Reicht Betreuungsvollmacht für Heimunterbring aus?

Hallo liebe Experten,

ein Ehepaar hat eine - notariell beglaubigte - Betreuungsvollmacht aufgesetzt, die den jeweils anderen Ehepartner für alle Bereiche als Betreuer einsetzt. Nun ist Herr X schwer dement geworden und soll in einem Pflegeheim untergebracht werden, da Frau X die Pflege einfach nicht mehr schafft. Herr X wehrt sich. Reicht in diesem Fall die Betreuungsvollmacht aus oder muss der Fall trotzdem über das Amtsgericht laufen?

Schon mal vielen lieben Dank sagt

felicia

Hallo, Felicia,
wenn die Vorsorgevollmacht das einschließt kann Der Betreuer mit Zustimmung des Vormundschaftsgericht die Unterbringung in einem Pflegeheim durchsetzen ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1906.html )

Lies dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren

Gruß
Eckard