panzertruppe erhielt die Ausbildung vorwiegend in Kasan (Führungsschicht) und technisch wurde man auch dort entwickelt.
Ich würde die Kriegsmarine eher aussen vor lassen… denn die Entwicklung der U-Boote resultierte aus den Erfahrungen des 1. WK`s und waren zunächst ebenfalls verboten, jeodch änderte sich dies mit dem deutsch-britischen Flottenvertrag… wodruch es letztlich auch zu der Entwicklung der dt. Pocket-Battleships kam (Graf Spee)… kleine, schnelle, gepanzerte und stark bewaffnete Überwasserschife). Die KM behielt aber ihren Charakter und veränderte sich eigentlich kaum.
Grüsse Robert
PS: Sag mal Max… kam der Schnorchel nicht erst gegen Ende des Krieges zum Einsatz?
PS: Sag mal Max… kam der Schnorchel nicht erst gegen Ende des
Krieges zum Einsatz?
Zum Einsatz ja!
Aber bis zur Frontreife dauert so etwas immer. Und nach der Besetzung der Niederlanden wurde auf holländischen Werften sehr intensiv an der Weiterentwicklung gearbeitet. Sie hatte schon vorher zusammen- gearbeitet, die deutschen und die holländischen Werften. Die Zusammenarbeit wurde nicht weniger, sondern intensiver.
gruß max
Hallo Max,
die Wehrpflicht wurde 1935 eingeführt.
Viele Grüße
Ralf
Hallo Max,
die Wehrpflicht wurde 1935 eingeführt.
Hallo !
Danke, hast recht.
Wehrgesetz vom 21. Mai 1935
„Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1
(1) Wehrdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
(2) Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig.
(3) Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet.
§ 2
Die Wehrmacht ist der Waffenträger und die soldatische Erziehungsschule des Deutschen Volkes. Sie besteht aus dem Heer, der Kriegsmarine, der Luftwaffe.
§ 3
(1) Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler.
(2) Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus.
(…)
Arische Abstammung
§ 15
(1) Arische Abstammung ist eine Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst.
(2) Ob und in welchem Umfange Ausnahmen zugelassen werden können, bestimmt ein Prüfungsausschuß nach Richtlinien, die der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichskriegsminister aufstellt.
(3) Nur Personen arischer Abstammung können Vorgesetzte in der Wehrmacht werden.
(4) Den Angehörigen arischer Abstammung der Wehrmacht und des Beurlaubtenstandes ist das Eingehen der Ehe mit Personen nichtarischer Abstammung verboten. Zuwiderhandlungen haben den Verlust jedes gehobenen militärischen Dienstgrades zur Folge.
(5) Die Dienstleistung der Nichtarier im Kriege bleibt besonderer Regelung vorbehalten.
Pflicht zur Geheimhaltung
§ 25
(1) Die Angehörigen der Wehrmacht und des Beurlaubtenstandes sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung erforderlich oder angeordnet ist, verpflichtet.
(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst bestehen.
Politik in der Wehrmacht
§ 26
(1) Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
(2) Für die Soldaten ruht das Recht zum Wählen oder zur Teilnahme an Abstimmungen im Reich.
(3) Die Soldaten bedürfen der Erlaubnis ihrer Vorgesetzten zum Erwerb der Mitgliedschaft in Vereinigungen jeder Art sowie zur Bildung von Vereinigungen innerhalb und außerhalb der Wehrmacht.
(4) Der Reichskriegsminister kann Wehrmachtbeamte und im Bereich der Wehrmacht angestellte Zivilpersonen, wenn militärische Notwendigkeit dies erfordert, den Vorschriften nach Abs. 1 und 2 unterwerfen.
(…)
Versorgung
§ 32
(1) Soldaten, die nach Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in Ehren aus dem aktiven Wehrdienst ausscheiden, haben bei Bewerbung um Beschäftigung im öffentlichen Dienst den Vorrang vor sonstigen Bewerbern gleicher Eignung. Bei Vermittlung in Arbeitsplätze der freien Wirtschaft sind sie bevorzugt zu berücksichtigen. Bei Rückkehr in den Zivilberuf darf ihnen aus der durch den aktiven Wehrdienst bedingten Abwesenheit kein Nachteil erwachsen. Die gesetzlich festgelegten Rechte der Kriegsbeschädigten werden hierdurch nicht berührt.
Abschnitt V
Schlußvorschriften
§ 37
(1) Der Führer und Reichskanzler übt das militärische Verordnungsrecht aus. Er erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsbestimmungen. Die Rechtsverordnungen können Strafandrohungen enthalten.
(2) Der Führer und Reichskanzler kann dem Reichskriegsminister und in den Fragen des Ersatzwesens und der Wehrüberwachung dem Reichsminister des Innern Befugnisse nach Abs. 1 übertragen.
(3) Die Verordnungen können außer in den im Gesetz über Verkündung von Reichsverordnungen vom 13. Oktober 1923 vorgesehenen Blättern auch in den Verordnungsblättern der Wehrmacht verkündet werden.
§ 38
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichswehrminister
von Blomberg
Der Reichsminister des Innern
Frick“
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Dauer der aktiven Dienstpflicht in der Wehrmacht. Vom 22. Mai 1935.
„Zum Paragraph 8 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 609) verordne ich: Die Dauer der aktiven Dienstpflicht bei den drei Wehrmachtsteilen wird einheitlich auf ein Jahr festgesetzt.“
Gruß max
Ich danke Sie alle für Eure Beiträge!
Mir geht es besonders um die Ausbildung. Im grossen und ganzen weiss ich ja die Grundsätze, aber wo könnte man etwas Genaueres darüber finden?
Taavi Urb