Reicht Beantragung der Existenzgründung zur Gründ

Hallo!

Ich habe ein Problem. Ich mache bis zum 14. November einen Wirtschaftsenglischkurs dank Bildungsgutschein. Den möchte ich unbedingt mit einer offiziellen Prüfung (LCCI) beenden. Dazu benötige ich aber jeden einzelnen Tag.

Nun möchte ich mich allerdings zum 31. Oktober Selbstständig machen und die aktuellen Konditionen der Existenzförderung nutzen.

Heute sagte mir mein Berater, dass der Kurs sofort beendet wird, wenn ich einen Antrag zur Existenzgründung haben möchte.

Jetzt zu meiner Frage. Wenn ich nun alle Informationen zur Beantragung vorbereite, den Antrag am 15. Oktober anfordere und am 30. Oktober abgebe, kann ich mich dann am 31. Oktober Selbstständig machen?

Kniffelige Frage, aber vielleicht hat ja jemand die Antwort.

Hallo,
Beantwortung der Frage zum Schluss:
Ja, es ist möglich, dass du dich zum 31. Oktober selbständig machen kannst. Die Genehmigung hängt allerdings vom Businessplan (welcher Bereich der Selbständigkeit) und der Umsatz- / Liquiditätsplanung ab. Du brauchst auf alle Fälle Existenzgründungsberater, die die Tragfähigkeit bescheinigen.

Allerdings verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz. Dann wäre nämlich laut deiner Auskunft der Kurs, den du machst sofort beendet, das wiederum verstehe ich auch nicht, wer entscheidet das denn und wieso? hmm

Gruß Kitty

Hallo Kitty,

vielen Dank für Deine Antwort. Die Businessplanung würde ich halt mit meinem Steuerberater durchgehen.

Mein Berater beim Arbeitsamt sagte mir nur, wenn ich mich selbstständig machen will, muss der Kurs abgebrochen werden! Warum, kein Ahnung! Aber da es eine Kann-Leistung ist, scheint er es in der Hand zu haben. Eigentlich totaler Quatsch!

Mir ist halt wichtig zu wissen, ob ich mich selbstständig machen kann, bevor der Antrag bewilligt ist. Aber das hast Du mir ja beantwortet. Vielen Dank!