Hallo liebe Experten,
ein Ehepaar hat eine - notariell beglaubigte - Betreuungsvollmacht aufgesetzt, die den jeweils anderen Ehepartner für alle Bereiche als Betreuer einsetzt. Nun ist Herr X schwer dement geworden und soll in einem Pflegeheim untergebracht werden, da Frau X die Pflege einfach nicht mehr schafft. Herr X wehrt sich. Reicht in diesem Fall die Betreuungsvollmacht aus oder muss der Fall trotzdem über das Amtsgericht laufen?
Schon mal vielen lieben Dank sagt
felicia